StartNewsGesellschaftDie Kantone zeigen: Es braucht ein Nein zum Jagdgesetz

Die Kantone zeigen: Es braucht ein Nein zum Jagdgesetz

Kurz vor der Jagdgesetz-Abstimmung kommt aus: Im Kanton Wallis stehen Wildhüter unter dem Verdacht, illegal Luchse und Wölfe gejagt zu haben. Und im Bündnerland wurden in den letzten vier Jahren 76 geschützte Graureiher abgeschossen – ohne die nötige Bewilligung. Mit dem neuen Jagdgesetz sollen die Kantone noch mehr selber entscheiden – Umweltorganisationen empfehlen deshalb ein Nein.

Die Schlagzeile ist unglaublich: «Wildhüter unter Wilderei-Verdacht» titelte Blick.ch kürzlich. Ein aktiver Walliser Wildhüter posiert auf einem Foto lachend mit einem toten Luchs, der sich in einem Zaun verheddert haben soll und dabei ums Leben gekommen sein soll. Quellen schildern gegenüber Blick, dass bei der zuständigen Verwaltung lange Zeit eine Luchs-feindliche Stimmung herrschte.

Vielleicht erklärt das, wieso in Teilen des Wallis – trotz geeigneten Lebensräumen – kaum Luchse leben? Der Bestand ist heute viel tiefer als noch in den 1980er-Jahren. Der Grund? Die Universität Bern vermutet als wahrscheinlichsten Grund die Wilderei. Die NZZ schreibt in einem Artikel von einem ganzen «System von Luchsfallen im Wallis». 

Nicht nur aus dem Wallis kommen erstaunliche Meldungen. Auch der Kanton Graubünden – welcher lange Zeit als aufgeschlossener gegenüber Grossraubtieren galt – macht im Reigen mit. Infosperber recherchierte in einem lesenswerten Artikel die sprachlichen Feinheiten in den Berichten des Amts für Jagd und Fischerei. So schreibt es im Monatsbericht Grossraubtiere vom Juli 2020: «Gut die Hälfte der gerissenen Schafe war durch Herdenschutzhunde oder Elektrozäune geschützt». Infosperber zeigt im Artikel auf, dass in vielen Fällen zwar die Herde geschützt war, sich ein Grossteil der gerissenen Schafe aber ausserhalb der Zäune befunden haben. So kommt Infosperber auf eine Zahl von bloss 6% der Schafe, die wirklich geschützt waren…

Ein Einzelfall ist das nicht: Der Kanton Graubünden war zwischen 2016 und 2019 für über 80% der schweizweiten Graureiher-Abschüsse verantwortlich. Nach Auffassung von BirdLife Schweiz geschahen diese Abschüsse ohne Bewilligung, da den beschwerdeberechtigten Organisationen keine Abschussverfügungen zugestellt wurden. Dabei habe das Bundesgericht 2015 genau dies klar festgehalten.

Bei den Naturschutzorganisationen befürchtet man bei einer Annahme des Jagdgesetzes noch Schlimmeres: «Mit dem neuen Gesetz könnten die Kantone die Bestände bestimmter geschützter Arten auf Vorrat regulieren», sagt Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz. «Neu brauchen die Kantone keine Zustimmung des Bundes mehr – selbst für Abschüsse dieser geschützter Tierarten!». Die NGOs befürchten deshalb, dass die Kantone kräftig unter Druck gesetzt werden könnten – unter den Befürwortern des Gesetzes befinden sich mächtige Organisationen wie Jagd Schweiz und der Schweizer Bauernverband. Alle grossen Naturschutzorganisationen treten deshalb für ein klares und deutliches NEIN zum neuen Jagdgesetz ein.

3 Kommentare

  1. Seit Jahren weiss man, dass im Walis gewildert wird und das unter den Augen der Behörden, die bewusst wegblicken. Sollte das neue Jagdgesetz angenommen werden, fällt eine wichtige Hemmschwelle weg und der Freibrief für Wilderei wäre perfekt.

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