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Mehr Massnahmen im Kampf gegen Schottergärten nötig

Im Dezember präsentierte der Bundesrat den Bericht über die problematische Verschotterung von Grünflächen. Darin wird zwar auf die rasante Entwicklung dieser ökologisch toten Schottergärten hingewiesen und Massnahmen vorgeschlagen, doch die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz bemängelt, dass ein klares Zeichen für ein Verbot fehlt.

Schottergärten sind mit groben Steinen überschüttete «keimfreien» Flächen, oft mit Plastikfolien oder Geotextilien unterlegt. Da der Hummus dabei abgetragen und die Fläche teilweise versiegelt wird, kann der Boden seine wertvollen Funktionen als Wasserspeicher und Lebensraum nicht mehr erbringen. Schottergärten tragen zur Überhitzung im Sommer, zu problematischen Regenwas­ser­abflüssen, zur Naturferne und zur ästhetischen Tristesse dieser Baugebiete bei. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) machte 2017 mit einer Studie erstmals in der Schweiz auf das Problem der Schottergärten aufmerksam. In den letzten fünf Jahren nahm die Fläche an Schottergärten schweizweit um 21 % zu. Gärten in ländlichen Gemeinden und Agglomerationen weisen zudem mehr Schotterflächen auf wie in der Stadt. Die SL forderte daher den Bundesrat auf, wirkungsvolle Massnahmen gegen Schottergärten zu ergreifen.

«Der Anfangs Dezember veröffentlichte Bericht des Bundes ‹Stopp der Verschotterung von Grünflächen›, ist aber ernüchternd», so die SL. Er zeige zwar die vielen negativen Effekte der Schottergärten und mögliche Massnahmen auf. «Enttäuschend ist allerdings, dass weder ein klares Zeichen für ein Verbot noch eine Wirkungskontrolle im Bericht enthalten sind», meint die SL. Sie ist klar der Auffassung, dass aus rechtlichen Gründen Schottergärten als Form der Versiegelung der Böden zwingend einer Bewilligungspflicht zu unterstellen sind und kompensiert werden müssen.

Der Bericht zeigt auf, dass Gemeinden bei Bauvorhaben einfach eingreiffen könnten. Ausserhalb von Bauvorhaben fehlen ihnen aber noch die gesetzliche Unterstützung und Vorgaben der Kantone. Zwar besteht eine durch Bund, Kantone und kommunale Akteur:innen erarbeitete Musterbestimmung zur Biodiversitätsförderung im Siedlungsraum. Darin wird jedoch lediglich empfohlen Schottergärten ab einer gewissen Grösse zu verbieten.

Den Bericht des Bundes «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» finden Sie hier, die Musterbestimmung für Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsraum hier

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