StartNewsKoexistenz im Aargauer Wald: Verbände mit gemeinsamem Vorstoss

Koexistenz im Aargauer Wald: Verbände mit gemeinsamem Vorstoss

Vertreterinnen und Vertreter von Mountainbike Aargau, Pro Natura Aargau und BirdLife Aargau haben gemeinsam einen politischen Vorstoss zur Koexistenz von Fussverkehr und Mountainbike im Wald erarbeitet.

Am 10. März 2026 wurde der gemeinsam erarbeitete Vorstoss im Grossen Rat des Kantons Aargau eingereicht. Ziel ist es, klare Rahmenbedingungen für die Koexistenz von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Mountainbikenden im Wald zu schaffen. Die Nutzung der in der Landeskarte von Swisstopo eingetragenen Wege soll grundsätzlich ermöglicht werden, gleichzeitig sollen sensible Natur- und Lebensräume sowie Wildruhezonen gezielt geschützt und die Nutzung durch klare Lenkung gesteuert werden. Dem Vorstoss ist ein intensiver Austausch zwischen den beteiligten Organisationen vorausgegangen. Vertreterinnen und Vertreter aus Sport und Naturschutz haben gemeinsam nach einer Lösung gesucht, die den unterschiedlichen Interessen gerecht wird. Sie betonen, dass sie stolz darauf sind, einen gemeinsamen Nenner gefunden zu haben und damit eine Brücke zwischen verschiedenen Anliegen schlagen konnten.

Koexistenz: klare Regeln für gemeinsame Nutzung

Mountainbiken gehört zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten der Schweiz. Im Aargau üben über 80’000 Personen diesen Sport aus. Gleichzeitig steigt der Nutzungsdruck auf den Wald als Erholungsraum. Heute wird auf vielen Wegen bereits gefahren – häufig illegal und aufgrund fehlender attraktiver Angebote und fehlender Lenkung auch in störungssensiblen Waldgebieten. Das Postulat setzt deshalb auf das Prinzip der Koexistenz und Lenkung: Alle in Swisstopo eingezeichneten Wege sollen grundsätzlich gemeinsam genutzt werden können – mit klaren Regeln, Vorrang für den Fussverkehr und gezieltem Schutz sensibler Natur- und Wildräume durch Lenkung und Schaffung attraktiver Angebote.

Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass verständliche Regeln und Sensibilisierung den gegenseitigen Respekt zwischen den Nutzergruppen fördern und Konflikte reduzieren können. In den Nachbarkantonen Zürich und Solothurn wurde die Koexistenz bereits beschlossen und befindet sich in Einführung, in Basel-Landschaft wurde eine Motion dazu im Februar eingereicht.

Schutz: sensible Lebensräume gezielt sichern

Die Koexistenz verschiedener Nutzungsformen setzt voraus, dass besonders empfindliche Natur- und Lebensräume weiterhin konsequent geschützt werden. Das Postulat sieht deshalb vor, dass Schutzgebiete, Wildruhezonen sowie störungsempfindliche Arten und Lebensräume wirksam geschützt werden.

Wo es aus Gründen des Natur- und Artenschutzes notwendig ist, sollen Wegabschnitte entsprechend klar signalisiert und für das Mountainbiken gesperrt werden. Gleichzeitig sollen attraktive Umleitungen geschaffen werden, damit ein zusammenhängendes und attraktives Mountainbike-Angebot entstehen kann.

Governance: klare Lenkung, Information und Vollzug

Neben Koexistenz und Schutz bildet Governance die dritte zentrale Säule des Vorstosses. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat gebeten, die Anpassung gesetzlicher Grundlagen – insbesondere die kantonale Waldverordnung – zu prüfen, um damit eine neue Ausgangslage für ein kantonales Mountainbike-Lenkungskonzept zu schaffen.

Dieses soll unter anderem Kriterien für geeignete Mountainbike-Routen definieren, eine abgestimmte Signalisation und Information der Nutzenden sicherstellen sowie ein Monitoring der Nutzung und der Lenkungswirkung ermöglichen. Zudem sollen geeignete organisatorische Strukturen geschaffen werden, um Regeln im Wald verständlich zu vermitteln, Konflikte früh zu entschärfen und ihre Einhaltung bei Bedarf durch eine koordinierte Vollzugsstruktur mit entsprechenden Kompetenzen (einschliesslich polizeilicher Kompetenzen) sicherzustellen.

Grundlage für Umsetzung des Veloweggesetzes

Die angestrebte Anpassung der kantonalen Waldgesetzgebung bildet eine wichtige Grundlage für die Planung und Umsetzung eines kantonalen Mountainbike-Konzepts im Rahmen der Umsetzung des Veloweggesetzes 2023.

1 Kommentar

  1. Guten Tag

    Ich habe Ihren Artikel «Artikel Koexistenz im Aargauer Wald» mit Interesse gelesen und möchte Ihnen gerne meine Rückmeldung dazu geben.

    Gegenseitige Rücksichtnahme beim Aufenthalt in unseren Wäldern empfinde ich als etwas Vernünftiges und Richtiges, Es zaubert so vielmehr Lächeln auf unsere Gesichter, wenn alle ihre Waldzeit geniessen können. Mit einem gesunden Menschenverstand sollte das doch möglich sein.

    Allerdings erlebe ich zu meinem Leidwesen anderes. Als Spaziergängerin im Wald geniesse ich die Ruhe, die Natur, das Vogelgezwitscher und bin schon manches Mal zutiefst erschrocken, wenn bei meinem Waldbaden ein Velo / Mountainbiker von hinten unangemeldet daher gebrettert kommt. Vermutlich, weil diese Person sich auspowern muss und kein Auge für andere Waldbenutzer hat. Ich bin auch mit meinem Hund unterwegs auch er erschrickt. Liegt es nun an mir, mich immer wieder in die Büsche zu verkriechen, um ein freundliches Passieren zu ermöglichen? Würde ein Velofahrer auch an einem Ross so vorbeifahren?

    Mit gesundem Menschenverstand sollte eine gute Koexistenz doch möglich sein. Leider glaube auf Grund meiner Erfahrungen nicht daran, dass Ihr Vorstoss mit einer Regulierung Wirkung hat. Grundlegend für gesunden Menschenverstand sind nämlich gesellschaftliche Normen und ungeschriebene Abmachungen um ein gutes Miteinander zu haben. Regeln sind ein netter Versuch, aber äusserst schwierig durch-und umzusetzen.

    Zu guter Letzt: für diesen Vorstoss zeichnen Mountainbike Schweiz, Pro Natura Aargau und BirdLife Aargau. Das irritiert mich. Wo bleiben weitere Waldnutzer/Interessensgruppen wie Spaziergänger und Wanderer?

    Besten Dank für Ihre Rückmeldung
    Andrea Fischer

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