Mit Beginn der dritten Regulierungsperiode dürfen in der Schweiz erneut Wölfe präventiv abgeschossen werden. Doch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) steht wegen seiner Bewilligungspraxis zunehmend in der Kritik.
Vom 1. September 2025 bis zum 31. Januar 2026 können Kantone erneut Wolf-Abschüsse beantragen, noch bevor Schäden an Nutztieren entstehen. Grundlage dafür ist die Revision des Jagdgesetzes von 2022. Für die laufende Periode sind beim BAFU Gesuche von sechs Kantonen eingegangen – betroffen sind insgesamt 32 Rudel. Zehn Gesuche wurden bereits bewilligt. Geplant ist, drei Rudel vollständig zu eliminieren und bei den restlichen Rudeln zwei Drittel der Jungtiere aus dem Jahr 2025 zu schiessen. Diese sogenannte Basisregulation soll das Wachstum des Wolfsbestandes bremsen und künftige Schäden verhindern.
Widerstand gegen Bewilligungspraxis
Besonders der Verein CHWOLF kritisiert das Vorgehen scharf. Die Entnahme von zwei Dritteln aller Jungtiere – auch bei unauffälligen Rudeln – sei unverhältnismässig und verstosse gegen geltendes Recht. Das Jagdgesetz erlaubt eine Regulierung nur dann, wenn plausible Schäden drohen, die nicht durch zumutbare Herdenschutzmassnahmen verhindert werden können. Bei Rudeln ohne Auffälligkeiten seien solche Schäden auch künftig vermeidbar. Abschüsse allein zur Bestandsregulierung seien zudem weder im Jagdgesetz noch in der Jagdverordnung vorgesehen und stünden im Widerspruch zu internationalen Abkommen wie der Berner Konvention. Trotzdem habe das BAFU bereits erste Gesuche des Kantons Graubünden ohne Einschränkungen genehmigt.
Schon in den beiden vorangegangenen Regulierungsperioden hätten die Kantone die neuen Möglichkeiten maximal ausgeschöpft, kritisiert CHWOLF. Das BAFU habe die meisten Gesuche bewilligt – viele davon aus Sicht der Tierschutzorganisation ohne ausreichende rechtliche Grundlage.
Forderung nach strenger Prüfung
In einem Schreiben vom 27. August 2025 an die BAFU-Direktion fordert CHWOLF eine sorgfältige und strikte Prüfung der Gesuche. Trotz politischem Druck aus der Landwirtschaft müsse sich das Bundesamt konsequent an die Schweizer Gesetzgebung und internationale Verpflichtungen halten. Ob das BAFU dieser Forderung nachkommt, wird sich in der laufenden Regulierungsperiode zeigen.






Diese Kritik und die Forderungen sind vollauf berechtigt und nötig!
Aber genügt in der heutigen Politik eine solch defensive Haltung?
Offensichtlich nicht!
Vielleicht sollte der Naturschutz endlich weniger Alpwirtschaftsfläche, eine weniger intensive Alpwirtschaft fordern und dies der urbanen Bevölkerung auch erklären.
Denn die aktuelle Alpwirtschaft ist eine Geldvernichtungsmaschine, zerstört immer mehr alpine Biodiversität und verhindert die dringend benötigte Zunahme von Waldvegetation zur teilweisen Kompensation des Wasserrückhalts der schwindenden Gletschern.