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Schutzstatus von Wolf heruntergestuft

Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs von «stark geschützt» auf «geschützt» gesenkt. Bisher durften Wölfe offiziell nur geschossen werden, wenn sie eine Gefahr für Menschen und Weidetiere darstellen. Mit der Herabstufung ist nun auch ein Bestandsmanagement möglich.

Die Berner Konvention hat die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von Anhang II (streng geschützt) in Anhang III (geschützt) beschlossen, berichten Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Dies, obschon wissenschaftliche Gutachten 2022 und 2023 noch Bedarf nach einem weiterhin strengen Schutz für die meisten europäischen Teilbestände des Wolfs aufgezeigt hatten, da diese weiterhin bedroht sind.

Der Entscheid erfolgte nach massiver politischer Einflussnahme der EU, die eine Mehrheit der Vertragsländer der Berner Konvention stellt. Er ist fachlich unhaltbar und sendet ein schlechtes Signal für den Artenschutz. Die Herabstufung ist zudem kein Patentrezept für weniger Nutztierrisse. Auch in Wolfsbeständen mit intensiven Abschüssen kommt es zu Rissen. Teilweise werden diese sogar begünstigt, wenn durch den Abschuss von Wölfen die Sozialstruktur der Wolfsrudel zerstört wird. Ein guter, flächendeckender Herdenschutz bleibt unumgänglich.

Schutzstatus in Schweiz ändert sich nicht

Auch der Anhang III stellt Anforderungen an den Artenschutz: So muss jeder Vertragsstaat den Schutz der Arten sicherstellen und dafür sorgen, dass die Populationen nicht gefährdet werden. Auch die in der Schweiz geschützten Arten Luchs und Biber sind längst im Anhang III. Die Anpassung auf Europaebene beim Wolf hat damit keinerlei Einfluss auf seinen Status als geschützte Art in der Schweiz. Das Büro der Berner Konvention hatte die bisherige Wolfsregulierung in der Schweiz als Fehlinterpretation der Regeln für «streng geschützte» Arten beurteilt. Wenn der Wolf neu in der Kategorie «geschützt» ist, kann die Schweizer Wolfsregulierung die Konvention eher erfüllen — vorausgesetzt, Eingriffe werden mit Augenmass und unter Einhaltung der Gesetze umgesetzt — mit dem Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation in der Schweiz bzw. in den Alpen zu erreichen, wie es die Berner Konvention erfordert.

Die Schweiz kann und sollte die Förderung der Koexistenz von Wolf und Alpwirtschaft weiterverfolgen. Dazu gehört vor allem ein ausreichender Herdenschutz. Dieser ist auf Grund des Schweizer Rechts und der Verhältnismässigkeit allen staatlichen Handels von höchster Bedeutung. Und er ist wirksam, wie die seit drei Jahren festgestellte Abnahme der Nutztierrisse, die vor der neuen Bestandsregulierung begann, zeigt.

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