StartNewsPolitikRegulierung von auffälligen Wölfen

Regulierung von auffälligen Wölfen

Der Kanton Graubünden beantragt die Regulierung des Wolfsrudels am Piz Beverin. Dies stellt bereits das dritte solche Gesuch dieses Jahr schweizweit dar. Im Fall des Beverin-Rudels sei es nicht nur zu Rissen an Nutztieren, sondern auch zu Drohverhalten durch Wölfe gegenüber Hirten mit Hütehunden gekommen. Auch wenn solche Berichte schwierig zu überprüfen sind, ist es richtig und verständlich, diese ernst zu nehmen. Denn dass Wölfe Hunde als Konkurrenten wahrnehmen können, ist nicht unbekannt. Entsprechend ist dieser Fall schon seit Jahren im Konzept Wolf Schweiz geregelt und es bietet praktikable Lösungen für solche Konflikte.

Die Schilderungen der Vorkommnisse mit dem Wolfsrudel am Piz Beverin legen nahe, dass die Wölfe, deren aktuelles Aufenthaltsgebiet die Alpflächen im Schams sind, die Hunde des Alppersonals als Eindringlinge in ihr Revier betrachteten. Entsprechend haben sie Drohverhalten gezeigt, liessen sich jedoch durch Menschen vertreiben. Gemäss Konzept Wolf Schweiz gilt es aber als problematisches Verhalten, wenn Wölfe trotz menschlicher Präsenz Hunde bedrohen. Kommt das Verhalten vor, kann ein Wolfsrudel reguliert werden, informiert die Gruppe Wolf Schweiz in einer Medienmitteilung. Vor diesem Hintergrund ist das Regulierungsgesuch des Kantons Graubünden verständlich. 

Die anhaltenden Risse an Nutztieren durch das Beverin-Rudel sind eine Folge des anfänglich fehlenden Herdenschutzes auf verschiedenen Alpen im Streifgebiet. Insbesondere eine auch diesen Sommer von Rissen betroffene Alp im Rheinwald diente dem nun ins Fadenkreuz gelangten Leitrüden des Rudels von Beginn an als Jagdgebiet, wo er sich auf Nutztiere spezialisieren konnte. Seit dessen Auftauchen 2018 fand er dort wiederkehrend zunächst ungeschützte und später unzureichend geschützte Schafe, wodurch sein Jagdverhalten geprägt und gefestigt wurde. Heute reissen er und womöglich weitere Rudelwölfe dort trotz Herdenschutzmassnahmen weiterhin Schafe. Damit bewahrheitet sich, dass fehlender Herdenschutz auch für geschützte Herden zum Problem werden kann.

Dass der Kanton Graubünden das Wolfsrudel nicht nur durch den Abschuss von Welpen, sondern womöglich auch des Leitrüden regulieren kann, ist überhaupt erst durch die Revision der Jagdverordnung im vergangenen Monat möglich geworden. Damit wurde das Wolfsmanagement umfassend erweitert und den Kantonen ein wesentliches neues Instrument gegeben. Der Schutz von Wolfsrudeln wurde dadurch aber zugleich auch erheblich geschwächt und es wird die Zerstörung von Rudeln in Kauf genommen. Ob dieses neue Instrument zielführend ist zur Vermeidung von Schäden, wird die Zukunft zeigen.

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