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Schweiz exportiert verbotene Pestizide

Ungeachtet einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021 exportiert die Schweiz weiterhin hierzulande verbotene und gefährliche Pestizide. Für die meisten dieser Substanzen besteht keine Bewilligungspflicht, weshalb die Exporte für die Behörden und Öffentlichkeit unsichtbar bleiben. Public Eye deckt dies auf und fordert: Der Bundesrat muss die Ausfuhr aller nachweislich gesundheits- oder umweltschädlichen Giftstoffen in Entwicklungs- und Schwellenländer endlich ganz verbieten.

Das im Oktober 2020 vom Bundesrat beschlossene Exportverbot für Pestizide, deren Produktion und Einsatz in der Schweiz untersagt sind, trat Anfang 2021 in Kraft, gilt aber nur für fünf Substanzen: Paraquat, Atrazin, Diafenthiuron, Profenofos und Methidathion. Die Ausfuhr aller anderen aus der Schweizer Landwirtschaft verbannten Pestizide ist weiterhin legal. Laut Dokumenten, die Public Eye vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erhalten hat, hat das BAFU dem Basler Agrochemiekonzern Syngenta 2021 und 2022 erlaubt, jeweils mehr als 10 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Basis von Triasulfuron zu exportieren. Diese Substanz ist wegen ihrer Giftigkeit für Wasserorganismen und ihres erbgutschädigenden Potenzials bei uns verboten. Die Exporte gingen nach Algerien und Tunesien, wo die Anwender:innen in der Regel nicht über die nötige Ausbildung und Ausrüstung verfügen, um sich und ihre Gewässer zu schützen.

Die Analyse von Public Eye zeigt zudem, dass die BAFU-Daten bei weitem nicht das ganze Ausmass des Problems widerspiegeln. Vertrauliche Dokumente der deutschen Behörden belegen, dass Syngenta allein dieses Jahr die Ausfuhr von fast 100 Tonnen Pestiziden, die in der Schweiz und der EU verbotene Substanzen enthielten, aus Deutschland in die Schweiz gemeldet hat. Von hier sollten sie anschliessend in Drittländer gehen. Doch diese Exporte tauchen in den offiziellen Schweizer Daten nicht auf. Und dass trotz toxischer Wirkstoffe: Thiamethoxam ist ein «Bienenkiller», Diquat schon beim Einatmen tödlich, Propiconazol laut der EU «fortpflanzungsgefährdend» und Chlorthalonil schliesslich eine krebserregende Substanz, die das Grundwasser verseucht.

Alle diese Pestizide wurden zwar kürzlich in der Schweiz verboten, stehen aber nicht auf der Liste jener Stoffe, die den helvetischen Exportvorschriften für gefährliche Chemikalien unterliegen. Sie fallen nicht unter die Bewilligungspflicht, welche der Bundesrat im Oktober 2020 für die Ausfuhr bestimmter verbotener Pestizide erlassen hat. Sie können auch weiter ohne BAFU-Genehmigung und ohne Zustimmung des Empfängerlands versandt werden. Insgesamt können rund 90 bei uns und in der EU verbotene Pestizide frei aus der Schweiz exportiert werden und bleiben dabei für Behörden und Öffentlichkeit unsichtbar. «Um dieses Giftgeschäft endlich zu unterbinden, benötigt es ein vollständiges Exportverbot und eine strenge Durchsetzung – in der Schweiz ebenso wie auf EU-Ebene», fordert Public Eye.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

2 Kommentare

  1. Die zahlenmäßige Reduktion der Menschheit kann man nicht nur mit mRNA Spritzen vorantreiben (Eugenik, besonders an Kinder), sondern auch mit Pestiziden. Da Syngenta sicher auch ein guter Wohltäter von NGO’s ist, wird da weggeschaut.
    Man klebt sich lieber auf die Strasse oder Wand zur allgemeinen Reduktion von 0.5 Grad Celsius.
    Herzlichen Dank für Ihren Beitrag an wirklichem Naturschutz.

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