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Baumschutz im Siedlungsgebiet

Was kann man dagegen tun, wenn ein Baum gefällt werden soll? Die rechtliche Situation in der Schweiz ist kompliziert. Eine Recherche zur lokalen Regelung des Baumschutzes lohnt sich meist aber trotzdem, nur schon um das Thema auf die politische Agenda zu bringen.

Bäume und Sträucher können zu verzwickten Konflikten unter Nachbarn führen. Oftmals sind sie Auslöser für Streit, weil sie den einen die Aussicht beeinträchtigen, den Lichteinfall mindern oder sogar eine Gefahr darstellen, während die anderen den Baum schützen möchten. So werden in Siedlungsgebieten immer wieder grosse, alte Bäume gefällt, trotz Widerstand von Anwohnergruppen. Aber alte Bäume in Siedlungsgebieten prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern dienen auch als wichtiger Lebensraum für Vögel und Wildtiere und verbessern das Mikroklima.

Wenn ein Baum zu nahe an der Grenze steht

Ein klassisches Beispiel eines solchen Nachbarschaftsstreits ereignete sich in Auenstein, einer kleinen Ortschaft im Kanton Aargau im Januar 2017. Eine Buche in der Nähe der Grundstücksgrenze störte den Grundstücksbesitzer, da ihre Wurzeln die Rasensteine auf dem Grundstück anhoben und somit den Rasen beeinträchtigten. Zudem störte sich der Besitzer am Schatten der Buche, berichtete die Aargauer Zeitung. Die Nachbarn jedoch schätzten den Schatten ihres Baumes und kämpften dafür, dass die Buche stehen bleiben konnte. Der Nachbarschaftsstreit um den Baum endete vor Gericht.

Dort wurden vor allem zwei Punkte berücksichtigt: der Grenzabstand vom Baum zum Nachbargrundstück sowie die Frist. Der einzuhaltende Mindestabstand von Bäumen zur Grundstücksgrenze variiert je nach Kanton zwischen zwei und acht Metern. Ab einer gewissen Frist kann der Nachbar jedoch nicht mehr klagen. Auch diese Frist variiert: in Bern beispielsweise sind das fünf, in Baselland zehn und in Genf 30 Jahre.

Im Kanton Aargau ist der vom Gesetz geforderte Mindestabstand zur Grundstücksgrenze sechs Meter, ein Abstand der in diesem Fall nicht eingehalten wurde. Zudem gab es keine Beweisgrundlage dafür, wie lange der Baum schon auf dem Grundstück war. Deshalb entschied das Gericht, dass die Buche gefällt werden musste.

Gesetzlicher Baumschutz

Ganz anders sieht jedoch die Situation aus, wenn ein alter Baum unter planungs-, bau-, oder naturschutzrechtlichem Schutz steht. In der Schweiz ist das eher selten der Fall, obschon grundsätzlich ein Erhalt und eine Vermehrung des Baumbestands im Interesse der Lebensraumqualität angestrebt wird.

Der Baumschutz ist im kantonalen und kommunalen Recht angesiedelt, es gibt kein allgemeingültiges Gesetz. Je nach Gemeinde oder Kanton kann die rechtliche Situation daher ganz verschieden aussehen. In einigen wenigen Städten gibt es Schutzvorschriften für Bäume, in denen das Fällen von Bäumen beispielsweise ab einem bestimmten Stammumfang bewilligungspflichtig wird.

Baumschutzgebiete

Wäre die Buche im Beispiel von oben unter gesetzlichem Baumschutz gestanden, hätte auch die Klage des Grundstückseigentümers nicht zum Fällen des Baumes geführt. In den Städten Zürich und Basel gibt es sogenannte Baumschutzgebiete, in denen Bäume ab einem Umfang von mehr als 80 bzw. 50 Zentimetern nur mit einer besonderen Bewilligung gefällt werden. In Zürich ist dieses Baumschutzgebiet jedoch nicht flächendeckend, sondern bezieht sich nur auf besonders empfindliche Quartiere. Im Kanton Basel-Stadt sind auch Bäume in übrigen Gebieten geschützt, wenn sie einen Stammesumfang von über 90 Zentimetern aufweisen.

