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Höchstwertüberschreitungen im Trinkwasser

Die Qualität des Trinkwassers in der Schweiz ist gut, regionale Verbesserungen sind jedoch nötig – so berichtet der Verband der Schweizer Kantonschemiker. An rund 2,7% der Schweizer Bevölkerung wird Trinkwasser abgegeben, welches Höchstwertüberschreitungen aufweist. Das bedeutet, dass rund 170’000 SchweizerInnen kontaminiertes Hahnenwasser trinken. In keiner einzigen Probe wurde jedoch Glyphosat gefunden.

Das Trinkwasser in der Schweiz wird von den Kantonschemikern regelmässig untersucht. Rund 300 Trinkwasserproben verteilt über die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein wurden im laufenden Jahr erhoben, so berichtet der Verband der Kantonschemiker der Schweiz in einer Medienmitteilung. Diese Proben repräsentieren ein Versorgungsgebiet von 80% der Bevölkerung. Sie wurden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Abbauprodukten untersucht. Das Ergebnis: zwölf Proben wiesen Höchstwertüberschreitungen auf. Das betroffene Trinkwasser stammt aus landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Regionen und wird an rund 2,7 % der Bevölkerung abgegeben. Die meisten Höchstwertüberschreitungen entfielen auf ein Abbauprodukt von Chlorothalonil.

Insgesamt waren in mehr als der Hälfte der Proben Pestizidrückstände unterhalb des Höchstwertes nachweisbar. Auch Abbauprodukte, für die keine Höchstwerte festgelegt sind waren in verschiedenen Proben nachweisbar. Das entsprechende Trinkwasser erfüllt daher die lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

Ein Teil der Proben wurde auf das Herbizid «Glyphosat» und sein Abbauprodukt untersucht. In keiner einzigen Probe wurden jedoch entsprechende Rückstände gefunden. Glyphosat stellt für das Trinkwasser in der Schweiz also kein Problem dar, so berichtet die Medienmitteilung.

Ein anderes Herbizid konnte jedoch weit verbreitet nachgewiesen werden. Das Herbizid «Atrazin», dessen Einsatz bereits seit sieben Jahren verboten ist. Das zeigt, dass Abbauprozesse im Grundwasser sehr langsam sein können und Stoffe auch nach einem Verbot noch Jahre später im Trinkwasser nachweisbar sind. Im Sinne der Vorsorge setzen sich die Kantonschemiker dafür ein, dass Pflanzenschutzmittel mit langlebigen Wirkstoffen oder Abbauprodukten nur mit strengen Auflagen oder gar nicht zugelassen werden.

Mehr Informationen finden sich im Bericht der Schweizer Kantonschemiker.

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