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JSG: NEIN zur Jagd auf gefährdete Arten

In der Schweiz wurden im letzten Jahr über 138’000 Tiere geschossen, 2.6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die offizielle Eidgenössische Jagdstatistik, die dieser Tage aufgeschaltet wurde, zeigt, dass gefährdete Arten dabei nicht ausgenommen sind. Total werden 4118 Abschüsse von Feldhase, Schneehuhn, Birkhahn und Waldschnepfe gezählt. Mit dem revidierten Jagdgesetz würde diese unzeitgemässe Jagd auf Jahrzehnte hinaus zementiert.

Bei den Huftieren Reh, Hirsch, Gämse und Wildschwein beträgt der Zuwachs der Abschüsse 7 Prozent. Während mit der Jagd auf Huftiere versucht wird, die Waldverjüngung zu sichern, ist die Jagd bei anderen Säugetieren umstritten. Weshalb zum Beispiel 5735 Murmeltiere oder 146 der heimlichen Baummarder geschossen werden, ist wenig verständlich. Vom bedrohten Feldhasen wurden 1669 erlegt, vom Schneehasen 868. 

Ökologisch ganz unnötig ist nicht nur die Jagd auf Hasen, sondern auch jene auf Vögel, wie BirdLife Schweiz in einer Medienmitteilung schreibt. Trotzdem mussten 2019 über 23’000 einheimische, wildlebende Vögel ihr Leben lassen. 4731 Enten wurden abgeschossen: total 4685 Stock-, Krick- und Reiherenten und 108 Enten von weiteren Arten. Gemäss dem revidierten Jagdgesetz würden nur diese 108 Enten geschützt; 98 Prozent der Enten könnten unverändert weiter erlegt werden. 

Der Haubentaucher brütet an naturnahen Seen. Im letzten Jahr wurden 142 Vögel dieses Tauchers erlegt, 71 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Schutz des Haubentauchers im neuen Jagdgesetz wurde nicht einmal diskutiert. Auch die Blässhühner (Taucherli) unserer Gewässer werden weiterhin gejagt. 423 liessen so ihr Leben, 6 Prozent mehr als im Vorjahr. 

Von den bedrohten Vogelarten wird der Waldschnepfe in der Schweiz am stärksten nachgestellt. Im letzten Jahr wurden 1819 Vögel in 7 Kantonen erlegt. Das revidierte Jagdgesetz würde die Jagd auf die bedrohte Art weiterhin zulassen. Die Jagdzeit wurde im neuen Jagdgesetz angepasst; Waldschnepfen könnten einen Monat später ab dem 16. Oktober gejagt werden. Doch diese Anpassung ist nur Kosmetik: 96 Prozent der Waldschnepfen können auch mit dem neuen Jagdgesetz gejagt werden, darunter unsere Schweizer Brutvögel, die bis weit in die Jagdzeit im Land bleiben. Eine weitere verpasste Chance, den Schutz einer gefährdeten und noch jagdbaren Art zu verbessern.

Beim potenziell bedrohten Birkhahn wurden im letzten Jahr 383 Tiere geschossen, verteilt auf 6 Kantone. Hier wird nur das schwarzglänzende Männchen geschossen und das braune Weibchen nicht – eine klassische Trophäenjagd, im Wallis weiterhin auch für Ausländer. Das ebenfalls auf der Roten Liste als potenziell gefährdet eingestufte Schneehuhn wird noch in drei Kantonen gejagt, 2019 in 247 Exemplaren. Die Tessiner Regierung hat 2019 erstmals die Jagd auf das Schneehuhn wegen dessen Gefährdung auch durch den Klimawandel verboten. Die Chance, die potenziell gefährdete Art im Jagdgesetz in der ganzen Schweiz besser zu schützen, wurde vertan.

Die wichtigsten Argumente

  • Seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck.
  • Neben dem Wolf und Höckerschwan können in Kürze weitere Arten betroffen sein wie Biber, Luchs oder Graureiher.
  • Abschüsse geschützter Tiere auf der Regulierungsliste sind möglich, ohne dass diese je Schäden angerichtet haben.
  • Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt.
  • Die Jagd auf die bedrohte Waldschnepfe wird mit der Jagdgesetz-Revision zementiert. Die Schonzeit-Verlängerung ist absolut ungenügend, da sie 96% der Abschüsse nicht verhindert.
  • Das neue Gesetz erlaubt weiterhin die Trophäen-Jagd und den Abschuss bedrohter Tiere (Birkhahn, Schneehuhn, Feldhase etc.).
  • Das Verbandsbeschwerderecht wird bei Abschüssen jagdbarer Tiere in der Schonzeit abgeschafft.
  • In der Verordnung versucht der Bundesrat sogar, den Schutz der Segler- und Schwalbennester im Winter für die nächste Brutsaison abzuschaffen.

Weitere Argumente und Hintergrundinformationen von BirdLife Schweiz finden Sie hier.

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