In Naturschutzgebieten und im Wald sieht die Situation nochmals anders aus. Hier gilt die Kennzeichnung des Försters als Bewilligung für das Fällen. Ansonsten darf nicht gefällt werden.

Einzelner Baumschutz

Zusätzlich zu den Baumschutzgebieten können Einzelbäume auch geschützt werden, indem sie in ein behördenverbindliches Inventar aufgenommen werden. Falls eine Beseitigung eines im Inventar vermerkten Baumes droht, muss der Einzelfall von der Behörde überprüft werden. Gegebenfalls kann der Baum unter Schutz gestellt werden.

Einzelner Baumschutz ist jedoch eher selten. In der Regel ist es oft schwierig bis unmöglich, einzelne Bäume zu schützen. Und auch ein geschützter Baum kann gefällt werden, wenn eine besondere Bewilligung vorliegt. Gemäss Artikel 4 im Baumschutzreglement der Stadt Bern darf ein geschützter Baum aber nur gefällt werden, wenn:

  • sich die Beseitigung des Baums aufgrund seines Gesundheitszustands als notwendig erweist;
  • mit der Erhaltung eines Baums eine wesentliche Gefahr für Menschen oder Sachen verbunden wäre;
  • die Beseitigung eine Pflegemassnahme für den umstehenden Baumbestand darstellt;
  • Wohnräume durch Schattenwurf, Feuchtigkeit oder andere Auswirkungen er- heblich beeinträchtigt werden;
  • andere eindeutig überwiegende öffentliche oder private Interessen die Beseitigung bzw. den Rückschnitt des Baums erfordern.

Wie sinnvoll ist der Baumschutz?

In Wädenswil fällte 2007 eine Baufirma nachts illegal 29 Bäume, ein dreistes Vergehen, welches für grosse Empörung sorgte. Unter den gefällten Bäumen waren auch bis zu 120 Jahre alte Eichen. Durch die Fällung konnte die Baufirma ihr Versprechen auf Aussicht auf den See und die Voralpen einhalten. Die neue Wohnsiedlung hatte durch die gewonnene Aussicht einen erheblich höheren Vermögenswert. Der Fall kam vor Gericht, und die Baumfirma musste eine Busse von 90’000 Franken bezahlen – den Wert, den die Aussicht zusätzlich einbrachte. In solchen Fällen wird die Busse jedoch wahrscheinlich in der Planung mit einberechnet und in Kauf genommen. Denn es lohnt sich trotz der Busse, die Bäume zu fällen.

Um solchen Aktionen vorzubeugen gibt es in klassischen Seegemeinden, in denen die Aussicht ein wichtiger Faktor ist, spezielle Regelungen: Bäume dürfen ab einer gewissen Höhe nicht gefällt werden. Aber wie sinnvoll ist das wirklich? Die Regel führt einfach dazu, dass viele Bäume gefällt werden, bevor sie die gesetzlich festgehaltene Höhe erreichen. Dasselbe gilt für die Baumschutzgebiete. Kritiker behaupten, dass der Schutz ab einem bestimmten Stammumfang dazu führe, dass die Bäume gefällt werden, bevor sie diesen Umfang erreichen.

Was kann ich tun, um das Fällen eines Baumes zu verhindern?


  1. Überprüfen, ob ein genereller Baumschutz in einem Gebiet besteht (Schutz von Bäumen einer gewissen Höhe oder ab einem bestimmten Stammumfang).
  2. Abklären, ob ein Baum allenfalls mit einer Verfügung im Einzelfall unter Schutz gestellt wurde. Vielleicht besteht ein klares öffentliches Interesse an der Erhaltung des Baumes, beispielsweise aus Gründen des Stadtbilder oder des Naturschutzes.
  3. Falls beides nicht zutrifft, können unterschiedliche Schritte in die Wege geleitet werden:
    • Ortsansässige Naturschutzorganisationen kontaktieren und dadurch weitere UnterstützerInnen finden
    • PolitikerInnen und VerwaltungsmitgliederInnen über den Fall informieren und zum Handeln bewegen
    • Eine Initiative zum Baumschutz starten (Änderungen der lokalen Bauordnung oder der Naturschutzverordnung)
    • Geld sammeln und damit Anwälte mandatieren oder pro bono Anwälte suchen, die zum Wohle der Öffentlichkeit ohne oder mit stark reduzierter Bezahlung Anträge annehmen

