StartNewsPolitikPestizide: Das Vorsorgeprinzip bleibt auf der Strecke

Pestizide: Das Vorsorgeprinzip bleibt auf der Strecke

In der Schweiz sollen die Grenzwerte für Pestizide und andere Stoffe in oberirdischen Gewässern angepasst werden. Die Grenzwerte mancher Stoffe, darunter Glyphosat, sollen sogar nach oben korrigiert werden, anstatt eine Verringerung des Pestizideintrags anzustreben.

Artikel aus dem Magazin «ornis». Geschrieben von Pascal König, BirdLife Schweiz.

Konkret sollen die Grenzwerte von 38 Pestiziden, 13 Medikamenten und 4 Industriechemikalien angepasst werden. Dazu läuft noch bis am 13. März eine Vernehmlassung des Bundesamts für Umwelt Bafu. Neu sollen für alle Sub­stanzen zwei Grenzwerte gelten: ein Wert für akut toxische Wirkungen, der jederzeit einzuhalten ist, sowie ein Wert, der gemittelt über einen Zeitraum von maximal zwei Wochen oder länger nicht überschritten werden darf.

Es ist geplant, den bisherigen Einheitswert von 0.1 g/l wie folgt zu ersetzen: Bei 32 der 38 Pestizide werden höhere Grenzwerte vorgeschlagen, bei vier tiefere. Bei zwei blieben sie unverändert. Für einige Pestizide wäre die Erhöhung enorm: Beim umstrittenen Total-Herbizid Glyphosat würde der Grenzwert für akut toxische Wirkungen 3600-fach erhöht. Das vordergründige Argument des Bafu für die Anpassung der Grenzwerte ist der Vollzug, für den die Kantone zuständig sind. Obwohl Untersuchungen immer wieder zeigten, dass die Grenzwerte in vielen kleinen Gewässern ständig überschritten werden, hatte dies bislang kaum Konsequenzen. Die für den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung zuständigen kantonalen Stellen argumentierten, der Einheitswert sei für den Vollzug nicht praktikabel, da er über die Ökotoxizität der Stoffe nichts aussage. Eine Antwort, wie der Vollzug verbessert werden soll, blieb jedoch aus.

Kantone könnten handeln

Zentral ist ein seit 2016 geltender Passus in der Gewässerschutzverordnung, der besagt, dass Stoffe und deren Mischungen weder Pflanzen noch Tiere oder Mikroorganismen in Gewässern beeinträchtigen dürfen. Insofern müssten die Kantone immer Massnahmen anordnen, wenn sie bei einem Gewässer zum Schluss kommen, dass Gewässerorganismen beeinträchtigt werden – selbst wenn der Grenzwert für keinen Einzelstoff überschritten wird. Wie eine solche Beurteilung erfolgen soll, bleibt jedoch unklar. Denn Grenzwerte zu Stoffgemischen gibt es nicht, und bei über 250 zugelassenen chemisch-synthetischen Pestiziden und unzähligen weiteren Chemikalien sind so viele Kombinationen möglich, dass eine Beurteilung äusserst schwierig ist. Die einzige erfolgreiche Massnahme ist daher das Verhindern der Einträge von Pestiziden in Gewässer, sprich die Anwendung des Vorsorgeprinzips. In Anbetracht dessen ist BirdLife Schweiz der Meinung, dass auf eine Erhöhung der Grenzwerte verzichtet werden soll. Die Anpassung nach unten aufgrund ökotoxikologischer Kriterien hingegen ist sinnvoll. Doch die Grenzwerte sind nur ein Teil von Massnahmen, die ergriffen werden müssen: Sowohl bei der Zulassung der Stoffe als auch in der zukünftigen Agrarpolitik AP 22+ und beim Vollzug muss für eine Reduktion der Pestizidbelastung gesorgt werden.

2 Kommentare

  1. Wann endlich erwachen die Umweltverbände und Umwelt-Forschungsinstitute und melden sich lautstark in der Öffentlichkeit? Nur gemeinsames entschlossenes Handeln vermag etwas gegen die Agrochemie-Lobby auszurichten. Oder hält man sich dank namhafter Spendengelder zurück, um die Sponsoren nicht zu vergraulen?
    Die massive Anhebung der Grenzwerte für die unter dem Sammelbegriff Pestizide zusammen-gefassten Umweltgifte müsste alle verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger auf die Barrikaden treiben; denn es geht um den Schutz eines unserer höchsten Güter, des Wassers, Lebensbasis auch für uns Menschen. Unser Land, bekannt für qualitativ hervorragendes Trinkwasser, läuft Gefahr, dieses kostbare Gut dem kurzfristigen Profitdenken zu opfern. Darunter müssten dann viele kommende Generationen leiden; denn giftverseuchtes Grundwasser braucht sehr viel länger als Seen oder Flüsse, bis es wieder sauber ist. Ist das die so hoch gepriesene Eigenverantwortlichkeit von Wirtschaftsführern? Könnte eine Initiative „Kein Gift in unseren Gewässern!“ mithelfen, Schlimmstes zu verhüten?
    Die Anhebung der Grenzwerte für Umweltgifte in Gewässern legt den Schluss nahe, dass das Ablenkungsmanöver beim Glyphosat ein voller Erfolg ist; denn die Hauptgefahr dieses und anderer Totalherbizide ist nicht die Krebsgefährdung, sondern die brutale Zerstörung der Biodiversität; die jedes Jahr länger werdenden Listen vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten lassen grüssen.
    Die Anhebung des Grenzwertes für Umweltgifte ermöglicht den vermehrten Einsatz von Totalherbiziden wie Glyphosat, dies in Kombination mit genveränderten Herbizid-resistenten Nutzpflanzen, wie z.B. Raps. Und, wen wundert’s, auch diese züchten und vertreiben die Herbizidhersteller. Dass sie sich dafür engagieren, dass der Einsatz gentechnisch veränderter Nutzpflanzen, u.a. Herbizid-resistenter, möglichst bald erlaubt wird, erstaunt wohl niemanden.

  2. «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ist eine eidgenössische Volksinitiative, für die zur Zeit Unterschriften gesammelt werden.

    Statt hier zu bloggen: Geht auf http://www.future3.ch, ladet den Unterschriftenbogen herunter und sammelt in eurem Bekanntenkreis Unterschriften, so dass wir abstimmen können, was in unser Trinkwasser gelangt.

    Grenzwerte und Einschätzungen des BAFU sind das eine, Grenzwerte der Volksgesundheit und der Natur das andere.

    Wir leben in einer Demokratie und können Einfluss nehmen. Also bitte.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte Kommentar eintragen
Bitte geben Sie ihren Namen hier ein

Newsletter Anmeldung

Erhalten Sie die neusten Jobs und News.

Dank Ihrer Hilfe können wir spannende Artikel aufbereiten, den Veranstaltungskalender pflegen und die Job-Platform betreuen.

TOP-NEWS