Der Bundesrat will eine neue Deklarationspflicht für Lebensmittel einführen. Darunter würden tierquälerisch erzeugte Produkte wie Froschschenkel oder Stopfleber fallen, aber auch pflanzliche Produkte, die mit international als besonders gefährlich geltenden Pestiziden hergestellt wurden. Produkte aus industrieller Tierhaltung sollen aber weiterhin nicht gekennzeichnet werden müssen.
Das Parlament hat 2021 die Motion «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» angenommen. Sie verlangt, dass für pflanzliche und tierische Erzeugnissen eine Deklarationspflicht eingeführt wird, wenn Produktionsmethoden zur Anwendung gelangen, die in der Schweiz verboten sind. Diese Deklarationspflichten sollen völkerrechtskonform sein.
Der Bundesrat hat nun festgelegt, wie er diese Motion umsetzen will. Eine umfassende Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden führte zu unverhältnismässig hohen Kosten für die Wirtschaft. Die Kontrollen würden viel aufwendiger. Zudem widerspräche eine umfassende Deklarationspflicht internationalen Verpflichtungen. Der Bundesrat will deshalb die neuen Massnahmen auf bestimmte tierische und pflanzliche Erzeugnisse beschränken.
Drei neue Deklarationspflichten
Vorgesehen sind neue Deklarationspflichten in drei Bereichen. Erstens für tierische Produkte, die ohne Schmerzausschaltung gewonnen werden. Dies kann bei Froschschenkeln der Fall sein oder bei Produkten von Tieren, die betäubungslos kastriert wurden. Zweitens soll es eine Deklarationspflicht geben für Erzeugnisse aus der Stopfmast von Gänsen und Enten. Drittens sollen pflanzliche Lebensmittel deklariert werden müssen, wenn sie aus Ländern stammen, in denen Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen, die international als besonders gefährlich eingestuft sind.
Importverbot für Pelze aus tierquälerischer Produktion
Der Bundesrat will zudem ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelze und Pelzprodukte prüfen. Diese müssen gut sichtbar gekennzeichnet werden. Die Branche setzt die Deklarationspflicht aber seit deren Einführung 2014 mangelhaft um. Allein 2021 und 2022 wurden die Kennzeichnungen bei zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen missachtet. Der Bund hat die Branche mehrfach kontaktiert, verwarnt und Bussen verhängt. Dies hat zu keinen nennenswerten Verbesserungen geführt.
Industrielle Tierhaltung kein Thema
Verworfen hat der Bundesrat eine Deklarationspflicht dagegen in verschiedenen weiteren Bereichen. So sollen die industrielle Tierhaltung, der Lebendrupf von Daunen und Federn oder auch betäubungsloses Schlachten weiterhin nicht deklariert werden müssen.