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Rücksichtnahme auf sensible Schilfbewohner

Ob Vögel, Fische oder Libellen: Im Schilfgürtel an Seen und Teichen und in Flachwasserzonen leben zahlreiche Tierarten und ziehen dort teils ihre Jungen auf. Diese Arten sind heute besonders stark gefährdet. BirdLife Schweiz fordert deshalb die Kantone auf, bei Biotopen von nationaler Bedeutung an Seen konsequent Seeschutzzonen auszuscheiden und diese mit Bojen zu markieren. Damit kann der Konflikt Mensch-Natur an den Seen deutlich entschärft werden. Weiter bittet BirdLife alle Wassersportler:Innen, einige wenige Regeln zu beachten.

Endlich sind wärmere Tage in Sicht, die man auch auf und am Wasser geniessen kann. Unsere Seen sind im Sommer beliebte Ausflugsziele. Gleichzeitig wurden in der Schweiz viele naturnahe Ufer von Gewässern verbaut; Feuchtgebiete wurden entwässert und zerstört. Sie sind besonders bedrohte Lebensräume und weisen hohe Zahlen von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten auf. Die noch verbliebenen Schilfgürtel und Flachwasserzonen bilden die Kinderstuben von Vögeln, Fischen und Libellen. Damit die Aufzucht der Jungtiere gelingt, sollen diese Flächen möglichst nicht durch Menschen gestört werden.

Schutzzonen oft nicht sichtbar

Bei Mooren und Auen von nationaler Bedeutung oder bei Wasser- und Zugvogelreservaten wären die Kantone verpflichtet, ausreichende Seeuferschutzzonen auszuscheiden. Bei Mooren sollte dies seit 1997 umgesetzt sein, die Auenverordnung besteht seit 1992. Einige Kantone haben ihre Aufgaben gemacht, doch sind die Seeuferschutzzonen oft nicht durch Bojen markiert, so dass niemand weiss, dass man dort Abstand halten sollte. Andere Kantone sind ihren Pflichten zur Ausscheidung von Schutzzonen noch nicht nachgekommen. BirdLife Schweiz fordert die Kantone auf, zum Wohle von Mensch und Natur ihre langjährigen Pendenzen endlich abzutragen. Seeuferschutzzonen nehmen in der Regel wenige Prozent der Seefläche ein, der Rest ist für die Erholungssuchenden frei zugänglich.

Viele Erholungsuchende respektieren die Seeuferschutzzonen. Regelmässig werden diese minimalen Schutzflächen jedoch noch von ankernden Booten, Gummiboot-SportlerInnen oder Stand-UP-Paddlern torpediert. Dies geschieht wohl oftmals nicht in böser Absicht, sondern mangels Wissen. Hier bittet BirdLife Schweiz um Rücksichtnahme. Wenn man nicht sicher ist, ob eine Schilf- oder Flachwasser-Zone geschützt ist, ist es auf alle Fälle ratsam, einen Abstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Dies erlaubt es Vögeln, Nahrung für ihre Jungen zu suchen; Jungfische und Libellenlarven können sich ungestört in Flachwasserzonen aufhalten.

Die wichtigsten Regeln beim Wassersport

Abstand halten zum Schilf
Wo immer möglich mindestens 100 m.

– Abstand halten zu Kiesinseln und Sandbänken
Nach Möglichkeit mindestens 100 m. Kiesinseln und Sandbänke nicht anfahren und betreten!

– Grosse Distanz wahren zu Vogelansammlungen
Störungen sind schon in 1 km Entfernung möglich!

– Schutzgebiete respektieren
Vor der Fahrt Karten und Infotafeln konsultieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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