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Verein CHWolf möchte Wölfen eine Stimme geben

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus der ganzen Schweiz möchte sich der Verein CHWolf gegen das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel wehren. Deshalb wurde das Referendum «Nein zum erneut missratenen Jagdgesetz» ergriffen.

Im Dezember 2022 hiess das Parlament das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) gut. Damit sollen Wölfe künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden zu verhüten. Das Parlament hat zudem eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen: Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen. «Damit wird der Schutz des Wolfes in der Schweiz massiv gelockert und den Kantonen wird ohne klare Vorgabe viel Macht übergeben», meint der Verein CHWolf. Die Gesetzesvorlage ist gemäss dem Verein ein grosser Rückschritt für den Wolf und nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen. Auch um den Artenschutz zu fördern, setzt sich der Verein CHWolf für den Schutz des Wolfes ein.

Gründe für ein Referendum

Die Wölfe brauchen als wichtige Art eines funktionierenden Ökosystems genügend Schutz. Der Verein CHWolf meint: «Das neue JSG schützt unsere grossen einheimischen Beutegreifer nicht, sondern lässt deren unsinnige, masslose und unkontrollierbare Tötung zu.» Die Argumente des Referendums lauten deshalb:

  • Keine präventiven und sinnlosen Abschüsse geschützter Tiere
    Das neue Jagdgesetz (JSG) ist ein Freipass für die Kantone, den Wolfsbestand unkontrolliert zu dezimieren. In Zukunft können Tiere einer geschützten Art getötet werden, die gar keine Schäden angerichtet haben. Es wird erlaubt ganze Wolfsfamilien abzuschiessen.
  • Gefährdung der Wolfspopulation
    Das revidierte Jagdgesetz legt weder fest, ab wann eine Wildtierpopulation gefährdet ist, noch wer diese Population resp. deren Gefährdung kontrolliert.
  • Nicht mit Berner Konvention vereinbar
    Die massive Lockerung des Wolfsschutzes, wie sie das revidierte Jagdgesetz vorsieht, ist mit der Berner Konvention nicht vereinbar.
  • Wille des Volkes wird missachtet
    Der Wille des Volkes, welches eine Lockerung des Schutzes von Wölfen sowie anderer Wildtierarten im September 2020 an der Urne ablehnte, wird mit der Umsetzung des neuen Jagdgesetzes missachtet.

Hinter dem Referendum stehen der Verein CHWolf, Wildtierschutz Schweiz, die Gruppe Wolfs-Hirten, Wolf Facts, Wolfdog Association, Avenir Loup Lynx Jura und die Tessiner Gruppo Uomo e Biodiversità. Das Zustandekommen des Referendums ist eine grosse Herausforderung: Die nötigen 50’000 Unterschriften müssen bis zum 8. April 2023 zusammenkommen. Unterschriftenbogen und ein ausführliches Argumentarium sind auf der CHWOLF-Website www.chwolf.org oder auf der Referendums-Website www.nein-zum-jagdgesetz.ch zu finden.

Referendum ist umstritten

Alle grossen Natur- und Tierschutzorganisationen haben sich gegen ein Referendum zum neuen Jagdgesetz ausgesprochen. Sie waren es, die mit einem riesigen Engagement den wichtigen Sieg in der Volksabstimmung vom Herbst 2020 erreicht haben.  

Die neue Revision sieht eine präventive Wolfsregulierung vor, doch sind im Gesetz und den dazugehörenden Materialien viele sichernde Bedingungen enthalten. Regulierungen geschützter Arten brauchen eine Bundesbewilligung, sie dürfen nur nach erfolgten Schutzmassnahmen und bei grossen Schäden geplant werden, und auch lokal dürfen Wolfsbestände nicht ausgerottet werden. 

Jetzt brauche es den vollen Einsatz für eine wildtierfreundliche Umsetzung des Gesetzes und kein neues Referendum mit höchst ungewissem Ausgang in einer Volksabstimmung, schreiben sie. «Die grossen Naturschutzorganisationen arbeiten bereits voll darauf hin, dass das neue Gesetz auch für den Wolf verträglich umgesetzt wird.»

