Am 23.2.2018 bewilligte die Regierung des Fürstentums Liechtenstein das neue «Konzept Biber Liechtenstein». Die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz begrüsst das ausgearbeitete Konzept.
Mit dem Ziel, die Unterhöhlung von Dämmen zu verhindern und den Hochwasserschutz weiterhin zu gewährleisten, sind in den letzten Jahren im Fürstentum Liechtenstein rund zwei Dutzend Biber getötet worden. Dies führte zu einem hellen Aufschrei der Naturschutzverbände und Naturschützer. Nun genehmigte die Regierung das neue «Konzept Biber Liechtenstein». Die darin vorgestellten Massnahmen sollen ein langfristiges, konfliktarmes Nebeneinander von Biber und Mensch ermöglichen. Die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz äussert sich zu den präsentierten Massnahmen positiv und sieht ihre Anregungen und Forderungen im Konzept berücksichtigt.
Konfliktprävention Mensch – Biber
Zu Konflikten zwischen Biber und Mensch kommt es vor allem in verbauten oder veränderten Gewässerabschnitten. In naturnahen Gewässern ist das Konfliktpotenzial sehr gering. 50 Prozent der Gewässerstrecken weisen im Liechtenstein jedoch eine naturfremde Form auf. Durch Erhebung des Gefährdungsstatus sollen die sensiblen Zonen saniert und bibersicher gestaltet werden.
Als Basis für die Konfliktprävention muss die Verbreitung des Bibers genau verfolgt werden. Sollte ein Biber beispielsweise einen Damm bauen, bei dem es zu Konflikten mit der Landwirtschaft oder dem Hochwasserschutz kommt, wird durch bauliche Massnahmen frühzeitig eingegriffen. Sollte es zu schwerwiegenden Konflikten kommen, sieht das Konzept auch die mögliche Entfernung von Dämmen oder das Fangen und Töten von Tieren vor. Jedoch wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Massnahmen immer verhältnismässig durchgeführt und im Einzelfall bewertet werden.
Wird ein Konflikt vermutet, so wird im Konzept die Evaluation der Sachlage nach folgenden Kriterien durchgeführt:
- Befinden sich Hochwasserschutzinfrastrukturen wie z.B. Dämme oder Retentionsbecken im Perimeter der Bibertätigkeiten?
- Ist ein Fliessgewässer betroffen, das der Entwässerung dient?
- Sind Leitungen akut oder potentiell von Grabtätigkeiten betroffen?
- Staut oder gräbt der Biber in unmittelbarer Nähe einer Strasse oder anderer empfindlicher Bauten und Anlagen?
- Bedrohen angenagte Bäume Verkehrswege?
- Sind Kulturpflanzen geschädigt oder gefährdet?
- Sind Habitate geschützter Pflanzen- oder Tierarten gefährdet?
- Welche positiven Auswirkungen sind zu erwarten?
Anleihe an der Umsetzung und Evaluierung wird an Konzepten und Erfahrungen der Nachbarländer genommen.
Nach der Rückkehr des grössten europäischen Nagetiers sind auch die Auswirkungen auf die Landschaft und deren Lebensräume verbunden. Der Biber beeinflusst die natürliche Dynamik von Fliessgewässern. Das erfordert Kriterien um einzelne Biber zu entfernen, um die breite Akzeptanz des Bibers in der Bevölkerung zu erhalten.
Ja, Biber beeinflussen unsere Fliessgewässer und bringen Veränderung. Sie schaffen dynamische, artenreiche Lebensräume, die viel zu selten geworden sind. Biber sind Teil der natürlichen Dynamik. Der Abschuss einzelner Tiere kann unter extremen Umständen notwendig werden und soll als letzter Ausweg, als «Ultima Ratio», möglich sein. Als Methode, um die Akzeptanz von Bibern in der Bevölkerung zu fördern, eignet sich der Abschuss keineswegs. Hier sollten vielmehr Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie man mit den Tieren gut leben kann und welche Leistungen sie als Schlüsselart unserer Gewässer für die natürliche Vielfalt bringen.