StartNewsPolitikBundesrat muss Palmölverordnung überarbeiten

Bundesrat muss Palmölverordnung überarbeiten

Das Stimmvolk hat sich mit 51.6% nur ganz knapp für das Freihandelsabkommen mit Indonesien ausgesprochen. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die versprochenen Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Palmöl-Koalition fordert daher eine Überarbeitung der vom Bund präsentierten Palmölverordnung.

Mit der Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit Indonesien ist die Debatte über die bedenklichen Palmölimporte nicht vorbei. Im Gegenteil: in einer Verordnung müssen nun die versprochenen Nachhaltigkeitsanforderungen im Detail geregelt werden. Der Bundesrat hat dazu seinen Vorschlag in Vernehmlassung gegeben. Bei genauerer Betrachtung wird schnell klar, dass diese Verordnung ungenügend ist, stellt die Palmöl-Koalition in einer gemeinsamen Medienmitteilung fest. So werden schwache Labels anerkannt, die zwar auf dem Papier gut klingen, in der Umsetzung und Kontrolle jedoch grosse Mängel aufweisen. Ebenfalls bleibt unklar, was mit fehlbaren Importeuren geschieht, denn ein wirksames Sanktionssystem ist nicht vorgesehen. Eine solche minimalistische Umsetzung widerspricht dem Versprechen des Bundesrates, mit welchem er die Stimmbevölkerung von seinem Freihandelsabkommen überzeugt hat.

Die Palmöl-Koalition fordert insbesondere folgende drei Anpassungen:

  • Vor Inkrafttreten der Verordnung muss eine zweite Benchmarking-Studie vorliegen, die neben den Kriterien auch die Umsetzung und Wirksamkeit der Labels bewertet.
  • Die Liste der in der Verordnung vorgeschlagenen Standards muss auf «POIG» und «RSPO 2018 Identity Preserved» reduziert werden. «RSPO 2013», «RSPO 2018 Segregated» und «ISCC» sind zwingend zu streichen.
  • Das Kontroll- und Sanktionssystem muss in der Verordnung präzisiert werden, damit es die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien sicherstellen kann.

Weitere, spezifischere Forderungen stellen die in der Palmöl-Koalition vertretenen Organisationen in ihren jeweiligen Stellungnahmen.

Damit importiertes Palmöl dem Anspruch auf nachhaltige Produktion tatsächlich genügt, sind die erwähnten Korrekturen unabdingbar. Setzt der Bund aber die Verordnung in ihrer jetzigen, minimalistischen Fassung in Kraft, verliert er in Sachen Nachhaltigkeit jegliche Glaubwürdigkeit, und künftige Freihandelsabkommen dürften es an der Urne schwer haben.

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