Mehr Info:

naturschutz.ch: https://naturschutz.ch/news/politik/was-zaehlt-ist-die-koexistenz-von-mensch-und-wolf/174038

Artikel Ornis zum JSG: https://www.birdlife.ch/sites/default/files/documents/Orn1_36-41_JSG.pdf

7 Kommentare

  1. Guten Morgen
    weshalb stehen WWF Schweiz und pro natura nicht hinter dem Referendum?
    Mit freundlichen Grüssen
    Martin Bodmer

    • Gemäss ihrer Medienmitteilung vom 14. Januar 2023 haben die grossen Naturschutzorganisationen das neue Gesetz sehr genau analysiert. Sie kamen zum Schluss, dass die Koexistenz beim Wolf auch auf Grund der neuen Regelungen gelingen kann. Sie schreiben weiter: Entscheidend ist die Regelung mittels einer Jagdverordnung, die den Wolfsbestand nicht gefährdet und den Herdenschutz weiter stärkt, sowie deren gemeinsame Umsetzung durch Älplerinnen, Landwirte, Försterinnen, Naturschützende, Kantone und Gemeinden. Diese Einschätzung scheint plausibel. Ein Referendum ist rasch ergriffen. Doch wie soll in der von den Medien aufgeheizten Stimmung eine Volksabstimmung gewonnen werden? Als auch Biber, Luchs, Graureiher und viele andere Arten gefährdet waren, erhielten die Naturschutzorganisation gerade einmal 51,9% Unterstützung im Volk. Jetzt wo es um den Wolf allein geht, die Bundesbewilligung nicht abgeschafft wird und die Notwendigkeit des Herdenschutzes bleibt, wäre es interessant zu hören, wie man eine neue Volksabstimmung gewinnen will. Und wenn sie verloren geht, dann werden die Wolfsgegner Oberhand gewinnen und sich wohl auch nicht mit dem jetzigen, nicht guten, aber gangbaren Gesetz zufrieden geben.

  2. Ich finde es auch gut, wenn der Wolf gut geschützt ist. Bloss muss man auch bedenken, was derzeit in der Schweiz machbar ist und was nicht – und was passiert, wenn es zur Abstimmung kommt. Das neue Gesetz würde dann sowieso angenommen. Der Aufwand für nichts wäre dennoch für alle Verbände riesig. Und falls das Gesetz wider Erwarten nicht angenommen würde, wäre die Chance sehr gross, dass darauf ein noch schlechteres Gesetz folgen würde. Deshalb ist das neue Gesetz das derzeit Machbare in der Schweiz in der jetzigen Stimmung – und auch wenn der Wolf nun etwas leichter reguliert werden kann, so ist das Gesetz in vielen anderen Punkten besser als das alte. Beim Wolf sind ebenfalls etliche Punkte erhalten geblieben, was in der jetzigen Stimmung nicht selbstverständlich ist.

  3. Beim Referendum im September 2020 waren zusätzlich zum Wolf der Luchs, der Biber, der Höckerschwan, der Graureiher und viele andere geschützte Arten stark gefährdet. Und trotzdem haben wir nur 51,9 % der Stimmenden vom Nein überzeugen können. Jetzt geht es um den Wolf allein. Forderungen bezüglich dem Wolf wurden erfüllt: Es braucht weiterhin eine Zustimmung des Bundes, vorgängiger Herdenschutz ist nötig, und in Schutzgebieten darf dem Wolf nicht nachgestellt werden. Leider ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass das Volk in dieser Situation der Jagdgesetz-Revision zustümmen würde. Was würde dann passieren? Es wären nicht mehr die Naturschutzorganisationen, die das Volk hinter sich hätten, sondern die Wolfsgegner. Sie würden ihren Ausrottungsplänen zum Durchbruch verhelfen. Dem Wolf wäre damit am wenigsten gedient. Das Gesetz führt zwar zu zusätzlichen Abschüssen des Wolfes. Es enthält aber auch sichernde Bedingungen, damit der Wolfsbestand nicht von Neuem gefährdet werden kann: Zum Beispiel ist auch lokal keine Ausrottung erlaubt. Bitte unterschreibt das Referendum nicht.

