Der Nationalrat hat am 19. September 2019 die Parlamentarische Initiative Rösti verabschiedet. In zahlreichen Fällen will er die Betreiber von Wasserkraftanlagen von ihren Ersatzpflichten gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz entbinden. Die massive Beeinträchtigung der Schweizer Fleissgewässer durch die intensive Wasserkraftnutzung würde damit auf Jahrzehnte hinaus zementiert. Stimmt auch der Ständerat zu, wird ein bewährtes Vorgehen zur Minderung der ökologischen Folgen der Wasserkraftnutzung abgeschafft.
«Die Wasserkraft ist ein lukratives Geschäft, basierend auf dem Allgemeingut Wasser. Mit der Verabschiedung der Parlamentarischen Initiative Rösti will der Nationalrat die Gewinne der Wasserkraftbetreiber sichern und die ökologischen Folgekosten der Wasserkraftnutzung auf die Allgemeinheit übertragen», sagt Hanspeter Steinmetz, Geschäftsführer von Aqua Viva.
Wer heute eine Wasserkraftanlage baut, muss mit Ersatzmassnahmen einen Teil des ökologischen Schadens kompensieren. So regelt es das Natur- und Heimatschutzgesetz seit 1985. Für zuvor errichtete Anlagen sind Ersatzmassnahmen erst bei einer Neukonzessionierung erforderlich. Der Umfang der Ersatzmassnahmen bemisst sich bislang am Zustand der Gewässer vor dem Bau der Wasserkraftanlagen.
Dieses Prinzip will das Parlament nun aufheben, so berichten Aqua Viva und BirdLife Schweiz in einer Medienmitteilung. Die Parlamentarische Initiative Rösti bestimmt als Referenz für Ersatzmassnahmen bei Neukonzessionierungen den aktuellen, durch das bestehende Kraftwerk bereits massiv veränderten und beeinträchtigten Zustand des Gewässers. Im Zweifel müssen Kraftwerksbetreiber, die ihre Konzession vor 1985 erhalten haben, somit weder beim Bau des Kraftwerks noch bei der Neukonzessionierung Ersatzmassnahmen leisten.
«Der Nationalrat will die massive Schädigung zahlreicher Bäche und Flüsse für viele Jahrzehnte zementieren. Das kann sich die Schweiz als Wasserschloss Europas schlicht nicht leisten. Schon heute gelten drei Viertel der Fische und Rundmäuler und viele andere Wasserbewohner als gefährdet oder sind bereits ausgestorben», sagt Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz.
Durch die intensive Wasserkraftnutzung sind die Schweizer Fliessgewässer massiv beeinträchtigt, so berichtet die Medienmitteilung. Schweizweit werden mehr als 95 Prozent des Wasserkraftpotentials genutzt. Lediglich rund fünf Prozent des Gewässernetzes gelten noch als intakt. An über 1400 Stellen leiten Kraftwerke zwischen 88 und 94 Prozent des Wassers zur Stromproduktion in die Kraftwerkskanäle aus. Durchschnittlich alle 650 Meter hindern Wehre, Schwellen oder Staumauern Fische an der Wanderung zu ihren Laichplätzen. Und durch die grossflächige Kanalisierung von Flüssen sind seit 1850 über 90 Prozent der ehemaligen Auen verschwunden.
Die Folge ist ein dramatisches Artensterben am und im Gewässer: Über ein Fünftel der in der Schweiz vom Aussterben bedrohten oder ausgestorbenen Arten sind ans Wasser gebunden, ein weiteres Fünftel an Ufer und Feuchtgebiete. Auch wir Menschen spüren den Verlust naturnaher Gewässerlandschaften. Zu wenig Restwasser beeinträchtigt die Wasserqualität und wo Auenlandschaften verloren gehen, kommt es bei Hochwasser immer wieder zu grossen Schäden.