Öffentliches Interesse am Baumschutz

Naturschutzorganisationen wie beispielsweise Pro Natura oder WWF Schweiz haben sich bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die Fällung von alten, wertvollen Bäumen gewehrt. Ein Beispiel ist der Rekurs gegen die Baumfällungen am Tellplatz in Basel. Insgesamt zwölf grosskronige Spitzahorne sollten gefällt und von kleinen Feldahornen ersetzt werden, weil einige krank sind.

Pro Natura Basel legte Rekurs für das Fällen von fünf dieser Bäume ein, da diese in einem guten Zustand sind. Die Baurekurskomission hiess die Einsprache von Pro Natura Basel gut. Denn für die Erhaltung der Bäume besteht ein klares öffentliches Interesse, nicht nur aufgrund des Baumschutzes, sondern auch für das Stadtbild und -klima. Die Fällung der vom Rekurs betroffenen Baumgruppe wäre gänzlich unnötig und nicht verhältnismässig. «In einer Stadt, in der die Natur und Einzelbäume immer stärker dem ständig steigenden Verdichtungs- und Nutzungsdruck weichen müssen, darf nicht akzeptiert werden, dass grosse Bäume sogar gefällt und durch kleinere ersetzt werden, ohne dass wirklich zwingende Gründe im allgemeinen Interesse vorliegen.», so berichtet Pro Natura Basel.

13 Kommentare

  1. Wohlstandsverblödung pur wie es sie nur im westlichen Gutmenscheneuropa geben kann.

    Wegen einem einzelnen Baum, der häufig noch zu Recht gefällt werden soll, so ein Brimborium zu veranstalten zeugt von ernsthafter Wohlstandsverblödung und Mangel an Intelligenz und Fähigkeiten (wirkliche Probleme von eingebildeten Pseudoproblemen zu unterscheiden).

    Dieselben Kreise schlucken wohl auch Homopathologie, sind gegen «Elektrosmog» und lassen sich nicht impfen…

    • Du kappierst gar nichts. Ein Baum wächst nicht einfach mal so schnell von heute auf morgen. Besonders alte Bäume sind sehr wichtig z.B. als Luftfilter und Klimaregulator, für Insekten und Vögel als Lebensraum, Sie spenden Schatten und halten Lärm und Staub ab. Darum sollte man sehr wohl einzelne, alte, gesunde Bäume schützen!

    • Ich kann dieser aussage etwas abgewinnen. Es geht dem Schreiber um einen einzelnen Baum und nicht um einen Wald. Bäume können eben auch Schäden anrichten (z.B. Abwasser- oder Sickerleitungen) und damit ebenso zur Gewässerverschmutzung beitragen. Sie können Sachen und Personen schädigen (durch herunterfallende Äste usw.). Besser ist es jedenfalls immer, wenn sich Nachbarn einigen können und eine gemeinsame Lösung finden. Ein Baum wächst ziemlich schnell und es geht ja nicht immer um 100 jährige Bäume. Vielleicht lässt sich mit entsprechendem Grenzabstand die Problematik dann als win-win-Situation lösen. Dazu den Richter rufen, ist schon bemüht und nicht selten liegt auch eine unerklärliche Sturheit bei den Baumbesitzer vor, die rücksichtslos Schäden an Sache und Mensch in Kauf nehmen und dann wenn es geschieht, davonrennen und nicht für die Risiken einstehen wollen..

