Bären, Luchse, Wölfe und auch Greifvögel sollen gejagt werden dürfen, fordert eine neue Volksinitiative. Das Initiativkomitee erhofft sich davon eine Regulierung der Bestände und...
Am 1. Februar 2024 läuft die Frist zur proaktiven Tötung von Wölfen ab. Animiert durch eine dem Jagdgesetz in wichtigen Teilen widersprechende Jagdverordnung sind...
Das Bundesverwaltungsgericht lehnt das Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung gegen sieben Abschussverfügungen ab. Vier Naturschutzorganisationen begrüssen diesen Entscheid als einen ersten Schritt zurück zu einem fundierten...
Im Vergleich zu anderen Regionen der Schweiz wie Jura und Nordalpen weist die Luchspopulation in den südwestlichen Schweizer Alpen eine unerwartet niedrige Dichte auf. Um dies zu erklären, haben Forschende der Universität Bern vier Hypothesen getestet.
Das Alpenschneehuhn ist in der Schweiz gemäss Roter Liste potenziell gefährdet und wird vom Klimawandel zusätzlich betroffen sein. Schon jetzt gehen hierzulande in einigen...
In der Schweiz wurden im letzten Jahr über 138'000 Tiere geschossen, 2.6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die offizielle Eidgenössische Jagdstatistik, die dieser Tage aufgeschaltet wurde, zeigt, dass gefährdete Arten dabei nicht ausgenommen sind. Total werden 4118 Abschüsse von Feldhase, Schneehuhn, Birkhahn und Waldschnepfe gezählt. Mit dem revidierten Jagdgesetz würde diese unzeitgemässe Jagd auf Jahrzehnte hinaus zementiert.
Das revidierte Jagdgesetz ist aus Sicht des Tierschutzes eine Enttäuschung: Dringend nötige Verbesserungen wie ein Verbot der tierquälerischen Baujagd und die Minimierung der Anzahl Treibjagden fehlen. Gleichzeitig wird der Artenschutz geschmälert, indem Abschüsse geschützter Tiere erleichtert werden und bedrohte Arten jagdbar bleiben. Darum setzt sich der Zürcher Tierschutz am 27. September für ein NEIN zum revidierten Jagdgesetz ein.
Vier vom Naturschutzbund Deutschland besenderte Turteltauben brechen demnächst Richtung Sahelzone auf. Sie liefern wertvolle Daten über die Zugwege und Überwinterungsgebiete, die für den Schutz der Art enorm wichtig sind. Die Zugrouten können dabei in Echtzeit im Internet verfolgt werden.
Der Kanton Graubünden hat in den letzten vier Jahren 75 Graureiher abgeschossen, ohne rechtsgültige Bewilligung. Wer Tiere geschützter Arten ohne Berechtigung tötet, wird gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe gebüsst. Andere Kantone waren bis vor fünf Jahren ähnlich vorgegangen, haben aber zum grössten Teil nach einem Bundesgerichtsurteil ihre Praxis geändert. Was läuft hier schief?
Wem die missratene Jagdgesetz-Revision nicht schon genug Grund gewesen wäre, am 27. September klar NEIN zu stimmen, hat jetzt einen weiteren. Der Bundesrat hat Anfang Mai bereits die dazugehörende Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Und sie bringt weitere Verschlechterungen für den Schutz der Vögel und der Natur. Der Schutz der Schwalbennester soll aufgehoben werden.