Schon wieder ein Pestizid-Skandal: Das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) kommt flächendeckend im Schweizer Grundwasser vor, insbesondere in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft. Das zeigen die neusten Messungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Diese werfen einmal mehr die Frage auf: Warum handeln wir bei Pestizid-Risiken immer zu spät?
TFA lässt sich kaum mehr aus der Umwelt entfernen
Trifluoressigsäure (TFA) kommt durch Eintrag verschiedener Chemikalien in die Umwelt vor. Einmal entstanden, ist sie praktisch nicht mehr abbaubar. Ohne eine signifikante Verringerung der Einträge reichert sie sich in der Umwelt weiter an, berichtet WWF Schweiz in einer Medienmitteilung. TFA gefährdet das Trinkwasser — unser wichtigstes Lebensmittel.
Die Befunde des BAFU zeigen: TFA wird in der Umwelt zunehmend nachgewiesen. Sie verunreinigt das Trinkwasser im ackerbaulich intensiv genutzten Mittelland deutlich stärker als in alpinen Regionen. Zugleich bestätigt das BAFU, dass Pestizide die Haupteintragsquelle für TFA ins Trinkwasser sind. Aktuell ist bekannt, dass in der Schweiz 29 Pestizide zugelassen sind, welche TFA bilden. Das Herbizid Flufenacet ist eines dieser Mittel. Es kommt in der Schweiz weit verbreitet zum Einsatz. Und obschon die Risiken bekannt sind, wurden Ende Oktober 2024 zusätzliche Pestizide mit Flufenacet für die Schweizer Landwirtschaft zugelassen.
Haupteintragsquellen stoppen
Schon seit langem ist bekannt, dass TFA Wasserlebewesen schädigt. Eine Studie des Chemiekonzerns Bayer aus dem Jahr 2021 zeigte jedoch, dass auch Kaninchen-Embryos Schäden davontragen, wenn die Mütter mit TFA gefüttert werden. Seither gilt die Substanz als «reproduktionstoxisch».
Um das Trinkwasser und unsere Gesundheit zu schützen, sollten TFA-bildende Pestizide verboten werden. Denn nur wenn die Haupteintragsquellen versiegen, kann die Umweltbelastung reduziert — und damit auch unsere Gesundheit geschützt werden. Der Zulassungsprozess sollte endlich nach dem Vorsorge-Prinzip erfolgen, welches in der Verfassung festgehalten ist: Ein Pestizid ist unverzüglich vom Markt zu nehmen, sobald der geringste Verdacht auf gesundheitliche Beeinträchtigung besteht und die Hersteller sind für gesundheitliche Folgekosten haftbar zu machen.
Weitere Informationen:
BAFU Bericht TFA im Grundwasser