StartNewsPolitikNeue Gewässerschutzverordnung - schlechte Neuigkeiten für kleine Fliessgewässer

Neue Gewässerschutzverordnung – schlechte Neuigkeiten für kleine Fliessgewässer

Per 1. Mai tritt die revidierte Gewässerschutzverordnung in Kraft, welche der Bundesrat am 22. März 2017 verabschiedet hat. Damit soll den Kantonen maximaler Handlungsspielraum beim Festlegen des Gewässerraums übertragen werden – womöglich auf Kosten unserer kleinen Fliessgewässer.

Anfang April sorgte die Publikation des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bezüglich der Pestizidbelastung in Schweizer Bächen für Aufsehen: Keines der untersuchten Gewässer erfüllte die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität. Dies könnte sich mit der revidierten Gewässerschutzverordnung, – deren Vernehmlassung am 22. März beinahe unbemerkt über die Bühne ging – weiter verschärfen. Sie wird per 1. Mai Gültigkeit erlangen und fortan den Kantonen «maximal möglichen Spielraum» bei der Festsetzung des Gewässerraums erlauben. Wie der Tagesanzeiger erläutert, fügt sich der Bundesrat damit dem Verlangen von Kantonen, Parlament, Bauern und Grundbesitzern, die über zu viel Umweltschutz an Bachufern lamentierten.

Gewässerraum: Die Pufferzone eines Gewässers

Die Regelung der Ausscheidung und Nutzung des Gewässerraums soll dem Schutz der Gewässer dienen und den Hochwasserschutz sicherstellen. Gebiete im Gewässerraum müssen extensiv bewirtschaftet werden, um Beeinträchtigung, zum Beispiel durch Eintrag von Gülle, zu verhindern. Mit den revidierten Gesetzesartikeln ergeben sich den Kantonen neue und flexiblere Möglichkeiten, diese wichtigen, ökologischen Pufferzonen zu planen.

«Sehr kleine» Flüsse bald ohne Gewässerraum?

Neu kann bei «sehr kleinen» Fliessgewässern ganz auf die Ausscheidung des Gewässerraums, unter anderem zugunsten der Landwirtschaft, verzichtet werden. Damit würde die Pufferzone zwischen Flüssen und anliegenden bewirtschafteten oder bebauten Zonen entfallen. Frappierend ist, dass im neuen Gesetzesartikel bewusst auf eine detaillierte Definition des Begriffs «sehr klein» verzichtet wurde. Stattdessen liegt die Einstufung der Flussgrösse im Ermessen der Kantone.

«Doch durch die Lockerung wird es bei sehr kleinen Gewässern wieder möglich, näher beim Ufer intensiv zu düngen. Die Belastung der Kleinstgewässer wird dadurch weiter zunehmen», bemängelt Michael Casanova, Gewässerschutzexperte von Pro Natura.

Selbst im offiziellen «Erläuternden Bericht zur Änderung des Gewässerschutzes» des BAFUs wird auf die Abschwächung der Schutzbestimmungen hingewiesen. Es wird gewarnt, dass aufgrund der Anpassungen «die Gewässer unter Umständen jedoch künftig schlechter geschützt» seien. Es ist also fraglich, inwiefern die Revision der Gewässerschutzverordnung unsere ohnehin in Mitleidenschaft gezogenen Bäche fördern soll.

Weitere Informationen können Sie der angepassten Gewässerschutzverordnung des Bundesrates sowie dem «Erläuternden Bericht zur Änderung des Gewässerschutzes»des BAFUs entnehmen.

3 Kommentare

  1. Weil viele Bauern sich nicht an die Vorgaben halten beim Düngabstand zu Gewässern, passt man auf Druck der Lobbyisten einfach das Gesetz an, einmal mehr zu Ungunsten der Natur . Anstatt diese intensive Düngerei endlich mit einer angepassten Landwirtschaftspolitik einzudämmen, die eh schon viel zu lange viel zu viel Schäden an unserer Umwelt auf dem Gewissen hat, fällt dem Bundesrat nichts besseres ein, als die Verstösse gegen das Gewässerschutzgesetz zu legalisieren…..ein Trauerspiel….
    Deshalb unterschreibt jetzt die Eidgenössische Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» !
    Es muss wohl übers Portemonnaie gehen!

  2. Ich finde das eine schweinerei,kaum hat man ein Gesetz das eine gewisse Wirkung verspricht ,wird es zu unser aller lasten wieder so durchlöchert das es schlimmer ist wie vorher.

  3. Ich habe mich im Rahmen meiner Maturaarbeit intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und einen Film über die Auswirkungen des revidierten GSchG von 2009/11 produziert. Um so mehr überrascht mich die Abschwächung des Gesetzes, da keiner der befragten Experten diese Richtung voraussah. Hoffen wir auf vernünftige Umsetzungen der kantonalen Ämter für Umwelt.
    http://www.dominictinner.ch/die-zukunft-unserer-landschaft

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