StartNewsPolitikJa zum Stromgesetz: Energiewende mit Rücksicht auf die Natur

Ja zum Stromgesetz: Energiewende mit Rücksicht auf die Natur

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat Ja gesagt zum Stromgesetz. Das Stromgesetz ist ein Meilenstein für die Energiewende und die Fortsetzung der Energiestrategie 2050. Jetzt müssen Bundesrat und Kantone für eine schnelle Umsetzung im Einklang mit Klima und Natur sorgen – hierzu sind an den Verordnungsentwürfen noch Korrekturen notwendig.

Am 9. Juni 2024 haben 68 % der Stimmbevölkerung Ja zum Stromgesetz gesagt. Viele der Umweltorganisationen – von BirdLife Schweiz über Pro Natura bis WWF – haben sich in der parlamentarischen Beratung konstruktiv eingebracht und am Ende diesen gutschweizerischen Kompromiss mit einer Ja-Parole unterstützt. Mit dem Stromgesetz treibt die Stimmbevölkerung den Ausbau der erneuerbaren Energien voran, berichtet BirdLife Schweiz in einer Medienmitteilung. Erstmals werden Ziele zur Energieeffizienz im Gesetz verankert. Das sind wichtige Schritte, um das Klima und damit uns Menschen zu schützen.

Mit dem Stromgesetz werden über 80 Prozent des erneuerbaren Stroms auf Gebäuden und bestehender Infrastruktur produziert – ohne die Natur zu belasten. Das ist sehr wichtig, denn zusätzlich zur Klimakrise herrscht eine ebenso bedrohliche Biodiversitätskrise.

Es braucht klare Bestimmungen zugunsten der Biodiversität

Neu müssen die Kantone zudem den Schutz der Biodiversität bei der Festlegung von Eignungsgebieten für Solar- und Windenergieanlagen besser berücksichtigen als bisher. Das Parlament hat dazu verbindliche Aussagen zuhanden der sogenannten Materialien gemacht. Diese Versprechen müssen durch den Bundesrat in der Verordnung abgebildet werden. Der in die Vernehmlassung gegebene Verordnungsentwurf wird den gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich nicht gerecht. Hier besteht noch starker Korrekturbedarf, denn nur klare und gesetzeskonforme Bestimmungen zugunsten der Biodiversität können zur Beschleunigung der Energiewende beitragen. Die Verordnung muss deshalb die Anforderungen an die Datengrundlagen zur Biodiversität so definieren, dass eine aussagekräftige Berücksichtigung der Biodiversität in der Richtplanung gewährleistet wird. Dies wurde in der Parlamentsdebatte rechtsverbindlich versprochen. Auch im Bereich Gewässerschutz und betreffend weiterer Massnahmen zugunsten der Biodiversität besteht Korrekturbedarf in der Verordnung. Organisationen wie BirdLife werden die Umsetzung eng begleiten und einfordern, dass die Versprechen der Politik eingelöst werden.

Eine vernünftige und gesetzeskonforme Umsetzung des Stromgesetzes wird die Schweiz der biodiversitätsverträglichen Energiewende einen grossen Schritt näher bringen – die Stimmbevölkerung hat heute gezeigt, dass sie das will.

1 Kommentar

  1. Nach einem strategischen Fehlentscheid muss man das Ergebnis natürlich schönreden: Die Stromgesetz-Vorlage war von Natur-Zerstörung geprägt und nur eine Minderheit dachte dabei an Biodiversität. Daraus nun das Gegenteil zu interpretieren ist ganz schön weltfremd!
    Bereits am Tag nach der Abstimmung kam in grossen Zeitungen (z.B. NZZ) das erste Inserat, in dem unter dem Motto der Versorgungssicherheit und der Energiewende (sic!) der Ausbau der Kernenergie gefordert wurde.
    Wer die Süchtigen füttert, braucht sich nicht über zunehmenden Appetit zu wundern …

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