StartNewsWolfsabschüsse auf Vorrat kontraproduktiv und unnötig 

Wolfsabschüsse auf Vorrat kontraproduktiv und unnötig 

Heute hat der Nationalrat einer weiteren Motion zum Wolf zugestimmt. Seit der natürlichen Wiederbesiedlung der Schweiz durch das Tier gab es im Parlament über 220 Vorstösse zum Wolf. Die Kadenz und Radikalität nehmen zu, obwohl die Nutztierrisse auf den Alpen dank des immer besser ausgebauten Herdenschutzes abnehmen und obwohl die Unterstützung dieser Arbeit der Alpwirtschaft im Fokus stehen sollte.

Mit der Motion 25.4464 «Einführung einer Gesetzesgrundlage für den regulierten Abschuss von Wölfen bei Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwerts» sollen Wölfe einfach dann zum Abschuss freigegeben werden, wenn der Bestand eine vordefinierte Zahl erreicht. Ein Bezug zu drohenden oder eingetretenen Konflikten wäre nicht mehr gegeben. Eine solche Rasenmähermethode basierend auf künstlich festgesetzten Bestandszahlen wäre kontraproduktiv. Denn Abschüsse in unauffälligen Rudeln können diese auseinanderreissen und dadurch zu mehr Problemen mit Nutztieren führen statt weniger. Eine zielgerichtete Regulierung von Wolfsrudeln in Konfliktgebieten bei gleichzeitiger Schonung von unauffälligen Wölfen würde nicht mehr erfolgen.  

Der Wolfsbestand kann heute schon mit dem 2022 revidierten Jagd- und Schutzgesetz (JSG) proaktiv reguliert werden. So werden mittlerweile jährlich rund hundert Wölfe abgeschossen. Zudem hat der Bund kürzlich die Mittel für den Herdenschutz erhöht. So konnte er im Mai bekanntgeben, dass das Wachstum des Wolfsbestandes gebremst wurde, und betonte, dass der Herdenschutz ein zentraler Pfeiler im Umgang mit dem Wolf bleibt. 

Was bedeutet «geschützt» eigentlich noch?

Damit wird auch der Schutzstatus des Wolfes zunehmend ad absurdum geführt. Was bedeutet es noch, eine Tierart gesetzlich zu schützen, wenn vollkommen unauffällige Tiere allein deshalb getötet werden dürfen, weil eine politisch definierte Zahl überschritten wurde? Ein Schutzstatus, der bei politischem Druck immer weiter ausgehöhlt wird, droht zur leeren Hülle zu werden.

Geschützte Tiere müssen geschützt bleiben. Sonst verliert der Begriff seinen Sinn. Reguliert werden müssen konkrete Konflikte – nicht die Natur auf eine politisch genehme Zahl.

Nutztierrisse durch den Wolf nehmen seit Jahren ab

Die Zahl der Nutztierrisse ist 2026 bereits das vierte Jahr in Folge zurückgegangen – und der Trend hat sich nochmals deutlich verstärkt. So verzeichnete der Kanton Graubünden bis Ende Juli lediglich 30 Risse. Im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum noch mehr als 60. Die Entwicklung zeigt: Die Koexistenz mit dem Wolf ist auf gutem Weg. Eine Gesetzesrevision, wie sie die Motion verlangt, ist deshalb nicht nötig.

Motionen für dauernd neue Gesetzesrevisionen verunsichern die Älplerinnen und Älpler und die Wildhut. Zudem behindern sie die Kantone bei der fachgerechten Umsetzung des bestehenden Rechts. Anpassungen an der heutigen Koexistenz von Alpwirtschaft und Wolf müssten auf einer sauberen Analyse der bisherigen Regelungen basieren. Das Parlament hat diese Analyse letztes Jahr mit dem Postulat 25.3027 in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden 2027 vorliegen. Ohne diese Analyse abzuwarten, will eine Mehrheit des Parlaments nun schon wieder auf Vorrat eine Gesetzesrevision einleiten.

Das ist aus Sicht von diversen Umweltverbänden, darunter die Gruppe Wolf Schweiz und der Verein CHWOLF unverständlich.

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