Als beliebter Zwischenstopp während des herbstlichen Vogelzugs ist Zypern seit Jahrzehnten ein Brennpunkt für illegale Vogeljagd und des Vogelfangs. Vogelschützer helfen illegale Fangplätze aufzuspüren und den Behörden zu melden. Doch während jährlich Hunderte Fälle von Wilderei und illegalem Vogelfang registriert werden, geraten im Parlament plötzlich die Vogelschützer ins Visier.
Text der Stiftung Pro Artenvielfalt, überarbeitet von Moses Aouami
Es ist mitten in der Nacht irgendwo im Südosten Zyperns. Über den Feldern schallen aus verschiedenen Richtungen künstliche Wachtelrufe. Elektronische Lockgeräte werden von Jägern nachts aufgestellt, um durchziehende Wachteln zum Landen zu bewegen – damit sie am folgenden Morgen mit Gewehrschüssen getötet werden können. Der Einsatz solcher Locktechnik ist auf Zypern eigentlich verboten.
Während des Herbstzuges durchqueren Millionen Zugvögel die östliche Mittelmeerroute. Zypern liegt mitten auf diesem Zugweg – und genau diese Konzentration von Vögeln macht die Insel seit Jahrzehnten zu einem Hotspot der illegalen Vogeljagd und des Vogelfangs.

Bild: @ Komitee gegen den Vogelmord
Nächtliche Lockrufe verraten illegale Fangplätze

Fangnetzen in Zypern aufgespürt.
Bild: © Komitee gegen den Vogelmord
Für die Vogelschützer beginnt nun eine akustische Detektivarbeit. Mit geschultem Gehör filtern sie aus dem MP3-Konzert der teilweise sehr lauten Wachtellockgeräte einen anderen, wesentlich dezenter abgespielten Gesang heraus: den der Mönchsgrasmücke.
Auch diese Vogelart singt nachts und auf dem Zug ins Winterquartier nicht selbst. Ihre Stimme stammt ebenfalls von einem elektronischen Lockgerät – auch das ist illegal.
Doch hierbei geht es nicht primär um die Jagd mit der Flinte. Mönchsgrasmücken gehören zu den beliebtesten Zielarten des verbotenen Vogelfangs mittels Fallen auf Zypern. Die Lockanlagen laufen häufig von Mitternacht bis in die Morgendämmerung und ziehen nachts wandernde Singvögel gezielt zu den Fangplätzen mit grossen Netzen und/oder Leimruten. Für erfahrene Einsatzteams ist der künstliche Gesang deshalb oft der erste Hinweis auf einen aktiven Fangplatz. Sie orten die Anlage, suchen nach Netzen und Fallen, dokumentieren das Geschehen und verständigen Polizei oder Wildhut.
Plötzlich geraten die Vogelschützer ins Visier
Im September nahm die politische Diskussion eine bemerkenswerte Wendung. Nicht der illegale Vogelfang, sondern die Tätigkeit derjenigen, die ihn dokumentieren und den Behörden melden, wurde zum Thema im Umweltausschuss des zypriotischen Parlaments.
Die Initiative wurde von ELAM-Abgeordneten eingebracht. Im Vorfeld richtete der Ausschussvorsitzende und ELAM-Abgeordnete Linos Papayiannis seine Vorwürfe insbesondere gegen das Komitee gegen den Vogelmord, mit dem die Stiftung Pro Artenvielfalt Schweiz seit vielen Jahren bei den Vogelschutzeinsätzen auf Zypern zusammenarbeitet. Dem Komitee wurde vorgeworfen, legale Jäger zu behindern und zu belästigen. Zur Sitzung selbst wurde die Organisation jedoch nicht eingeladen.
Keine eingereichten Beschwerden von legalen Jägern
Während der Debatte wollten Abgeordnete wissen, welche konkreten Fälle diesen Vorwürfen zugrunde liegen. Gerade dieser Moment wurde aufschlussreich:
Gemäss der späteren Zusammenfassung durch BirdLife Cyprus – die nach mehrfacher Bitte immerhin eingeladen wurden – lagen keine formellen Beschwerden wegen einer Belästigung legaler Jäger durch Umweltaktivisten vor. Auch auf die Frage nach laufenden Ermittlungen wegen entsprechender Vorwürfe konnte kein einziger Fall genannt werden.
Ganz anders die Zahlen auf der Seite der illegalen Jäger und Fallensteller: Der Leiter des Game and Fauna Service (staatliche Wildhut) sprach in derselben Sitzung von rund 450 Fällen von Wilderei und illegalem Vogelfang pro Jahr.
Ein Vertreter der Polizei erklärte auf die Frage nach Beschwerden über den Einsatz von Drohnen durch Aktivisten zudem, dass solche Beschwerden im Allgemeinen von Wilderern kämen.

Konkrete Vorwüfe, viele Fälle von Wildtierkriminalität
Damit entstand während der Anhörung ein bemerkenswerter Kontrast: Ein parlamentarisches Traktandum über mögliche Massnahmen gegen Umweltaktivisten war wesentlich mit der angeblichen Belästigung legaler Jäger begründet worden – konkrete aktuelle Fälle liessen sich in der Sitzung jedoch nicht benennen. Gleichzeitig beschäftigen die zuständigen Behörden jedes Jahr Hunderte dokumentierte Fälle von Wildtierkriminalität.
Dass eine politische Debatte über Einschränkungen zivilgesellschaftlicher und ehrenamtlicher Naturschutzarbeit derart entfernt der Fakten geführt wird, beunruhigt die Umweltorganisationen. Ihre Forderung lautet deshalb nicht, Jäger unter Generalverdacht zu stellen. Legale Jagd und Wilderei sind klar voneinander zu unterscheiden, auch wenn nicht selten dieselben Personen dahinterstecken. Es ist aus Naturschutzsicht schmerzlich, den Abschuss von beispielsweise Turteltauben mitzuerleben und tolerieren zu müssen, leider ist deren Bejagung in Zypern im Rahmen der geltenden Jagdvorschriften jedoch erlaubt.
Entscheidend ist, dass nachweisbare Verstösse gegen das nationale und EU-Naturschutzrecht verfolgt werden können – unabhängig davon, wer sie entdeckt und meldet.
Einsatz für die Zugvögel geht weiter
Die gemeinsamen Einsätze des Komitees gegen den Vogelmord und der Stiftung Pro Artenvielfalt werden noch bis in den frühen Winter hinein fortgeführt – damit möglichst viele Zugvögel diesen gefährlichen Abschnitt ihrer faszinierenden Reise überleben und im kommenden Jahr als arterhaltende Brutvögel in unsere Breiten zurückkehren können.
Mehr Informationen zum Zugvogelschutzprojekt finden Sie auf der Website der Stiftung Pro Artenvielfalt: https://www.stiftung-pro-artenvielfalt.ch/content/archiv/projekt-des-monats-september-2026.php




