Am 1. Juli tritt das revidierte Raumplanungsgesetz samt Verordnung definitiv in Kraft. Damit beginnt für die Kantone eine zentrale Umsetzungsphase: Sie sind verpflichtet, das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren und die dafür notwendigen Instrumente bereitzustellen. Die Revision ist ein wichtiger Schritt, um den Druck auf Kulturland, offene Landschaften und wertvolle Lebensräume zu begrenzen.
Der erste Teil der 2023 einstimmig verabschiedeten Revision des Raumplanungsgesetzes 2 (RPG 2) trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Kernidee der Revision ist es, das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren und die weitere Zunahme von Gebäuden sowie der Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet zu begrenzen. Mit dem Inkrafttreten aller Bestimmungen sind die Kantone nun in der Pflicht, ab 1. Juli Umsetzungsmassnahmen zu ergreifen. So müssen sie die Handhabung und Finanzierung von Abbruchprämien regeln, welche den Abriss unnötiger oder störender Bauten ausserhalb der Bauzonen fördern sollen. Zudem müssen sie das Monitoring der Anzahl Bauten und der Bodenversiegelung im Nichtbaugebiet organisieren, um die Einhaltung der Stabilisierungsziele zu überprüfen.
Spielraum für Kantone
Diese ersten Massnahmen sowie die weiteren nötigen Konzepte im Rahmen der kantonalen Richtpläne sollen dazu beitragen, unverbaute Landschaften zu schützen und das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen zu begrenzen und zu stabilisieren. Konkret darf die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche im Nichtbaugebiet künftig nur noch um höchstens zwei Prozent zunehmen.
Die Kantone stehen dabei vor einer wichtigen Aufgabe. Einerseits müssen sie teils detaillierte Vorgaben des Bundes umsetzen. Andererseits verfügen sie über einen gewissen Spielraum, um Lösungen zu entwickeln, die den unterschiedlichen landschaftlichen, landwirtschaftlichen, touristischen und siedlungspolitischen Voraussetzungen Rechnung tragen.
Dieser Spielraum ist entscheidend: Die Umsetzung von RPG 2 darf nicht zu einer rein administrativen Übung werden. Vielmehr bietet sie die Chance, neue Modelle zu entwickeln, die tatsächlich zu einem besseren Schutz des Kulturlands, der Biodiversität, der Siedlungsstrukturen, der Baukultur und damit der Landschaft insgesamt führen.
Qualität im Sinn der Landschaftsinitiative
Elena Strozzi, Koordinatorin der Koalition der ehemaligen Landschaftsinitiative, betont: «Die Kantone dürfen diese raumplanerischen Hauptziele nicht aus den Augen verlieren. Sie haben die Aufgabe, den Sinn und Geist der zurückgezogenen Landschaftsinitiative bei der Umsetzung des Gegenvorschlags zu verankern, um ihre wertvollen Lebensräume zu schützen.»
Die Koalition der ehemaligen Landschaftsinitiative berät und unterstützt die Kantone sowie interessierte Kreise, damit die Stabilisierungsziele des RPG 2 erreicht werden. Die Umsetzung soll sowohl für Natur und Landschaft als auch für Landwirtschaft, Tourismus und Siedlungspolitik neue, qualitativ gute Lösungen ermöglichen.
Dazu hat die Koalition sieben Merkblätter erarbeitet. Sie zeigen auf, worauf bei der Umsetzung besonders zu achten ist und wie die Ziele des revidierten Gesetzes im Sinne eines wirksamen Landschaftsschutzes konkretisiert werden können.
Wohnraum am richtigen Ort
Die aktuelle Diskussion um mangelnden Wohnraum darf nicht dazu führen, die Bestimmungen im Nichtbaugebiet zu lockern und die Zersiedelung der Landschaft zu verstärken. Wohnraumpolitik und Landschaftsschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Vielmehr braucht es Qualität in der Innenentwicklung des Siedlungsgebiets im Sinne des RPG 1, eine bessere Nutzung bestehender Bauzonen sowie soziale Lösungen, um erschwingliche Wohnungen zu erhalten. Der dringend benötigte Wohnraum muss dort entstehen, wo bereits Infrastruktur, Erschliessung und Siedlungsstrukturen vorhanden sind — und nicht auf Kosten der offenen Landschaft.
In der Schweiz besetzen Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der bebauten Fläche. Zwischen 2019 und 2023 kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu, insgesamt rund 618’000. Die 2020 eingereichte Landschaftsinitiative wollte Landschaft und fruchtbare Böden gegen dieses überbordende Bauen schützen. Trägerorganisationen waren Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz, der VCS und Casafair. Das RPG 2 diente als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Das Parlament verabschiedete das RPG 2 am 29. September 2023 einstimmig. Die Landschaftsinitiative wurde daraufhin zurückgezogen.





