In Basel wurden wiederholt Greifvögel mit hochgefährlichem Gift getötet. Dank des Einsatzes der Basler Kantonspolizei wurde der Tatverdächtige ermittelt und musste sich vor Gericht verantworten. BirdLife konnte durch intensive Beobachtung sowie durch den Einsatz von Drohnen und Industriekletterern zusammen mit Partnern vergiftete Wanderfalken auffinden und so zur Aufklärung beitragen. Die bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten zeigt, dass die Verfolgung von gefährdeten Wanderfalken und anderen Greifvögeln eine erhebliche Straftat ist und entsprechend geahndet wird.
Die Verfolgung von Greifvögeln ist leider auch in der Schweiz noch immer ein Thema und findet oft fern der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit statt, schreibt BirdLife Schweiz in einer Medienmitteilung. Vor allem Vergiftungsfälle kommen in der Schweiz vor und können Greifvögel gefährden. Ziel sind meist Habicht oder Wanderfalke, denen unter anderem mit hochgefährlichem Gift nachgestellt wird. Dafür werden teils sogenannte Kamikazetauben eingesetzt, die den eleganten Greifvögeln aufgrund des applizierten Gifts einen grausamen Tod bescheren. Diese Tierquälerei wurde erstmals einem breiteren Publikum bewusst, als ein Wanderfalken-Weibchen 2011 in Zürich vor laufender Webcam durch Vergiftung starb.
Mindestens acht vergiftete Tiere
Allein schon der Besitz des hochgiftigen Nervengifts ist in der Schweiz und in der Europäischen Union verboten. Der Einsatz stellt eine erhebliche Gefahr nicht nur für Wildtiere, sondern auch für Menschen und Haustiere dar. Umso schwerwiegender ist der Einsatz von mehreren präparierten Kamikazetauben mitten im Stadtgebiet von Basel. Die letzte gefundene lag bei einem toten Mäusebussard auf dem Gelände der Universitären Psychiatrischen Klinik Basel, unweit der Familiengärten Milchsuppe.
Den Vergiftungen fielen in Basel mindestens sechs Wanderfalken und zwei Mäusebussarde zum Opfer. BirdLife Schweiz hatte gemeinsam mit Vertretenden der Ornithologischen Gesellschaft Basel (BirdLife-Kantonalverband in Basel-Stadt) und der Schweizerischen Vogelwarte intensive Beobachtungen an den Wanderfalken-Brutplätzen durchgeführt. Nach verdächtigen Beobachtungen konnten mittels Drohneneinsatzes und eines Industriekletterers vier tote Wanderfalken geborgen werden. Diese hatte BirdLife der Kantonspolizei übergeben.
Der Einsatz hat sich gelohnt
Der Tatverdächtige wurde letztes Jahr durch die Basler Kantonspolizei ermittelt und musste sich vor Gericht nun wegen dieser und anderer Vorwürfe verantworten. Die Verfolgung von Greifvögeln ist ein Offizialdelikt und wird zwingend strafrechtlich verfolgt. Er gestand die Vergiftungsfälle und wurde nun gesamt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. BirdLife Schweiz möchte sich noch einmal bedanken bei den Beamten des Ressorts Jagd- und Tierwesen der Kantonspolizei Basel-Stadt für ihre vorbildliche Arbeit und allen, die sich für den Schutz der Wanderfalken einsetzen.
Die Aufklärung und der Einsatz gegen die illegalen Tätigkeiten bleiben weiter wichtig und ermöglichen solche Erfolge erst. BirdLife Schweiz wird sich auch weiter durch die Koordination der schweizweiten Arbeitsgruppe Wanderfalke engagieren und die Behörden im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen, um solche Fälle aufzuklären.
Was ist bei einem verdächtigen Fund zu tun?
Sollten Sie einen toten Greifvogel oder eine möglicherweise mit Gift präparierte Taube («Kamikazetaube») finden, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde, sowie anschliessend unter wanderfalke@birdlife.ch. Solche Tiere auf keinen Fall anfassen, da sie auch für den Menschen hochgiftig sind. Hinweise, wie Sie eine mit Gift präparierte Taube erkennen können, sowie weitere Informationen finden Sie im BirdLife-Merkblatt «Vergiftung von Wanderfalken und anderen Greifvögeln». Nur gemeinsam können wir der Verfolgung dieser gefährdeten Tiere und dieser unsäglichen Tierquälerei entgegenwirken.
Weitere Informationen zur Vergiftung von Wanderfalken: birdlife.ch/wilderei-wanderfalke
Schade gibt es da nur eine bedingte Haftstrafe. Der Täter sollte ins Gefängnis und bei Tätern ohne Schweizer Nationalität sollte zwingend ein Landesverweis folgen.