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EU-Parlament: «Ja» zur Renaturierung von Land- und Meeresflächen

Nach dem neuen Renaturierungsgesetz sollen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden.

Das Europäische Parlament sagt «Ja» zum EU-Renaturierungsgesetzt und damit «Ja» zur Renaturierung von 20 % der Land- und Meeresfläche der EU. Damit sorgt es für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten, trägt zur Verwirklichung der Klima- und Artenschutzziele der EU bei und soll für mehr Ernährungssicherheit sorgen, schreibt das EU-Parlament in einer Medienmitteilung.

César Luena, Abgeordneter vom Europäischen Parlament erklärte nach der Abstimmung: «Heute ist ein wichtiger Tag für Europa, denn wir gehen vom Schutz und der Erhaltung der Natur zu ihrer Wiederherstellung über. Das neue Gesetz trägt auch dazu bei, dass wir viele unserer internationalen Umweltverpflichtungen erfüllen können. Die Verordnung sorgt dafür, dass geschädigte Ökosysteme wiedergeherstellt werden, sie trägt aber auch den Belangen der Landwirtschaft Rechnung, indem den Mitgliedstaaten Flexibilität eingeräumt wird. Ich danke der Wissenschaft für ihre Erkenntnisse und dafür, dass sie gegen die Leugnung des Klimawandels ankämpft. Der Jugend danke ich dafür, dass sie uns daran erinnert, dass es weder einen Planeten B noch einen Plan B gibt.»

Die Bedeutung von diesem «Ja»

Nun müssen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 mindestens 30 % der Lebensräume, für die die neuen Vorschriften gelten (von Wäldern, Grünland und Feuchtgebieten bis hin zu Flüssen, Seen und Korallenriffen) von schlechtem in guten Zustand versetzen; bis 2040 sollen es 60 % sein, bis 2050 sogar 90 %. Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten anschliessend sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt und nationale Sanierungspläne erstellen, in denen sie angeben, wie sie diese Ziele erreichen wollen.

Landwirtschaftliche Ökosysteme

Um für mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu sorgen, müssen die EU-Staaten bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen: beim Index der Wiesenschmetterlinge, beim Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit grosser biologischer Vielfalt und beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Ausserdem müssen sie auf einen höheren Feldvogelindex hinwirken, da sich am Vogelbestand gut ablesen lässt, wie es insgesamt um die Artenvielfalt bestellt ist.

Die Renaturierung entwässerter Torfgebiete ist eine der kostenwirksamsten Möglichkeiten, die Emissionen im Agrarbereich zu verringern. Die EU-Staaten müssen deshalb mindestens 30 % der entwässerten Torfgebiete bis 2030 wiederherstellen (mindestens ein Viertel muss wiedervernässt werden), bis 2040 sollen es 40 %, bis 2050 50 % sein (wobei mindestens ein Drittel wiedervernässt werden muss). Die Wiedervernässung bleibt für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig.

Wie vom Parlament gefordert, ist in dem Gesetz eine Notbremse vorgesehen. Das heisst, dass die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter aussergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können, wenn dadurch die Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu erzeugen.

Gesetzt gilt nicht nur für die Landwirtschaft

Gefordert wird in den Vorschriften auch ein Aufwärtstrend bei mehreren Indikatoren für Waldökosysteme und die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen. Die Mitgliedstaaten müssen ausserdem mindestens 25’000 Flusskilometer so renaturieren, dass die Flüsse an diesen Stellen wieder frei fliessen, und dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung nicht schrumpft.

Wie geht es weiter?

Die mit den Mitgliedstaaten erzielte Vereinbarung wurde mit 329 zu 275 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Sie muss nun auch vom Rat angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage darauf in Kraft tritt.

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