    • Wie kommt man darauf, dass wenn das Gesetz abgelehnt wird, ein noch schlechteres Gesetz ausgearbeitet würde? Das wäre dann Niveau Bananrepublik, was es eigentlich schon heute ist. Die Frage bleibt doch: Wie schafften es die Verlierer:innen der letzten Vorlage, ein noch schlechters Gesetz durchzubringen? Das ist undemokratisch, verlogen und widerlichster Lobbyismus. Bauer Ritter beherrscht dieses Metier perfekt. Sollte das Referendum scheitern, tritt dieses unsägliche Gesetz in Kraft und nichts anderes. Das Gesetz führt nicht nur zu zusätzlichen Abschüssen. Mit der Legitimation Abschüsse auf Verdacht, wird es unmöglich sachliche Kriterin für einen Abschuss vorauszusetzen. Ganze Rudel, inkl. Welpen können mit dem neuen Gesetz geschossen werden. Wer glaubt, dass die Wolfsgegener den Verbänden in der Ausarbeitung der Verordnung entgegenkommen, glaubt wohl auch an den Osterhasen. Der Wolf ist damit Geschichte und auch der Artenschutz wird empfindlich eingeschränkt. Diese Leute wollen keine Wölfe und keine anderen Grossraubtiere in der Schweiz und sie werden nicht ruhen, bevor dieses Ziel erreicht ist. Der Artikel 12 schliesst übrigens nach wie vor auch Biber und andere geschützte Tierarten mit ein. Diese können bei übermässigen Schäden (was ist das? wer beurteilt das?) ebenfalls geschossen werden. Es ist jetzt an der Zeit hier ein grosses rotes Stoppschild hochzuhalten. Darum bitte alle das Referendum unterschreiben!

      • Biber, Luchs und Co. bleiben mit dem revidierten Gesetz so gut geschützt wie bisher. Dies dank des erfolgreichen Referendums von 2020. Weshalb soll nun plötzlich gefordert werden, dass bei echten, erfolgten und grossen Schäden in Zukunft gar keine Regulierung erfolgen darf? Das ist absolut unrealistisch. Die Frage, wer das beurteilt, ist einfach zu beantworten: Zuerst Behörden, und dann wenn nötig Gerichte. Die grossen Naturschutzorganisationen haben vor Bundesgericht im letzten Jahrzehnt im Jagdgrecht viele Erfolge erzielt, welche die Abschüsse geschützer Wildtiere stark reduziert haben. Gerade deshalb sind die sichernden Bedingungen in den Materialien zum neuen Jagdgesetz von grosser Bedeutung, weil Gerichte sie berücksichtigen müssen. Weshalb eine verlorene Referendusabstimmung gerade für den Wolf katastrophal wäre, ist auch plausibel: Heute haben die grossen Naturschutzorganisationen das Volk noch auf ihrer Seite. Genau deshalb können sie an die Jagdverordnung Forderungen stellen und tun das auch. Das würde dramatisch ändern, wenn nach verlorener neuer Abstimmung plötzlich die Wolfsgegner sagen könnten, dass sie das Volk vertreten. Und dass eine Abstimmung nur zum Wolf in der drei Jahre lang durch die Medien aufgeheizter Stimmung nicht zu gewinnen ist, ist auch klar. Oben steht es: Sogar als auch Luchs, Biber, Graureiher etc. durch vermehrte Abschüsse gefährdet waren, gab es nur 51,9 % Nein. Deshalb: Hände weg von einem Referendum, das nicht zu gewinnen ist und die Situation für den Wolf massiv verschlechtern würde.

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