Die Initiative für Sauberes Trinkwasser fordert, dass keine Subventionen ausbezahlt werden, wenn Landwirte Pestizide im Anbau oder Antibiotika prophylaktisch bei der Tierhaltung verwenden. Mit diesen Forderungen wird das Ziel verfolgt, sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten.
«Und wenn in der Landwirtschaft kein Umdenken stattfindet, werden unsere Nachfolgegenerationen ihr Trinkwasser wahrscheinlich nicht mehr (wie wir heute) naturnah gewinnen können, sondern mit viel Energie und hohen Kosten mehrstufig aufbereiten müssen», betont Roman Wiget, Geschäftsführer der Seeländischen Wasserversorgung (SWG, Worben).
Die Initiative Sauberes Trinkwasser für die Schweiz wurde vom Verein «Sauberes Wasser für alle» lanciert, hinter welchem Franziska Herren als Hauptinitiantin steht. Der Leitgedanke des Vereins ist «gesunde Erde – gesunde Lebewesen» und soll im Rahmen der Initiative umgesetzt werden. Das Initiativkomitee möchte eine Landwirtschaft fördern, die nachhaltig, pestizidfrei und antibiotikareduziert produziert. Als Konsequenz sollen unser Trinkwasser rein und unsere Nahrungsmittel giftfrei werden.
«[…] sicheren Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser […]» – Auszug aus dem Initiativtext (Art. 104 Abs. 1 Bst. a, 3 Bst. a, e und g sowie 4). Konkret wird dies umgesetzt, indem Agrarsubventionen an die folgenden Bedingungen geknüpft werden:
1. Pestizidfreie Bewirtschaftung

In der Schweiz werden jährlich 2’000 Tonnen Pestizide auf den Feldern versprüht. Dies entspricht 4.5 Kilogramm pro Hektar Agrarland, und somit beinahe dem Doppelten der gespritzten Mittel in unseren Nachbarländern Österreich oder Deutschland. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Bundesamtes für Umwelt. Der übermässige Gebrauch lässt sich im Grundwasser – unserer Hauptquelle für Trinkwasser – messen, wo die gesetzlich bestimmten Schwellenwerte für Pestizide regelmässig übertreten werden. Noch bevor die Giftstoffe unsere Grundwasserreservoire erreichen, fallen ihnen Bienen oder andere Kleinstlebewesen zum Opfer. In Zukunft soll auf den Einsatz dieser Giftstoffe verzichtet werden: Nur Bauern, die ohne Pestizide wirtschaften, werden gemäss der Initiative Direktzahlungen erhalten.
2. Kein importiertes Tierfutter

Um unsere hohen Nutztierbestände unterhalten zu können, müssen wir jedes Jahr über eine Million Tonnen Futtermittel importieren. In der Folge entsteht viel mehr Gülle, als auf unseren Feldern ausgetragen werden kann. Der Gülleüberschuss und darin enthaltenes Ammoniak, Nitrat, Phosphat und Antibiotika bahnen sich ihren Weg in umliegende Gewässer oder sickern ins Grundwasser. Insbesondere Ammoniak kann erheblichen Schaden in Wäldern oder Gewässern anrichten, wie unter anderem Meldungen von Fischsterben demonstrieren. Die Initiative verlangt daher, dass der Futterbedarf für Tiere aus eigener Produktion – ohne importierte Futtermittel – gedeckt wird.
3. Keine Antibiotika-Prophylaxe

Ein Grossteil der 42 Tonnen Antibiotika, die Schweizer Nutztieren jährlich verabreicht werden, dient lediglich der Vorsorge. Die Antibiotika werden von den Tieren ausgeschieden und enden teilweise in Form von Gülle wieder auf den Ackerflächen. Und wie bereits erwähnt, besteht dadurch die Gefahr, dass angrenzende Gewässer und Grundwasservorräte mit Antibiotika kontaminiert werden. Die Initiative fordert, dass keine Direktzahlungen erteilt werden, wenn Betriebe in der Tierhaltung prophylaktisch Antibiotika einsetzen.
Eine ökologischere Landwirtschaft soll auch unserer Biodiversität zugutekommen. Im Endeffekt ist sie die Grundlage unserer Landwirtschaft und Nahrungsmittelversorgung, womit wir zu den grossen Profiteuren einer hohen Artenvielfalt gehören.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Initiativkomitees. Den kompletten Initiativtext können Sie auf der Website der Schweizerischen Bundeskanzlei einsehen.
guten tag
gibt es eine Pflicht der Germeinden ,die T wasserbelastung zu veröffentlichen?
nyma phari
Guten Tag Frau Phari
Es gibt sogar eine Website – sie heisst Trinkwasser.ch -, wo Sie nach den entsprechenden Informationen zur Trinkwasserqualität in Ihrer Gemeinde suchen können. Auf der Website des Bundes (http://www.map.geo.admin.ch) können Sie zudem weitere Informationen zum Zustand und allfälligen Verschmutzungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer einsehen. Sollten auf keiner der beiden Websites die gewünschten Daten für Ihre Gemeinde vorhanden sein, so können Sie die Gemeinde direkt anfragen. Diese müsste Ihnen in diesem Fall Auskunft geben. Oft werden die Ergebnisse der Trinkwassertests sogar auf den jeweiligen Websites der Gemeinden publiziert.
Liebe Grüsse
Nach Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser… (TBDV) muss, wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgibt, die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Das ist in meisten Fällen die Gemeinde. Zudem müssen nach Art. 50 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) der Bund und die Kantone die Öffentlichkeit über den Zustand der Gewässer informieren.
Vielen Dank für Ihre informative Antwort. Da sind Sie mir noch zuvorgekommen;)
Danke für die Information