StartTippsNachhaltig lebenBlendend geschützt: nachhaltiger Sonnenschutz für Sie und die Umwelt

Blendend geschützt: nachhaltiger Sonnenschutz für Sie und die Umwelt

Der Sommer ist da: Wir verbringen unsere Zeit – wenn das Wetter weiter mitspielt – im Sonnenschein und sollten dementsprechend unser grösstes Organ, die Haut, mit Sonnencreme schützen. Wir geben Ihnen an dieser Stelle einige Tipps, wie Sie dabei den Schutz Ihrer Haut mit dem der Umwelt vereinen können.

Was steckt hinter dem Lichtschutzfaktor (LSF)?

Eine Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor zwischen 30 und 50 schützt in der Regel ausreichend vor UVB-Strahlung.

LSF 30: Schutz vor 97 Prozent der UVB-Strahlen
Eines der wichtigsten Kaufkriterien bei Sonnencreme ist der Lichtschutzfaktor (LSF oder SPF). Zum Verkauf stehen in der Regel Produkte mit einem Wert zwischen 5 und 100. Der LSF gibt Auskunft darüber, wie gut eine Sonnencreme unsere Haut vor dem Eindringen von UVB-Strahlung schützt: Wenn Sie einen Sonnenschutz mit LSF 30 auftragen, dringt noch 1/30 oder 3.33 Prozent der UVB-Strahlung in die Haut ein verglichen zu, wenn Sie kein Sonnenschutzprodukt benützen. Oder anders rum: Ein Produkt mit LSF 30 schützt Sie vor 97 Prozent der UVB-Strahlen. Entscheiden Sie sich für eine Sonnencreme mit LSF 100, werden 99 Prozent der UVB-Strahlen von Ihrer Haut ferngehalten – der Unterschied im Schutz ist also trotz des grossen Unterschieds im LSF-Wert minimal.

Alle 2 Stunden Sonnenschutz erneuern
Wie ZME Science berichtet, sind sich dem viele Sonnenbadende nicht bewusst, wodurch sie sich beim Gebrauch eines LSF 100- Sonnenschutzprodukt in falsche Sicherheit wiegen. In der Folge sind sie sogar eher von Sonnenbränden betroffen. So sollte auch ein Sonnenschutz mit LSF 100 alle zwei Stunden erneut aufgetragen werden.

Chemischer oder physikalischer (mineralischer) Lichtschutz?

Die Inhaltsstoffe physikalischer (oder mineralischer) Sonnenschütze sind grundsätzlich unbedenklicher für die Umwelt und den Anwender. Und wirken ausserdem sofort nach dem Auftragen, wohingegen eine Sonnencreme mit chemischen Filtern 30 Minuten vor dem Sonnenbaden aufgetragen werden sollten.

Ein physikalischer Lichtschutz beruht auf mineralischen Inhaltsstoffen wie Zinkoxid und Titandioxid, welche die UV-Strahlung reflektieren und somit deren Eindringen in tiefer liegende Hautschichten verhindert wird. Sonnencremes mit chemischem Lichtschutz hingegen nehmen die UV-Strahlung auf und wandeln sie, zum Beispiel in Wärme, um. Da chemische UV-Filter potenziell gesundheitsgefährdend sein können (mehr dazu im nächsten Abschnitt), empfiehlt Ökotest insbesondere für Kinder nur auf physikalische Lichtschutzfilter zurückzugreifen.

Welche Inhaltsstoffe sollten vermieden werden?

Chemische UV-Filter, zum Beispiel Oxybenzone, sind potenziell gefährlich für unsere Gesundheit und die der Meeresbewohner. Weiter sollte beachtet werden, dass keine Inhaltsstoffe in Nanopartikel-Grösse beigemischt wurden (vermerkt mit «Nano» nach dem Inhaltsstoff). So sind zum Beispiel BDIH-zertifizierte Produkte nanopartikel-frei.

Chemische UV-Filter lösen Korallenbleiche aus
Oxybenzon (Benzophenon-3) und Octinoxat sind chemische UV-Filter, die im Verdacht stehen grossflächig Korallenbleichen herbeizuführen – der Hauptgrund des weltweit dramatischen Korallensterbens. Aus diesem Grund will Hawaii nun sogar ein Verbot gegen diese zwei Substanzen erlassen. Oxybenzon wirkt zudem im menschlichen Körper wie das Hormon Östrogen.

Nanopartikel gegen «Weissschleier»
Physikalische UV-Filter hinterlassen nach dem Auftragen auf der Haut in der Regel einen «Weissschleier», der aber lediglich für das Auge etwas unschön ist. Um diesen Nebeneffekt zu umgehen, zerkleinern Hersteller die mineralischen UV-Filter massiv und mischen sie in Nanopartikel-Grösse (<100 Nanometer) dem Sonnenschutzprodukt bei. Nanopartikel stehen im Verdacht, unsere Hautbarriere durchdringen zu können und in unserem Körper ihre möglicherweise unerwünschte Wirkung zu entfalten.

Nanopartikel nicht immer deklariert
Die Verwendung von Nanopartikeln in Kosmetikprodukten muss bisher nur in der EU durch ein nachfolgendes «Nano» beim entsprechenden Inhaltsstoff ausgewiesen werden (z.B Titanium Dioxide (Nano)). In der Schweiz besteht bisher keine Deklarationspflicht für Nanopartikel. Manche Hersteller wie mibelle vermerken die Verwendung von Nanopartikel aber bereits. Ausserdem ist die Verwendung von Nanopartikeln bei BDIH-zertifizierten Produkten verboten.

Welche Produkte sind tierversuch-frei?

Sie können sich an folgende Qualitätssiegel halten, die tierleidfreie Produkte kennzeichnen:


sowie das «Veganblume»- Siegel.

Seit 2004 sind in der EU Tierversuche für Kosmetikendprodukte verboten. Dieses Verbot wurde zwar nicht auf die Schweiz ausgeweitet, doch müssen hier konkrete Bewilligungen ausgesprochen werden – was seit 2012 nicht mehr geschehen ist. Doch manche Inhaltsstoffe unterstehen dem Chemikalienrecht, das kein Tierversuchverbot vorschreibt. Dementsprechend sind weiterhin zahlreiche an Tieren getestete Produkte im Verkauf.

Bei Codecheck können Sie überprüfen, ob eine Sonnencreme unerwünschte Inhaltsstoffe enthält. Auf der Website «Kosmetik ohne Tierversuche» finden Sie Anbieter und Marken, die ohne Tierversuche auskommen. Hier finden Sie eine ausführliche Auflistung der nicht empfohlenen Inhaltsstoffe und deren möglichen Risiken.

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