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Wolfsabschüsse: Schonfrist läuft weiter

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt das Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung gegen sieben Abschussverfügungen ab. Vier Naturschutzorganisationen begrüssen diesen Entscheid als einen ersten Schritt zurück zu einem fundierten Umgang mit dem Wolf.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat Ende November die Gesuche der Kantone Graubünden und Wallis um den präventiven Abschuss einzelner Wolfspopulationen gutgeheissen (naturschutz.ch berichtete). Mit entsprechenden Verfügungen haben die zuständigen kantonalen Departemente den Abschuss durch die kantonale Wildhut bewilligt.

Gegen die beiden Verfügungen des BAFU haben die Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz am 7. bzw. 11. Dezember 2023 beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde bewirkt eine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass keine Tiere geschossen werden dürfen, bis das Gericht über die Beschwerde entschieden hat. Das BAFU und die betroffenen Kantone beantragten daraufhin, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Das BVGer hat diesem Gesuch nicht stattgegeben, wie es in einer Mitteilung schreibt.

Den Entscheid begründet das BVGer damit, dass Abschüsse irreversibel sind. Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde ist die Regel und ein Entzug nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solcher Ausnahmefall ist aber gemäss dem Entscheid des BVG hier nicht gegeben. 

Naturschutzorganisationen begrüssen den Entscheid vom BVG

BirdLife Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz begrüssen den Entscheid des BVGer, die aufschiebende Wirkung bei den Beschwerden gegen sieben Abschussverfügungen von Wölfen (vier im Kanton Graubünden, drei im Kanton Wallis) beizubehalten. 

Die Naturschutzverbände weisen darauf hin, dass sie ihre Beschwerden im Vorfeld sorgfältig abwägen und nur solche Entscheide überprüfen lassen, bei denen eine Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips oder der Rechtmässigkeit zu befürchten ist. Der vorliegende Entscheid ist hoffentlich ein erster Schritt zurück zu einem fachlich fundierten Umgang mit dem Wolf. Auch das BVG verweist auf die unabdingbare Verstärkung des Herdenschutzes als erste und wichtigste Massnahme zur Reduktion von Schäden an Nutztieren. Die übrigen Abschussverfügungen sind vom Gerichtsentscheid nicht betroffen.

4 Kommentare

  1. ‹Verhältnismässigkeitsprinzip, Rechtmässigkeit…› etc. (Töne aus dem Elfenbeinturm)…
    «…unabdingbare Verstärkung des Herdenschutzes….»
    Surrealer Massnahmenkatalog, der der Realität in der Natur, dem ‹Ausgeliefertsein› der Bergbauern, die mit ihren Tieren steilstes, unwegsames Gelände bewirtschaften, und so bewahren vor der Vergandung, den Wandertourismus erhalten etc. – kaum Rechnung trägt!
    Mir graut vor solch juristisch-theoretisch-bürokratischer Argumentation der Naturschutzverbände !
    «…denn die Barmherzigkeit gegenüber dem Wolf, ist Grausamkeit gegenüber dem Schaf !»
    Da die sich rasant vermehrenden Carnivoren keine natürlichen Feinde haben (in den CH-Alpen), wird der Blutrausch weitergehen…

  2. Zum Vorkommentar:
    1. Steiles Gelände und keine Vegetation -> hohe Lawinengefahr im Winter, Steinschlaggefahr im Sommer + erhöhtes Risiko bei Niederschläge für Murgänge. Ergo: Schafe und anderes Weidvieh hat in diesen Zonen nichts zu suchen.
    2. Die Wanderer schaffen sich ihre eigenen Wege. Da braucht man keine Schafe für. Warum sonst läuft nahezu jeder Weidebesitzer Sturm, wenn ein Wanderer durch seine frische Weide läuft?

