Unter der Federführung der Mitte-Partei wird das Verbandsbeschwerderecht erstmals seit 1995 eingeschränkt. Bei Bauprojekten unter 400 Quadratmeter können Naturschutz- und Landschaftsschutzorganisationen nicht mehr auf...
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) gegen die Hängebrücke über das Küsnachter Tobel gutgeheissen. Die Hängebrücke ist damit aber noch nicht vom Tisch. Der Ball liegt nun wieder bei der Gemeinde. Will sie am Projekt festhalten, muss sie ein Gutachten bei der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission einholen und eine Rodungsbewilligung beantragen.
Unter dem Namen «Aventura Alvra» ist zwischen den Solisbrücken und der Staumauer eine neue touristische Nutzung geplant. Eine Erlebnis- und Vergnügungsanlage mit zwei Hängebrücken und einer Felskaverne samt Plattform soll entstehen. Mountain Wilderness und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz erachten diese Möblierung der Schynschlucht als nicht bewilligungsfähig.
Der Bundesrat hat dem Verein Dark-Sky Switzerland aufgrund seiner über zwanzigjährigen schweizweiten Anstrengungen gegen Lichtverschmutzung auf den 1. Juni 2019 das Verbandsbeschwerderecht erteilt.
In ihrem Jahresbericht zeigt Aqua Viva, dass der Erhalt und die Wiederherstellung natürlicher Gewässerlebensräume immer häufiger konkurrierenden Interessen zum Opfer fallen. Die Gewässerschutzorganisation wirft der Politik vor bestehendes Recht nicht konsequent umzusetzen .