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Grosse Erfolge bei Einsprachen gegen den Verbau von Landschaften

Das Ergebnis der Beschwerdestatistik der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz für das Jahr 2017 ist sehr erfreulich: 84% der Einsprachen und Beschwerden konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Druck auf die Schweizer Landschaft ist und bleibt sehr gross. Dementsprechend hat sich die hohe Zahl von Einsprachen und Beschwerden gegen Verbauungen von Landschaften nach 2016 auch 2017 fortgesetzt. Insgesamt erhob die Umweltorganisation Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL in 47 neuen Fällen Einsprache. 43 Interventionen konnten abgeschlossen werden, 36 davon (entspricht 84 Prozent) mit einem Erfolg für die Landschaft.

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL strebt die Erhaltung, Pflege und Aufwertung der schützenswerten Landschaft in der Schweiz an. Sie verfolgt dieses Ziel, in dem sie die natürlichen und kulturellen Werte der Landschaft sichert, fördert und wiederherstellt.

Im Jahr 2017 konnten insgesamt 43 Fälle (Vorjahr: 40) abgeschlossen werden. Davon sind 13 Einsprachen / Beschwerden ganz oder zumindest teilweise gutgeheissen worden. In 10 Fällen sind Bauvorhaben aufgegeben bzw. die Projekte zurückgezogen worden, in 13 Fällen konnte die SL ihre Eingaben infolge Vereinbarung oder Projektverbesserung zurückziehen, 7 Einsprachen respektive Beschwerden sind abgewiesen worden. Dies ergibt eine Erfolgsbilanz von 84 Prozent (Vorjahr 72 Prozent). Im zehnjährigen Durchschnitt (2008 bis 2017) beträgt die Erfolgsbilanz der SL 75 Prozent. Fast drei Viertel aller Fälle (31 der 43 Fälle; 72 Prozent) wurden 2017 auf Einspracheebene erledigt.

Im Jahr 2017 sprach die SL in 47 (Vorjahr: 46) neuen Fällen ein. Thematisch zeigen die Einsprachen eine breite Streuung. Sie betrafen unter anderem landwirtschaftliche Bauten (insbesondere Mastställe) und Meliorationen, touristische Anlagen (u.a. Seilbahnen, Skipisten, Bikepisten,Tyrolienne), Strassen- und Wegebau, Ortsplanungen, Hausbauten (Wohn- und Ferienhäuser, Berghütten, Umnutzungen von Ställen in Wohnhäuser) und vereinzelt Energieanlagen (Hochspannungsleitung, Windmessanlage).

Das Verbandsbeschwerderecht ist nach wie vor ein notwendiges und wirksames Instrument zur Sicherung des Vollzugs unserer Gesetze im Schutzbereich. Durch den Einsatz und das Engagement von Naturschutzorganisationen können naturschutztechnisch problematische Projekte entweder verhindert oder angepasst und wertvolle Landschaften und Lebensräume erhalten werden.

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