StartNewsPolitikZweite Chance für die Totalrevision des CO2-Gesetzes

Zweite Chance für die Totalrevision des CO2-Gesetzes

Letzten Dezember wurde das revidierte CO2-Gesetz vom Nationalrat abgelehnt. Nun ist die ständerätliche Umweltkommission am Zug, die auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten ist. Vorschläge werden nun erarbeitet, um ein mehrheitsfähiges Gesetz vor das Parlament zu bringen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates ist einstimmig auf die Revision des CO2-Gesetzes eingetreten, berichten die Parlamentsdienste. Unabdingbar sei für die Kommission, dass klare Inlandziele festgelegt werden. Damit könne neue Möglichkeiten für die Schweizer Wirtschaft geschaffen werden.

Nationalrat gegen Inlandziele

In der letzten Wintersession hat der Nationalrat noch mit einem knappen Entscheid beschlossen, keine Inlandziele im Gesetz festzuhalten. Dies war einer der Hauptgründe für das Scheitern des CO2- Gesetzes. Die Kommission will nun unterschiedliche Ansätze prüfen, um ein mehrheitsfähiges Gesetz vor das Parlament bringen zu können.

Das Ziel des Bundesrates ist klar: Mit der Totalrevision des CO2-Gesetztes sollen die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllt werden und so die Klimapolitik für die Zeit nach 2020 festgelegt werden. Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, sollen die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.

Handel mit Zertifikaten

Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass die Reduktion von Treibhausgasemissionen vor allem durch Massnahmen im Inland erreicht werden. Hauptsächlich in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie. Der Nationalrat war aber anderer Meinung und wollte ermöglichen, dass ein Grossteil der Reduktion durch den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland erfolgt.

Die Kommission hat nun einer Verknüpfung des schweizerischen Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU zugestimmt. Dieser Entschluss erfolgte ohne eine einzige Gegenstimme. Damit übernahm die Kommission die vom Nationalrat eingebrachten Änderungen. Folgt der Ständerat seiner Kommission, kann die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme auf den 1. Januar 2020 realisiert werden.

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