StartNewsNaturCHWolf reicht Beschwerde bei der Berner Konvention ein

CHWolf reicht Beschwerde bei der Berner Konvention ein

Gemäss Einschätzung von CHWOLF verstösst die Schweiz mit dem zukünftigen Wolfsmanagement gegen die Berner Konvention und unterläuft auch die internationalen Bestrebungen der IUCN im Europäischen Alpenraum.

Am 1. Dezember 2023 soll in der Schweiz eine neue Jagdverordnung mit einer massiven Lockerung des Wolfschutzes in Kraft treten (Naturschutz.ch berichtete). Bundesrat Albert Rösti und sein Umweltdepartement planen 70% des Schweizer Wolfsbestandes abzuschiessen. Ein regelrechtes Wolfsmassaker ist vorprogrammiert. Die Schweiz wird neu in fünf Wolfsregionen eingeteilt und ein Schwellenwert von 12 Rudeln (pro Region 2 – 3 Rudel) wird eingeführt. Die überzähligen Rudel dürfen präventiv abgeschossen werden, um mögliche Schäden an Nutztieren, eine mögliche Gefährdung des Menschen oder eine übermässige Senkung des regionalen Bestandes an wildlebenden Paarhufern zu vermeiden. Für die gesamte Schweiz bedeutet dies, dass von den aktuell 32 Rudeln, ganze 20 Rudel abgeschossen werden dürfen, nur weil der künstlich gesetzte Schwellenwert überschritten ist und sie als «überzählig» deklariert werden.

Berner Konvention und die Schweizer Verstösse

Der Wolf ist in Anhang II der Berner Konvention als streng geschützte Tierart aufgeführt, berichtet CHWolf in einer Medienmitteilung. Laut Artikel 6 ist grundsätzlich jedes absichtliche Töten dieser Tiere verboten. Artikel 9 erlaubt in gewissen Situationen jedoch Ausnahmen. Werden in der Schweiz nun regelmässig ganze Rudel präventiv abgeschossen, ohne dass sie Schäden verursacht haben, nur weil der politisch motivierte Schwellenwert der einzelnen Wolfsregionen überschritten ist und zukünftige Schäden an Nutztieren möglich wären, ist dies nicht mit Artikel 9 vereinbar. Dieser Artikel darf nur in Ausnahmefällen und nicht im Generellen zur Anwendung kommen.

Schweizer Abschusspolitik gefährdet Alpenpopulation

Die Schweizer Wolfspopulation ist Teil der Alpenpopulation. Gemäss der Weltnaturschutzunion IUCN bräuchte es in der Schweiz ein Minimum von 20 Rudeln um einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Mit der Umsetzung der neuen Jagdverordnung mit einem Schwellenwert von 12 Rudeln unterschreitet die Schweiz das Minimum für einen günstigen Erhaltungszustand bei Weitem und gefährdet so die gesamte Alpenpopulation und den so wichtigen genetischen Austausch im Alpenbereich. Mit dieser Wolfspolitik könnte der Wolf in der Schweiz sogar erneut ganz ausgerottet werden.

6 Kommentare

  1. Ich hoffe Sie werden mit allen Mitteln die Ihnen zur Verfügung stehen versuchen, dieses Massaker zu verhinder. Was für mich unbegreiflich ist, dass die Abstimmung vom Volk am 27.09.2020 keine Bedeutung mehr zu haben scheint. Wie so oft wird alles über den Haufen geworfen und jemand bestimmt im Alleingang, bekommt Recht und es wird durchgeführt. Der Wolf und alle Wildtiere haben ebenso ein Recht auf Leben wie alle andern Lebewesen. Wer gibt uns Menschen das Recht zu bestimmen, was ist ein Nutztier, was ist ein Wildtier und welche Arten gehören zu den Haustieren ? Bereits hier fängt ja die Klassifizierung schon an ! Leider ! Kämpfen wir gemeinsam für ein Recht auf Leben ! Auch für die Wölfe.

  2. Endlich!
    Ein solcher Vorstoss war schon länger fällig.
    Und jetzt sollten die Unmweltverbände die Lage nutzen und die allgemeine Problematik der modernen Alpwirtschaft zur Diskussion stellen.

  3. Viele herzlichen Dank an CHWolf für ihre Bemühungen in Sachen Wolfsschutz in der Schweiz.
    Was aber unverständlich ist, ist das Nichtstun der anderen Umwel/Naturschutz-Verbänden in der Schweiz. Genau dieses Nichtstun macht diese leider unglaubwürdig und vorallem, was noch schlimmer wiegt, schlussendlich mitschuldig an dem angedachten Massaker.

  4. Undemokratisch und inakzeptabel was die Schweizer Regierung gegen den Volkswillen hier im Eiltempo macht. Ich kann es immer noch nicht glauben. Ein grosses Dankeschön für Ihre Arbeit!

  5. Wenn doch die Berner Konventionen und auch der Volkswille in solch einer Dreistheit missachtet werden, verstehe ich nicht, weshalb ein solcher Bundesrat rechtlich nicht ausgebremst wird, werden kann.

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