Kaum werden Welpen nachgewiesen, werden sie auch schon reguliert. Einfach weil sie da sind – unfassbar! Das Chöpfenberg-Rudel, bisher das einzige Rudel im Kanton SZ, ist sehr unauffällig. Wie das Amt für Wald und Natur auf Anfrage bestätigt, hat das Rudel KEINE Schäden verursacht. Einzig im Frühsommer 2025 wurden wenige ungeschützte Schafe und Ziegen gerissen, welche jedoch nicht mit Sicherheit dem Rudel zugeordnet werden konnten. Somit hat das Chöpfenberg-Rudel noch nie Schäden in geschützten Herden verursacht. CHWOLF kritisiert die erneute, grundlose und gesetzeswidrige Abschussverfügung von 2/3 der Welpen deshalb aufs Schärfste.
Der Umgang mit dem Wolf im Kanton Schwyz ist mehr als bedenklich. Obwohl sich das Chöpfenberg- Rudel sehr unauffällig verhält – weder reisst es geschützte Nutztiere noch stellt es eine Gefahr für Menschen dar – beantragte der Kanton eine sogenannte «Basisregulierung», welche vom BAFU anstandslos bewilligt wurde. Mit dem präventiven Abschuss von 4 der 6 nachgewiesenen Welpen, soll der Wolfsbestand in der Region angepasst und die natürliche Scheu der Wölfe gegenüber Menschen erhalten werden. Gleichzeitig gelte es, Schäden an Nutztieren und potenziell konfliktträchtige Begegnungen mit Menschen möglichst zu verhindern.
Ist die präventive Regulierung rechtlich gerechtfertigt?
Der Wolf ist laut Jagdgesetz und internationalen Übereinkommen ein geschütztes Tier und darf nicht grundlos geschossen werden. Art. 7a Abs.2b des Jagdgesetzes lässt eine präventive Rudelregulierung zu, um: «das Eintreten eines Schadens oder einer Gefährdung von Menschen zu verhindern, sofern dies durch zumutbare Schutzmassnahmen nicht erreicht werden kann.»
Bei einem bisher unauffälligen Rudel können zukünftige Schäden jedoch sehr wohl mit wirkungsvollen Herdenschutzmassnahmen verhindert werden. Auch die Begründung die «natürliche Scheu» gegenüber dem Menschen zu erhalten, ist bei einem unauffälligen Rudel völlig fehl am Platz und kein Grund, um ein geschütztes Tier zu schiessen. Und weder das Jagdgesetz noch die Jagdverordnung lassen eine Regulierung zur reinen Begrenzung des Bestandes zu. Somit ist auch diese Begründung haltlos.
CHWOLF fordert den Kanton auf die Abschussverfügung sofort zu sistieren
Der präventive Abschuss von unauffälligen Wölfen ist eine Respektlosigkeit unserer Natur gegenüber, ethisch und moralisch unhaltbar und auch nicht mit unserer Gesetzgebung und den internationalen Übereinkommen vereinbar. Mit einem wissenschaftlich fundierten und professionellen Wolfsmanagement hat dies nichts zu tun. CHWOLF fordert den Kanton deshalb auf, die Abschussverfügung sofort zu sistieren.
Ein möglichst konfliktarmes zusammenleben Mensch – Wolf – Weidetiere gelingt nur mit fundierter Aufklärung und konsequent umgesetztem Herdenschutz. Mit Gewalt lässt sich die Akzeptanz nicht fördern.




