StartNewsNaturUmweltverbände wehren sich gegen «Möblierung» der Schynschlucht

Umweltverbände wehren sich gegen «Möblierung» der Schynschlucht

Im Kanton Graubünden ist unter dem Namen «Aventura Alvra» zwischen den Solisbrücken und der Staumauer eine neue touristische Nutzung geplant. Eine Erlebnis- und Vergnügungsanlage mit zwei Hängebrücken und einer Felskaverne samt Plattform soll entstehen. Mountain Wilderness und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz erachten diese Möblierung der Schynschlucht als nicht bewilligungsfähig.

Die Stiftung Landschaftsschutz und Mountain Wilderness richten eine Beschwerde an das Bündner Verwaltungsgericht gegen den Regierungsentscheid zur Teilrevision der Ortsplanung und zur Rodungsbewilligung.

Brücke ohne Verbindungsfunktion

Für die Hängebrücken ist eine Ausnahmebewilligung für das Überdecken von Fliessgewässern nötig. Diese kann erteilt werden für Verkehrswege. Die zwei geplanten Hängebrücken stellen aber keine Wegverbindung dar, sondern sind als reine touristische Erlebnisanlage geplant. Dafür kann keine Ausnahmebewilligung erteilt werden.

Hohe Schutzwerte stehen auf dem Spiel

Die zwei Hängebrücken mit der Kaverne und der Plattform sowie die nötigen Steinschlagsicherungen schmälern die landschaftliche Qualität der wilden Schluchtenlandschaft. Zudem ist die alte Solisbrücke im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz aufgeführt. Sie muss daher ungeschmälert erhalten werden. Dazu gehört auch der Schutz der Umgebung, welche durch das Vorhaben gestört wird. Zudem käme das Projekt «Aventura Alvra» vollständig in die qualifizierte Umgebungszone der RhB-Linie Albula-Bernina zu liegen, welche seit 2008 zum UNESCO-Welterbe zählt. Damit wurde nicht nur die Bahnlinie mit ihren spektakulären Bauten, sondern auch die sie umgebende Landschaft geschützt. Gegen das Projekt sprechen also Interessen von höchster Bedeutung (Welterbe, nationales Inventar). Der touristische und wirtschaftliche Nutzen ist dagegen zu wenig belegt. Es liegen weder ein Bedürfnisnachweis noch Zahlen zur erwarteten Wertschöpfung vor.

Zu viele offene Fragen

Viele zentrale Fragen werden nicht im Rahmen der Planung geklärt, sondern auf das Bauprojekt verschoben. So fehlt ein Verkehrskonzept mit der Regelung der Zu- und Wegfahrt zur Schonung der Punt da Solas. Ebensowenig wurden die eidgenössischen Kommissionen EDK und ENHK angehört zum Eingriff in die Schutzinventare. Ungeklärt sind zudem die notwendigen Massnahmen gegen den Steinschlag in der Schlucht und die Frage, wie die Besuchenden vom Parkplatz auf der anderen Seite der Kantonsstrasse zur Hängebrücke gelangen. Ohne Klärung dieser Fragen ist die Planung nicht bewilligungsfähig.

Mountain Wilderness und die Stiftung Landschaftsschutz stellen sich nicht prinzipiell gegen Hängebrücken. Sie müssen aber eine Verbindungsfunktion haben und ein Mittel darstellen, um ein natürliches Hindernis zu überwinden. Eine reine Erlebnisinszenierung erachten die Umweltschutzorganisationen als unnötige und unzulässige Möblierung der Landschaft, insbesondere wenn wie vorliegend hohe Schutzwerte auf dem Spiel stehen.

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