Mit seinem Entscheid zum Netzausbau am 10. Juni beschneidet der Ständerat grundlos den historischen Schutz der stark bedrohten Schweizer Moore. Die Anpassung ist verfassungswidrig und beinhaltet nebst Beeinträchtigungen der Moore auch Verschlechterungen für Wälder und Gewässer sowie einen unverhältnismässigen Interessensvorrang.
Mit der Netzausbauvorlage soll der Aus- und Umbau des Stromnetzes beschleunigt werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien und eine sichere Stromversorgung zu ermöglichen. Die Umweltallianz befürwortet diese Ziele im Grundsatz. Der Ständerat schiesst insbesondere mit seinem Angriff auf den Moorschutz dabei jedoch völlig übers Ziel hinaus.
Moore brauchen unseren verlässlichen Schutz
Mit der historischen Annahme der Rothenthurm-Initiative 1987 hat die Schweizer Bevölkerung entschieden, ihre stark gefährdeten Moore strikt zu schützen. Und das aus gutem Grund: Moore sind für die Artenvielfalt, die Wasserspeicherung und den Klimaschutz von zentraler Bedeutung. Bei unzureichendem Schutz trocknen sie aus und zahlreiche bedrohte Arten verlieren ihren Lebensraum. Zudem funktionieren ausgetrocknete Moore weder als Wasser- noch als CO2-Speicher und können sogar zu CO2-Quellen werden. Die wenigen noch verbleibenden Schweizer Moore bedecken nur gerade 0.6 Prozent der Landesfläche und sind noch immer durch Austrocknung und Nährstoffeinträge bedroht.
In diesen empfindlichen Lebensräumen will der Ständerat neu Leitungsersatz und -sanierungsarbeiten ermöglichen. Das widerspricht klar den Schutzbestimmungen der Bundesverfassung. Stattdessen müssten laut Gesetz bestehende Beeinträchtigungen behoben, sprich Strommasten aus den Mooren verlegt werden. Neben den Mooren betreffen diese Änderungen auch die breiter gefassten Moorlandschaften. Für einen beschleunigten Netzausbau sind solche Aufweichungen unnötig; nur gerade 3 Prozent der Freileitungen führen auf einem Abschnitt durch eine Moorlandschaft.
Moore brauchen unseren verlässlichen Schutz
Neben der Aufweichung des Moorschutzes schwächt der Ständerat den Naturschutz in weiteren Punkten. So dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände von Strommasten und -leitungen zu Wäldern und Gewässern unterschritten werden und das Verbandsbeschwerderecht soll für gewisse Wasserkraftprojekte eingeschränkt werden. Zudem will er dem Stromnetz bis und mit der Mittelspannungsebene einen grundsätzlichen Interessensvorrang gegenüber anderen nationalen Interessen verleihen. Leitungen, die ein kleines Quartier versorgen, hätten dadurch auf einmal mehr Gewicht als die wertvollsten Landschaften der Schweiz, wie beispielsweise das UNESCO-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch. Das wäre ein absurdes Missverhältnis. Der Entscheid des Ständerats ist für die Akzeptanz der Vorlage keineswegs förderlich. Die Beschleunigung des Ausbaus ist vor allem bei Höchst- und Hochspannungsleitungen nötig. Der Vorschlag von Bundesrat Rösti, den Interessensvorrang auf diese Netzebenen zu beschränken wäre somit ein möglicher Kompromiss. Der Nationalrat sollte diesem Kompromiss folgen und die weiteren, unnötigen Schwächungen des Naturschutzes unbedingt korrigieren.





Bei mir klickts nicht. In welchem Zusammenhang steht der WSL-Bericht zum Artikel? Geht es um die Ökosystemfunktionen von Mooren und Moorlandschaften? Geht es um das Biodiversitätsmonitoring? Dann müsste vielleicht auf die beobachteten Veränderungen hingewiesen werden. Dies reicht jedoch nicht, um die Menschen zu erreichen. Biodiversitätsförderung um der Biodiversität willen kommt bei den Menschen nicht an. Es braucht spezifische Beispiele, warum Biodiversitätsförderung für die Biodiversitäts-Skeptikerinnen, für die Umweltschutzgegner und für ihre Kinder von Vorteil ist, wie er sie und ihre Welt rettet. Menschenschutz ist Naturschutz. Die Natur ist der Natur egal. Sie muss sich auch nicht erholen. Die Natur macht einfach ihr Ding mit den gegebenen Ressourcen. Wir sind die einzigen Wesen, deren Überleben von einer gesunden Natur abhängt.