Am 23.2.2018 bewilligte die Regierung des Fürstentums Liechtenstein das neue «Konzept Biber Liechtenstein». Die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz begrüsst das ausgearbeitete Konzept und sieht ihre Anregungen und Forderungen im Konzept berücksichtigt.
Das Ergebnis der Beschwerdestatistik der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz für das Jahr 2017 ist sehr erfreulich: 84 Prozent der Einsprachen und Beschwerden konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Trotz 30 Jahren Moorschutz geht es einem Grossteil der Schweizer Moore schlechter denn je. Defizite im Vollzug der gesetzlichen Pflicht und unzureichende Mittel für die Werterhaltung sind Schuld an dieser Negativentwicklung. Umweltverbände fordern eine drastische Änderung und Verbesserung.
Die Initiative für Sauberes Trinkwasser fordert, dass keine Subventionen ausbezahlt werden, wenn Landwirte Pestizide im Anbau oder Antibiotika prophylaktisch bei der Tierhaltung verwenden. Mit diesen Forderungen wird das Ziel verfolgt, sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten.
Per 1. Mai tritt die revidierte Gewässerschutzverordnung in Kraft, welche der Bundesrat am 22. März 2017 verabschiedet hat. Damit soll den Kantonen maximaler Handlungsspielraum beim Festlegen des Gewässerraums übertragen werden - womöglich auf Kosten unserer kleinen Fliessgewässer.
Es ist unbestreitbar, dass das Wasserschloss Schweiz schlechte Zeiten durchlebt. Aber wie wird sich unsere Rolle als Wasserschloss Europas angesichts des voranschreitenden Klimawandels entwickeln? Der diesjährige eco.naturkongress hat versucht, Aufschluss zu geben.
Der Regierungsrat des Kantons Bern möchte mit dem TCS für den Camping Fanel in der Gemeinde Gampelen neue Nutzungsverträge für 35 Jahre abschliessen. Nach eingehender Prüfung des Regierungsratsbeschlusses kommen die Natur- und Landschaftsschutzorganisationen zum Schluss, dass hier versucht wird, die geltende nationale Gesetzgebung für Naturschutz zu umgehen.
Der Wald soll in Zukunft besser vor Schadorganismen geschützt und für die Herausforderungen des Klimawandels gewappnet werden. Mit dem revidierten Waldgesetz und der angepassten Waldverordnung soll das Ziel erreicht werden. Ab 1. Januar 2017 wird das Gesetz in Kraft gesetzt.