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Erderhitzung: Wer fliegt, soll bezahlen

Das zunehmend extreme Wetter verursacht hohe Kosten. Der WWF fordert, dass dafür die Verursacher bezahlen und nicht wie heute die Allgemeinheit. Ein erster und längst überfälliger Schritt ist eine Flugticket-Abgabe.

Die aktuelle Hitzeperiode gibt einen Vorgeschmack auf die Kosten des Klimawandels: Ernteausfälle, sinkende Arbeitsproduktivität, zerstörte Naturwerte und hohe Kosten für die Anpassung an Überschwemmungen, Hitze und andere Wetterextreme. In der Schweiz wird das teuer, in vielen armen und heute bereits heissen Ländern geht es um Leben und Tod. Bisher bezahlen fast ausschliesslich die Direktbetroffenen oder die Allgemeinheit für diese Schäden.

Fliegen besteuern statt subventionieren

Besonders krass und stossend wird das in der Verfassung verankerte Verursacherprinzip im Flugverkehr verletzt: Flugpassagiere bezahlen nichts an die Klimakosten, obwohl der Flugverkehr in der Schweiz bereits gegen 20 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verursacht – Tendenz stark steigend. Während Bahn- und Autofahrer verschiedene Steuern bezahlen, wird die Freizeitaktivität Fliegen mit umfangreichen Steuerbefreiungen gar noch subventioniert.

Andere Länder machen es vor

Darum fordert der WWF: Die Schweiz muss endlich eine Flugticket-Abgabe einführen, wie sie Grossbritannien, Frankreich, Deutschland und andere europäische Länder schon kennen. «Es ist wirtschaftlich unsinnig und moralisch stossend, wie das Verursacherprinzip im Flugverkehr heute mit Füssen getreten wird», sagt Patrick Hofstetter, Leiter Klima und Energie beim WWF Schweiz. «Mit einer Flugticket-Abgabe lassen sich wenigstens einige der in Geld messbaren Kosten des Klimawandels verursachergerecht finanzieren.»

Jetzt Weichen stellen für Klimaziele

Für den WWF ist aber auch klar: Das Verursacherprinzip muss in allen Sektoren flächendeckend gelten. Es gehört darum konsequent ins neue CO2-Gesetz, dass das Parlament noch dieses Jahr beraten wird. Nur so gelingt der Ausstieg aus den fossilen Energien bis 2040, zu dem sich die Schweiz mit dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet hat. Patrick Hofstetter: «Je schneller wir aus den fossilen Energien aussteigen, desto besser und günstiger.»

5 Kommentare

  1. Fliegen ist Luxus und Fliegen ist wirklich dreckbillig, bisschen Steuern für die Verursacher des Klimawandels schadet nicht. Wem das nicht passt, darf gerne die neuen Steuern und damit das Fliegen boykotieren, dann würde es dem Planeten besser gehen 😉

  2. Endlich kommt dieses Thema mal aufs Tapet!
    Was dann noch fehlt ist eine Klimaabgabe auf Mineraldünger und importierte Futtermittel, damit die Emissionen für den Fleischkonsum abgefedert werden können.
    Die Umverteilung via Krankenkasse zurück an die Schweizer Bevölkerung ist eine sehr gute Lösung – und wird so noch attraktiver, da spürbarer im Portemonnaie.

  3. Steuern und Gebühren sind nicht dasselbe. Und Lenkungsabgaben sind nochmals etwas anderes:
    Steuern finanzieren Leistungen, die die öffentliche Hand für die Allgemeinheit erbringt (Bildung, Militär, Strassen etc.). Man muss diese bezahlen, ob man die Bildungsinstitutionen oder die Strasseninfrastruktur nutzt oder nicht. Eine Gebühr soll (im Sinne des Verursacherprinzips) den Aufwand eines Dienstes, den man als Individuum in Anspruch nimmt decken (beispielsweise wenn man ein Haus baut, dessen Konformität die Behörde prüft, zahlt man Gebühren für die Baubewilligung). Und dann gibt es Lenkungsabgaben, wie bspw. die CO2-Abgabe (die eben leider auf Kerosin nicht erhoben wird), die ein gewünschtes Verhalten unterstützen soll. Menschen, die viel fliegen, viel CO2 «produzieren» und so die Umwelt stärker belasten, sollen tiefer ins Portemonnaie greifen müssen, als andere. Solche, die unter dem Durchschnitt liegen, werden für ihr vorbildliches Verhalten belohnt und können an einer Lenkungsabgabe verdienen. Auf übergeordneter Ebene zeigt sich dieses Prinzip auch im CO2-Zertifikatshandel.
    Gebühren und Lenkungsabgaben sollten sogenannt staatsquotenneutral sein (der Staat generiert keine zusätzlichen Einnahmen), sind individuell beeinflussbar und können deshalb nicht mit der steuerlichen Belastung vermischt werden.

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