StartNewsPolitikDeutlich mehr Wolfsabschüsse durch revidierte Jagdverordnung

Deutlich mehr Wolfsabschüsse durch revidierte Jagdverordnung

Die Anpassung der Jagdverordnung Mitte Juli stellt ein erhebliches Entgegenkommen an die Landwirtschaft und Bergbevölkerung dar. Nun sollen zunächst Erfahrungen mit der revidierten Jagdverordnung gesammelt werden, bevor vorschnell erneut eine Lockerung des Wolfsschutzes auf gesetzlicher Ebene gefordert wird.

Die erst per Mitte Juli revidierte eidgenössische Jagdverordnung senkt die Hürden für Wolfsabschüsse. Bereits wurden darauf gestützt zwei Abschussbewilligungen für Einzelwölfe erteilt und mehrere Rudelregulierungen werden beim Bund beantragt. Ein Abschuss wurde bereits vollzogen, informiert die Gruppe Wolf Schweiz in einer Medienmitteilung. Weil mit der alten Jagdverordnung die nun angeordneten Abschüsse und beantragten Regulierungen kaum bewilligungsfähig gewesen wären, sind die Auswirkungen der Revision durchaus spürbar. Dass neu in Ausnahmefällen sogar Elterntiere eines Wolfsrudels geschossen werden dürfen, stellt sogar eine stärkere Lockerung des Wolfsschutzes dar als es das vom Volk letztes Jahr abgelehnte Jagdgesetz getan hätte.

Die Anpassung der Jagdverordnung Mitte Juli stellt ein erhebliches Entgegenkommen an die Landwirtschaft und Bergbevölkerung dar. Die wiederkehrend medial gestellten Forderungen nach einer Lockerung des Wolfsschutzes, die teilweise weit über das abgelehnte Jagdgesetz gehen würden, sind befremdlich. Die Gruppe Wolf Schweiz erwartet, dass Volksentscheide respektiert werden und nun zunächst Erfahrungen mit der revidierten Jagdverordnung gesammelt werden, bevor vorschnell erneut eine Lockerung des Wolfsschutzes auf gesetzlicher Ebene gefordert wird. Die GWS wirkt bei einer allfälligen neuen Gesetzesrevision konstruktiv mit, ist jedoch nur dann bereit, diese zu unterstützen, wenn sie einen gerechten Umgang mit der einheimischen Tierart Wolf gewährleistet und die Fehler der vom Volk abgelehnten Vorlage vermeidet.

1 Kommentar

  1. Schon interessant: Beim Klimaschutz wird der «Volkswille» (Abstimmung vom 13. Juni) von Bundesrat und Parlament zu hundert Prozent respektiert und beim Jagdgesetz wird durch die Hintertür einer Verordnungsanpassung das durchgesetzt, was das Volk verhindern wollte. Und in der Landwirtschaftspolitik hat die bäuerliche Bevölkerung ihr sozusagen angestammtes Recht auf Umweltverschmutzung, Tierquälerei und Artenvernichtung mit hohem Einsatz verteidigt.
    Es wird deshalb auch für die Umweltverbände höchste Zeit, mit dem Märchen der umweltverträglichen Landwirtschaft aufzuhören und die Mitleidshaltung mit der Bergbevölkerung aufzugeben. Statt dessen muss das ganze Subventionssystem auf Leistungen ausgerichtet werden, die über die bestehenden Gesetze hinausgehen und anstelle der Herdenschutzhundeförderung sollten Altweiden aufgeforstet und die Schafhaltung oberhalb von 1800 Metern ü.M. verboten werden. Das Problem mit den Wölfen, Bären und Luchsen löst sich dann ganz schnell auf.

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