Der Schwyzer Regierungsrat hat am 02.09.2025 eine Regulations-Abschussverfügung für die einzige im Kanton Schwyz lebende Wolfsfamilie erteilt. Bis am Ende Januar 2026 sollen zwei Drittel der Welpen geschossen werden. Gegen diesen Entscheid des Regierungsrates hat CHWOLF eine Aufsichtsbeschwerde beim Kanton eingereicht und fordert den Regierungsrat damit auf, die Abschussverfügung umgehend aufzuheben. Die Abschussverfügung ist nicht verhältnismässig und weder mit dem Jagdgesetz noch mit der Jagdverordnung vereinbar.
Der Regierungsrat begründet die Rudelregulierung zum einen mit der Verhütung von Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren bei Tierhaltungen, welche die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt haben. Zum anderen soll die Regulierung des Rudels zur Verminderung von Konflikten in der dicht besiedelten Ausserschwyz beitragen. Mit der Bestandesregulierung will der Regierungsrat zudem das unkontrollierte Wachstum der Wolfspopulation verhindern.
Was sagt die Gesetzgebung
Der Wolf ist eine geschützte Tierart und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erlegt werden. Gemäss Artikel 7a Absatz 2 des Jagdgesetzes ist eine Bestandesregulierung nur dann zulässig, wenn sie erforderlich ist, um Lebensräume zu schützen oder die Artenvielfalt zu erhalten, um Schäden oder Gefährdungen für den Menschen abzuwenden, sofern diese nicht durch zumutbare Schutzmassnahmen verhindert werden können, oder um regional angemessene Wildbestände zu sichern. Keine dieser Bedingungen ist beim Chöpfenberg-Rudel jedoch erfüllt.
Fehlende Gefährdung
Im Einflussbereich des Chöpfenberg-Rudels wurden bislang weder Menschen noch ausreichend geschützte Nutztiere gefährdet. Zwei dokumentierte Schadensfälle betrafen Nutztiere, die entweder ungenügend geschützt oder gar nicht geschützt untergebracht waren. Durch den Einsatz wirksamer Herdenschutzmassnahmen könnten solche Schäden künftig verhindert werden. Auch in Bezug auf die Bevölkerung liegt keine Gefährdung vor: Zwar gab es im Frühjahr 2025 mehrere Sichtungen in Siedlungsnähe sowie einen Wildtierriss in Siedlungsnähe, jedoch verhielten sich die Wölfe dabei unauffällig. Dies wurde auch von der Wildhut und dem Kanton bestätigt. Bei einer einzigen Nahbegegnung zwischen einem Landwirt und einem Wolf, bei dem der Wolf sich auf 20 Meter genähert haben soll, stellte sich im Nachhinein heraus, dass sich der Wolf einer Katze näherte. Der Landwirt trat erst im Laufe des Geschehens hinzu, als er sah, dass die Katze den Buckel machte und fauchte. Das Verhalten des Wolfes war demnach gegen die Katze und nicht gegen den Landwirt gerichtet. Dem Landwirt gelang es auch, den Wolf zu vertreiben. Dieser Vorfall wurde vom Kanton weder genau abgeklärt noch protokolliert. Laut Kanton ist unklar, welcher Wolf an dem Vorfall beteiligt war, da mindestens ein weiterer Wolf im Gebiet unterwegs ist und keine genetischen Daten vorliegen. Das Vatertier des Rudels, der Wolf M107, ist bereits seit 2020 im Gebiet unterwegs und hat sich bisher unauffällig verhalten.
Unzulässige Regulierung und fehlende Verhältnismässigkeit
Weder das Jagdgesetz noch die Jagdverordnung sehen eine Regulierung zur reinen Bestandsreduktion der Wolfspopulation vor, weshalb eine Rudelregulierung mit dieser Zielsetzung unzulässig ist. Zudem liegen keine Hinweise vor, dass vom Chöpfenberg-Rudel eine Gefährdung für ausreichend geschützte Nutztiere oder für Menschen ausgeht. Die Voraussetzungen für eine Rudelregulierung sind somit nicht gegeben. Der unbegründete Abschuss von mehreren konventions- und bundesrechtlich geschützten Wölfen steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu fünf gerissenen und wohlgemerkt ungeschützten Nutztieren.





Es ist schlimm, was in der Schweiz mit der Tierwelt passiert. Nur weil überall das Wild, das die Nahrungsgrundlage des Wolfes ist, abgeschossen
wird – zum reinen Vergügen – müssen jetzt die Wolfswelpen daran glauben. Das ist ja kein Wunder, wenn dann die erwachsenen Wölfe Schafe
oder Ziegen reißen, wenn die reichen Schweizer nichts anderes wissen, als Reh, Fuchs, Gams und Murmeltiere oder Enten schießen.
Ich werde der Schweiz in Zukunft als Feriengast fernbleiben!!!