    • Lach mich krum, Samira Hofer,
      Es freut mich sehr das Sie impfen gehen, und das Ihr Urteilsvermögen ungetrübt wie ein
      Wortgewitter über kritische Köpfe hinwegdonnert :o)
      Tolle Leistung! Bravo! Da hoffen wir mal nur das Allerbeste für Sie ;o)

  2. deutschland / brandenburg die uckermark einst toscana des nordens gennant, wenn deutsche politiker umweltschutz praktizieren, wird aus natur ein windfeld, man fällt jede menge bäume um gigantische windräder aufzustellen, diese nun töten wieder jede menge vögel, fledermäuse und insekten, die merkelsche transformation, der deutsche wahnsinn anzusehen unter :
    youtube ronny niebach.
    schweizer wehret den anfängen, weitere 90 000 giganten über ganz deutschland geplant, die bürger rechtlos, die natur und der mensch, die wirtschaft und die unternehmer werden rücksichtslos verarscht, natur bald nur noch in 4k als doku, deutschland ein einzig alptraum.

  3. Ich wohne in Kloten: hier findet in den letzten Jahren eine enorme Bautätigkeit statt. Dabei verschwinden sukzessive kleinere, ältere Häuser mitsamt dem bisschen Grünfläche und den Bäumen, die sie umgeben haben und werden ersetzt durch rechteckige, riesige Klötze. Platz für eine neue Grünfläche oder neue Bäume fehlt danach. Gepflanzt wird, wenn überhaupt etwas, etwas ausländisches kleinwüchsiges – sicher kein Ersatz für die grossen Bäume von vorher. Mir macht diese Entwicklung Sorge, für mich schwindet die Lebensqualität zunehmends. Ich verstehe durchaus den Ansatz für verdichtetes Bauen in bestehenden Städten, aber die Natur im Siedlungsraum sollte doch auch noch eine Daseinsberechtigung haben.

  4. Ich trauere jedem einzelnen Baum nach, der in meinem Quartier gefällt wird. In den letzen drei Wochen 3 grosse, die Umgebung prägende, mindestens 60 Jahre alte Bäume! Sie verschwinden von heute auf morgen. Und oft aus Profitgier um eine noch grössere Luxus(!)überbauung zu platzieren. Der Wert als Klimaregulator, für die Tiewelt und einfach weil man sich in einer grüneren Umgebung wohler fühlt als in einer Betonwüste, ist den Bauherren egal.

  5. ich bin im Moment auch recht frustriert und versuche, die letzten Grossbäume am Bahnhof Oerlikon zu retten, es gestaltet sich extrem schwierig : vielen ist es egal oder den Aufwand nicht wert (geniessen aber die Bäume solange sie da sind), die Komplexität ist gross, alle Beteiligten winden sich, dass andere verantwortlich sind oder sagen dir einfach ‹du hast Fristen verpasst› (von denen niemand in meinem Umfeld was mitbekommen hat)… aktuell versuche ich, Infos und Unterstützung bei Naturorganisationen zu bekommen… aber eben, es ist wirklich sehr schwierig. Übrigens: der Bhf Oerlikon ist mittlerweile eine riesige Asphaltfläche, die sich im Sommer extrem aufheizt und die Baugruppe ist die letzte, die Tieren Raum und insbesondere Rückzugsmöglichkeiten bietet

  6. Ich fände es mega wenn für einen gefällten Baum mindestens 2 neue angeplanzt werden. In unserer Überbauung in Uster wurde 2015 mehrere Bäume und Sträucher entfernt wurden im Rahmen einer Sanierung der Aussenfassade. Ich hatte einen wunderschönen, bis in die zweite Etage reichenden Haselnussbaum vor dem Schlafzimmerfenster. Auch bei dem vielen Schnee im letzten Winter sind hier in der Umgebung einige Bäume dem Schnee zum Opfer gefallen, auch da wurde nicht wieder neu angebaut. Wie verlieren immer mehr Vögel und Insekten hier. Ich finde das sehr Schade

  7. Leider erfährt man als Nachbar erst vom Fällen eines Baumes, wenn es bereits zu spät ist! Selten kommuniziert jemand vorher bei Nachbarn, dass er den Baum in der Nähe der Grundstücksgrenze fällen lassen will. Und auch wenn das Fällen dann geahndet und ggf. eine Busse ausgesorochen wird, lässt sich «der Schaden» nicht mehr wieder gut machen.

  8. Bäume müssen manchmal weg. Das ist nun mal eine Tatsache. Die Bevölkerung hat für verdichtetes Bauen gestimmt und das bringt auch mit sich, dass einzelne Bäume weg müssen.

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