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Nationaler Herdenschutz in Gefahr

Das nationale Herdenschutzprogramm wird im Rahmen der neuen Jagdverordnung aufgelöst und der geschützte Biber ins Visier genommen. Bis Anfang Juli läuft die Vernehmlassung zur neuen Jagdverordnung. Vier Naturschutzorganisationen fordern Nachbesserungen.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur neuen Jagdverordnung eröffnet. Vorausgegangen ist die Revision des Jagdgesetzes 2022, die eine gezielte und proaktive Regulierung der geschützten Tierart Wolf zur Verhinderung grosser Schäden ermöglicht. Die vom UVEK 2023 vorgeschlagene und teilweise bereits in Kraft gesetzte Verordnung sei jedoch einseitig auf Abschüsse ausgerichtet und habe zu einer unverhältnismässigen Verfolgung der Wölfe geführt, schreiben vier Naturschutzorganisationen in einer Medienmitteilung. So wurden innerhalb von zwei Monaten rund 50 Wölfe getötet (naturschutz.ch berichtete).

Lücken im Herdenschutz durch die Revision

Die Gesetzesrevision bringt verschiedene Änderungen mit sich. So wurde das bewährte nationale Herdenschutzprogramm überstürzt aufgelöst (naturschutz.ch berichtete). Die Naturschutzorganisationen befürchten einen kantonalen Flickenteppich und Versorgungslücken. Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz fordern, dass sowohl Herdenschutzhunde als auch die Zumutbarkeit von Schutzmassnahmen weiterhin nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden und bei Rissen die Schutzsituation vor Ort überprüft wird. Die Naturschutzorganisationen werden sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass das Gleichgewicht zwischen Arten- und Herdenschutz sowie der Regulierung des Wolfes in der Jagdverordnung wiederhergestellt wird.

Der Biber im Visier

Falls die revidierte Jagdverordnung angenommen wird, können die Kantone Abschussbewilligungen für einzelne Biber erteilen. Dieser Artikel ist für die Naturschutzorganisationen unverständlich, befremdlich und unnötig. Die Ablehnung des Jagdgesetzes durch das Volk und der Entscheid des Parlaments im Jahr 2022, den Schutz des Bibers vollumfänglich beizubehalten, widerspricht diametral der Absicht des Bundesrates, schreiben Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz.

Die Jagdverordnung braucht Nachbesserungen

Die angepasste Jagdverordnung soll laut Bundesrat am 1. Februar 2025 in Kraft treten. Die Vernehmlassung läuft noch bis Anfang Juli. Gemäss Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und der Gruppe Wolf Schweiz sind nun Nachbesserungen nötig. Der Abschuss ganzer Rudel muss die Ausnahme bleiben und der Herdenschutz flächendeckend umgesetzt werden. Nur so können die heutigen Diskrepanzen zwischen Gesetz und Jagdverordnung korrigiert werden.

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