Das Erleuchten der dunklen Winterzeit mit weihnachtlichen Motiven hat sich bei uns bereits zur Tradition entwickelt. Doch nicht alle teilen die Freude an den festlichen Dekorationen.
Text von Nicole Dahinden, Originalveröffentlichung in den Neuigkeiten des Sterneparks Gantrisch
Sie werden uns aktuell wieder angeboten und mit Freude in und an den Häusern, Balkonen und Gärten angebracht. Lichtdekorationen zieren auch Strassen und Schaufenster. Vielen Menschen helfen die Lichter in der abendlich frühen Dunkelheit, sich sicher und geborgen zu fühlen. Es ist eine geliebte Tradition, die aber rasch störend wirken kann, wenn es sich um grelle oder sogar blinkende Beleuchtung zu Nachtruhezeiten
handelt. Unter Nachtruhezeit fällt im Allgemeinen der Zeitraum von 22 bis 06 Uhr, das gilt sowohl für uns Menschen wie auch für die Natur. Viele Tiere und Pflanzen befinden sich zwar im Dezember in der winterlichen Ruhephase, doch auch unsere Mitmenschen, unser Umfeld und unsere Nachbarschaft gehören zu unserer Umwelt. Die Weihnachtsbeleuchtung wird dann zum Problem, wenn sie überdimensioniert und übermässig hell ist und die Räume der Nachbarn in der Nachtruhezeit erhellt. Wenn es im Winter früh dunkel wird, erfreuen uns die Lichter an Häusern und in Gärten und schenken Behaglichkeit. Doch Weihnachtsbeleuchtung kann bei falschem Einsatz auch schnell zu einer Belastung für die Umwelt werden.
Ein wenig Licht bringt Geborgenheit – viel Licht wird zur Störung
Der Einzug der LED-Technologie hat günstige, farbige und steuerungsfähige Weihnachtsbeleuchtung in die Baumärkte und Weihnachtsabteilungen der Kaufhäuser gebracht. Doch wenn das Nachbarhaus wie Las Vegas strahlt, kommen auch sanfte, natürliche Beleuchtungen wie zum Beispiel Kerzen nicht mehr zur Geltung. Das heisst nicht, dass gänzlich auf Weihnachtsbeleuchtung verzichtet werden soll. Viel mehr soll ein sinnvoller Einsatz im Vordergrund stehen, um den Mitmenschen Freude und Geborgenheit zu bieten. Ganz unter dem Motto: weniger ist mehr.
Empfehlungen und Tipps für den sinnvollen Einsatz von Weihnachtsbeleuchtung rund ums Haus:
- Nur in der Weihnachtszeit, nur abends bis 22 Uhr brennen lassen
- Die Weihnachtsbeleuchtung hält keine Einbrecher ab – schalten Sie sie beim Zubettgehen ab oder benützen Sie eine Zeitschaltuhr
- Ruhige, warm- anstatt kaltweisse Weihnachtsbeleuchtungen verwenden
- Weihnachtsbeleuchtung mit den Nachbarn koordinieren: So kommen alle zur Geltung und sind aufeinander abgestimmt
- Auch der Wald ist ein Nachbar und die Winterzeit ist besonders streng – helfen Sie Ihren tierischen Nachbarn und gönnen Sie auch ihnen die Nachtruhe.
Hätten Sie‘s gewusst?
Vor einigen Jahren gab es zum Thema Weihnachtsbeleuchtung einen Bundesgerichtsentscheid (BGE 140 II 33, 2013) der seither als Richtlinie herangezogen werden darf: Weihnachtsbeleuchtung ist gestattet vom 1. Advent bis 6. Januar, Abschaltung spätestens um 01 Uhr morgens. Ganzjährige Zierbeleuchtungen dürfen bis max. 22.00 Uhr betrieben werden.
Um beim Thema Lichtverschmutzung auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, können Sie den Newsletter des Sterneparks Gantrisch abonnieren. Zudem hat das Bundesamt für Umwelt eine neue Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen herausgegeben.