StartNewsGesellschaftGebäudebrüter sind auf uns angewiesen

Gebäudebrüter sind auf uns angewiesen

Einige Vogelarten bauen ihre Nester an oder auf Gebäuden. Dabei kann es zu Interessenkonflikten zwischen den Bedürfnissen der Vögel und den Ansprüchen der Menschen kommen. Gerade jetzt zu Beginn der Brutzeit hilft die Entscheidungshilfe der Vogelwarte, den richtigen Umgang mit Vogelnestern zu finden und gleichzeitig Gebäudebrütern unter die Flügel zu greifen.

Jeden Frühling müssen Vögel einen geeigneten Standort für ihr Nest finden. Während manche Vogelarten beispielsweise in Bäumen oder Büschen nisten, wählen andere Gebäude als Brutplatz aus. Mauersegler oder Haussperling beispielsweise ziehen ihre Jungen in Hohlräumen unter Ziegeln, in Gemäuern oder auch in Storenkästen gross. Eine spezielle Strategie haben Mehl- und Rauchschwalbe – sie kleben ihr aus Hunderten Lehmklümpchen bestehendes Nest an die Aussenwand von Gebäuden oder ans Deckengebälk von Ställen.

Als Höhlenbrüter baut der Haussperling sein Nest in Hohlräumen unter Dachziegeln, in Starenkästen oder Regenrinnen. Sein Brutgeschäft ist geschützt, Bruten dürfen daher nicht entfernt werden. © Marcel Burkhardt

Erschwerte Bedingungen für Gebäudebrüter

Gebäudebrüter haben es heutzutage allerdings oft schwer, schreibt die Schweizerische Vogelwarte in einer Medienmitteilung. Die Akzeptanz für Vögel als unsere direkten Nachbarn hat vielerorts abgenommen, oftmals wird ihnen der Zugang zu Nistplätzen am Gebäude verwehrt. Auch aus bautechnischen Gründen wird der Wohnraum für Vögel knapper: Moderne Gebäude weisen oftmals keine geeigneten Brutplätze auf, während ältere Gebäude, die noch reich an Nischen oder Hohlräumen sind, vielfach abgerissen oder saniert werden. So gehen Jahr für Jahr etliche Brutplätze verloren. Gebäudebrüter brauchen daher unsere Unterstützung.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich beim Thema Gebäudebruten nicht selten die Interessen von Vögeln und Menschen gegenüberstehen. Umso wichtiger ist die Tatsache, dass Nester mit Eiern oder Jungvögeln darin per Gesetz geschützt sind und auch das Brutgeschäft von Vögeln nicht gestört werden darf. Gleichwohl entstehen in der Praxis oft Unsicherheiten, wie mit Nestern an Gebäuden zu verfahren ist. Die digitale Entscheidungshilfe der Schweizerischen Vogelwarte in  Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) unterstützt dabei, das richtige Vorgehen mit Vogelnestern zu finden. Gerade mehrjährig genutzte Nester, etwa von Seglern und Schwalben, sollen erhalten werden. Ist das in bestimmten Fällen nicht möglich, sollten Nisthilfen als Ersatz angeboten werden. Nur so werden wir uns auch in Zukunft in unseren Siedlungen an diesen Flugkünstlern und Frühlingsboten erfreuen können.

WAS TUN BEI VOGELNESTERN AN GEBÄUDEN?
Der Umgang mit Nestern an Gebäuden wirft oft Fragen auf. Die digitale Entscheidungshilfe der Schweizerischen Vogelwarte in Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) hilft, die richtige Vorgehensweise zu wählen: vogelwarte.ch/gebaeudebruten

1 Kommentar

  1. Ich habe eine Frage betreffend Marderschutz! Der Hausrotschwanz brütet jedes Jahr am Haus und wird immer wieder vom Marder vertrieben. Vielen Dank!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte Kommentar eintragen
Bitte geben Sie ihren Namen hier ein

Newsletter Anmeldung

Erhalten Sie die neusten Jobs und News.

Dank Ihrer Hilfe können wir spannende Artikel aufbereiten, den Veranstaltungskalender pflegen und die Job-Platform betreuen.

TOP-NEWS