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Initiativkomitee zieht Landschaftsinitiative zurück

Das Initiativkomitee hat das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG2) als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative geprüft und beschlossen, die Initiative bedingt zurückzuziehen. Das RPG2 übernimmt zentrale Anliegen der Initiative, darunter die Stabilisierung des Bodenverbrauchs ausserhalb der Bauzonen. Die Zeitersparnis bei der Umsetzung des RPG2 wird betont. Allerdings gibt es auch Punkte, denen die Initiant:innen sehr kritisch gegenüberstehen. Die Trägerschaft der Initiative plant, die Umsetzung des RPG2 aktiv zu begleiten und die Einhaltung der Ziele und Bedingungen einzufordern. 

Das Initiativkomitee hat das vom Parlament Ende September verabschiedete revidierte Raumplanungsgesetz (RPG2) als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative eingehend geprüft und sich mit grosser Mehrheit für den bedingten Rückzug der Initiative entschieden.

Positiver Einfluss der Initiative

Die Landschaftsinitiative wurde 2019 lanciert und 2020 eingereicht, nachdem sich zwischen 2014 und 2019 alle Vorschläge zur Revision des Raumplanungsgesetzes als untauglich erwiesen hatten und in Sackgassen endeten. Die Initiative will das uferlose Bauen im Nichtbaugebiet stoppen. Die Vorschläge der Landschaftsinitiative haben verhindert, dass das Parlament das Gesetz für das Bauen ausserhalb der Bauzone ohne Qualitätskriterien und griffige Mengenbegrenzung weiter öffnet.

Wesentliche Punkte der Initiative aufgenommen

Die Landschaftsinitiative hat eine erste Analyse durchgeführt, wie weit das RPG2 den Forderungen der Initiative entspricht und wie es im Vergleich zum heute geltenden Recht wirken wird.

Das RPG2 übernimmt das zentrale Anliegen der Initiative: ein Stabilisierungsziel für die Anzahl der Bauten im Nichtbaugebiet und zusätzlich für die Bodenversiegelung in der Landwirtschaftszone (sofern nicht landwirtschaftlich oder touristisch bedingt). Die Umsetzung dieser Ziele ist analog zum RPG1 geregelt, also wie in der Bauzone.

Die neu verankerten kantonalen Sonderzonen stellen zwar eigentliche «black boxes» dar, da ihre Auswirkungen auf die Landschaft stark von den Richtlinien des Bundes abhängig sein werden. Die Hürden für die Einführung solcher Zonen sind allerdings hoch, und es gelten erstmals Qualitätskriterien im Sinne der Verbesserung der «Gesamtsituation». Diese beinhaltet neben der Aufwertung der Siedlungsstruktur, Kulturland und Landschaft erstmals auch Biodiversität und Baukultur als Kriterien für die Richt- und Nutzungsplanung.

Ebenfalls wesentlich ist der Zeitfaktor: Das Gesetz kann deutlich schneller umgesetzt werden als eine Verfassungsinitiative mit anschliessendem Gesetzgebungsprozess.

Aktive Begleitung der Umsetzung

Das RPG2 enthält auch kritische Punkte, deren Auswirkungen stark vom Umsetzungsprozess abhängen. Dies betrifft insbesondere die erwähnten Sonderzonen, dort vor allem mehr Möglichkeiten, ehemalige landwirtschaftliche Gebäude als Wohnungen umzunutzen sowie die Erlaubnis, ältere Hotels und Gastbetriebe ausserhalb der Bauzonen zu ersetzen und zu vergrössern.

Die Anwendung dieser Bestimmungen wird entscheiden, wie das ausufernde Bauen im Nichtbaugebiet begrenzt werden kann. Deshalb beendet die Trägerschaft der Landschaftsinitiative ihre Arbeit mit dem Rückzug keineswegs, sondern organisiert sich neu, um die Umsetzung des RPG2 kritisch zu begleiten und nötigenfalls auch politisch wieder aktiv zu werden.

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