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Das Naturjuwel Trift soll erhalten bleiben

Aqua Viva und der Grimselverein möchten das Naturjuwel Trift erhalten. Die unberührte Berglandschaft beherbergt gefährdete Arten und müsste gemäss aktueller Untersuchungen aufgrund ihres ökologischen und landschaftlichen Werts dringend geschützt werden. Durch das geplante Wasserkraftwerk mit Stausee würde das Gebiet jedoch vollständig zerstört. Aqua Viva und der Grimselverein reichen daher Beschwerde ein beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern gegen die Konzessionserteilung.

«Die Ergebnisse vorliegender, wissenschaftlicher Studien müssen ernsthaft geprüft und in die Interessensabwägung einbezogen werden. Verglichen mit dem Verlust an Natur und Landschaft ist der energiewirtschaftliche Nutzen des Wasserkraft-Projekts gering», sagt Salome Steiner, Geschäftsleiterin von Aqua Viva.

Studien aus den letzten drei Jahren haben den ökologischen Wert des Trift-Gebiets und seine Schützenswürdigkeit nachgewiesen. Der Kanton Bern hat diese Studien bei der Interessensabwägung im Zusammenhang mit der Konzessionserteilung nicht berücksichtigt. Die Studien haben beispielsweise 58 Wasserinsekten im Trift-Gebiet nachgewiesen, die durch das Projekt ihren Lebensraum verlieren. Darunter zwei Arten der Roten Liste, zehn potenziell gefährdete Arten, sieben national prioritäre Arten und vier Alpen-Endemiten – also Arten die ausschliesslich im Alpenraum vorkommen. Die Studien belegen ausserdem, dass das Triftgebiet die Kriterien zur Aufnahme ins Bundesinventar der Auen erfüllt, eines der sechs Gletschervorfelder in der Schweiz mit den grössten Lebensraumpotentialen ist und zudem eine Landschaft mit sehr hohen Qualitäten, welche den angrenzenden BLN-Gebieten ebenbürtig ist.

Doch nicht nur aus ökologisch, wissenschaftlicher Sicht ist das Gebiet schützenswert. Auch die Schweizer Bevölkerung wünscht sich den Erhalt der letzten unberührten Gewässer. Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage gaben 74 Prozent der Befragten an, dass die letzten natürlichen und naturnahen Gewässer unter Schutz gestellt werden sollen. 62 Prozent lehnen zudem den Bau von neuen Wasserkraftanlagen in wertvollen national geschützten Auen und Mooren ab.

Fraglich ist zudem, ob das Vorhaben in Einklang steht mit geltendem Recht sowie internationalen Verträgen. So heisst es beispielsweise in Art. 22 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, dass Naturschönheiten zu schonen und da, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu erhalten sind. Auch die von der Schweiz unterzeichnete Alpenkonvention fordert den Erhalt besonderer natürlicher und naturnaher Landschaftsstrukturelemente, Biotope, Ökosysteme und traditioneller Kulturlandschaften.

«Es geht um unsere letzten unberührten Gewässerandschaften, die wir alle lieben und brauchen. Deren Wert müssen wir anerkennen und langfristig erhalten. Denn auch unsere Kinder möchten noch unberührte Natur erleben», sagt Nick Röllin, Präsident des Grimselvereins. Aqua Viva und der Grimselverein möchten mit der Beschwerde das Trift-Gebiet erhalten und auf die prekäre Situation unserer Gewässerlebensräume aufmerksam machen.

Wie unsere Gewässer unter der Wasserkraftnutzung leiden
Die Wasserkraftnutzung in der Schweiz ist eine Geschichte des kontinuierlichen Wachstums.
Allein in den letzten 15 Jahren wurden 364 Wasserkraftanlagen neu in Betrieb genommen. Ein
Grossteil in nur wenig beeinträchtigten Gewässern, viele sogar in geschützten Gebieten. Das
Potential ist erschöpft, Bäche und Flüsse leiden, doch der Druck nimmt weiter zu. Vom oftmals
beklagten Stillstand beim Ausbau der Wasserkraft kann keine Rede sein. Auch nach dem
Wasserkraftboom bis in die Mitte der 1970er Jahre ist deren Produktionsleistung kontinuierlich
gestiegen.
Gewässer sind in der Folge die am stärksten bedrohten und beeinträchtigten Lebensräume der
Schweiz. Heute gelten lediglich noch rund 5 Prozent unserer Fliessgewässer als vollständig intakt.
Die Wasserkraftnutzung teilt Bäche und Flüsse in isolierte Teilstücke, verursacht über 2700
Kilometer Restwasserstrecken mit keiner oder stark reduzierter Wasserführung, über 1000
Kilometer Fliessstrecke mit künstlichen Abflussschwankungen (Schwall-Sunk) und beeinträchtigt
den Geschiebehaushalt. 100 Prozent der Lebensraumtypen von Ufern und Feuchtgebieten sowie
91 Prozent der Fliessgewässer-Lebensraumtypen gelten heute als bedroht. Das ist zu viel.
Naturnahe Gewässerlebensräume müssen als ökologische Infrastruktur einen signifikanten Anteil
der Landesfläche ausmachen.

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