    Fakt: Leider viele Schafsbesitzer scheuen sich den Mehraufwand, um ihre Schafe zu schützen (Hirten mit Schutzhunden). Stattdessen lässt man sie irgendwo ungeschützt oder mit 1-2 Schutzhunden (und ohne richtigen Zaun) grasen und schaut 1x die Woche vorbei. Ja, das ist wirklich harte, harte Arbeit und Liebe zum Tier Hier zählt ganz einfach nur die Ökonomie und das auf Kosten eines intakten Ökosystems. Was tun? Streicht die Subventionen für Schafhalter (bis zu 21 Mio CHF JÄHRLICH für Schafhaltung alleine laut ProNatura!!!!!). Durch die Streichung spart man massivst Geld und sieht nebenbei wirklich wie sehr diese Schafhalter ihre Tiere lieben. Die werden rasch durch anderes Weidvieh ersetzt, was die Hypokrisie dieser Personen deutlich aufzeigt!

  3. Als absolute Laiin auf diesem Gebiet fehlt mir das Verständnis für diese Abschussbewilligungen. Erst verfolgt man die Wiederansiedlung, schafft angenehme Bedingungen und wundert sich dann, dass sich die Wölfe naturgemäss vermehren und demzufolge Nahrung suchen müssen. In anderen Ländern leben doch auch Wölfe, Schafe mit Herdenschutzhunden, Menschen zusammen. Unsere Berggebiete sind ja wahrhaftig nicht überbevölkert! Zudem ist Schafe züchten doch auch ein Hobby, das man evtl. überdenken müsste. Und was passiert eigentlich mit der Wolle, Schafe müssen doch geschoren werden?

  4. Leider erleben wir es so, dass der Wertigkeit des Wolfes für Naturschützer über den Wert der einheimischen Nutztiere steht. Wir sind eine Bauernfamilie mit Talbetrieb, Pachtland im Berggebiet und eigener Alp. Glücklicherweise sind wir von Begegnungen mit dem Wolf bisher verschont geblieben. In unserem Alpgebiet ist der Wolf jedoch gesichtet worden und auch unnatürliches Verhalten unserer Tiere (ängstlich, unruhig, Gruppenzusammenhalt) und Unfälle (mehrmalige, unnatürliche Abstürze von Rindvieh im gezäunten Gelände) auf der Nachbaralp zeugen von seiner Gegenwart. Dazu hat ein Wolf 200m von unserer Primarschule entfernt Schafe gerissen. Die Eltern hatten alle mega Freude, als sie erfahren haben 🙁
    Ich empfehle gern, dass Menschen, die sich ein Urteil über das Thema erlauben jedoch nicht unmittelbar betroffen sind (sondern eher theoretische Quacksalber und selbsternannte Weltverbesser sind), doch bitte den direkten Kontakt mit betroffen Bauernfamilien und Älplern suchen und sich bemühen, die Emotionen nachzufühlen, die man beim Verlust eines gerissen Tieres erlebt. Wir haben z.B. im Bereich Tierwohl extrem strenge Auflagen, vor allem wenn man Tierwohlprogramme mitmacht (z.b. BTS, RAUS) um den Rindern in diesem Fall gute Lebens- und Haltungsbedingungen zu gewährleisten. Wie ist das Tierwohl gewähreistet, wenn der Wolf inzwischen auch trächtige Kühe und Kälber angreift und reisst sowie Stallanlagen und Herdenschutznetze beliebiger Höhe überwindet? Hier ist das Tierwohl dann wohl egal, das ist eben die Natur….. Es wird seinen Grund haben, dass der Wolf in Mitteleuropa ausgerottet wurde. Die Menschen hatten jahrhunderte lang die gleichen Probleme mit dem Wolf, wie wir sie jetzt haben, bzw. noch viel gröbere Probleme. Im bäuerlichen Umfeld zeigt sich, dass Bauern bereit sind, sich der Wolfsproblematik selbständig anzunehmen, wenn nötig auch illegal, falls der Staat nicht unterstützend eingreift. Ich habe volles Verständnis, dass Wölfe in Kanada oder Sibirien frei leben dürfen und sollen, nur leider ist die Schweiz nicht Kanada.

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