StartNewsPolitikLandschaftsinitiative: Verwässert der Ständerat den Gegenvorschlag?

Landschaftsinitiative: Verwässert der Ständerat den Gegenvorschlag?

Im Parlament hat die Beratung zum neuen Raumplanungsgesetz begonnen. Das neue Gesetz soll ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative sein. Allerdings ist die Gefahr gross, dass der Ständerat das Gesetz weiter aufweicht.

590’000 Gebäude stehen ausserhalb der Bauzone – erstaunlich viele, denn Gebäude gehören eigentlich in Bauzonen. Noch absurder wird es, wenn die Fläche betrachtet wird: Fast 40% der bebauten Fläche befindet sich ausserhalb der Bauzone. Diesen Missstand will die Landschaftsinitiative angehen und die Zahl und Fläche der Bauten stabilisieren.

Der Bundesrat empfahl, die Initiative abzulehnen und als indirekten Gegenvorschlag die Revision des Raumplanungsgesetzes zu nutzen. Im Ständerat zeigt sich jetzt, dass die Gefahr gross ist, dass die Vorschläge aufgeweicht werden. Vor allem die bürgerliche Seite und Vertreter der Bergkantone attackierten die Vorlage. Sie fordern Ausnahmen für die Landwirschaft und den Tourismus – mit fadenscheinigen Argumenten, wie im Echo der Zeit zu hören war: Von «Phantomschmerzen» war die Rede, weil ein Grossteil des Verlusts an Landwirtschaftsflächen auf die Zunahme des Waldes ginge.

Die Vertreter der Landschaftsinitiative begrüssen zwar das vom Bund übernommene Stabilisierungsziel mit Richtplanvorgaben für Bauten ausserhalb der Bauzone: Elena Strozzi, Geschäftsleiterin der Landschaftsinitiative betont: «Ohne diese Richtplanvorgaben bliebe das Stabilisierungsziel wohl toter Buchstabe». Kritisiert wird aber, dass die Kantone Spezialzonen schaffen können, in denen sie nicht standortgebundene Nutzungen auch ausserhalb der Bauzonen bewilligen können. Damit würden zusätzliche Ausnahmen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen ermöglicht. Besonders stossend sei der Absatz 1bis, mit dem die Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken erlaubt wird. Dies Regelung widerspriIn der Vernehmlassung wurde dies nur von einem einzigen Kanton eingefordert, und die Regelung widerspricht zudem diametral den Zielen der 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative.

Mehr Infos: www.landschaftsinitiative.ch

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte Kommentar eintragen
Bitte geben Sie ihren Namen hier ein

Newsletter Anmeldung

Erhalten Sie die neusten Jobs und News.

Dank Ihrer Hilfe können wir spannende Artikel aufbereiten, den Veranstaltungskalender pflegen und die Job-Platform betreuen.

TOP-NEWS