Ein Tropfen genügt, um einen Bach zu vergiften. Trotzdem will der Bundesrat weiterhin auf wissenschaftlich fundierte Grenzwerte verzichten und verweigert die Einführung dieser längst überfälligen ökotoxikologischen Schutznormen. Ein fataler Kurs, denn bereits jetzt fordern über 25’000 Menschen gemeinsam mit Umwelt- und Gesundheitsverbänden: Unsere Gewässer müssen sauber bleiben, unser Trinkwasser trinkbar!
Am 12. März endet die Vernehmlassung zur Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) – und damit eine entscheidende Frist für sauberes Trinkwasser in der Schweiz. Denn Pestizide und andere Chemikalien gefährden unser Trinkwasser und das vielfältige Leben in unseren Gewässern. Mit der Revision sollen die Gewässer besser vor diesen Giften geschützt werden, indem bisher pauschal festgelegte Grenzwerte für verschiedene Stoffe (u.a. Pestizide) den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Doch dagegen sträubt sich der Bundesrat.
Bundesrat missachtet Gewässerschutzgesetz
Er weigert sich für drei dieser Stoffe – Deltamethrin, Foramsulfuron, Lambda-cyhalothrin– die wissenschaftlich nötigen Grenzwerte einzuführen. Damit gewichtet er die Argumente der Landwirtschaft höher als den Schutz der Gewässer, welcher in der Verfassung und den demokratisch legitimierten Gesetzen festgehalten ist. Dabei ist die Festlegung dieser Belastungsgrenzen nicht ein Verbot der betroffenen Stoffe, sondern macht den Gewässerschutz lediglich verbindlich. Denn nur wo offizielle Grenzwerte überschritten werden, können Behörden Massnahmen ergreifen, damit unser Wasser wieder gesund wird und bleibt.
Indem der Bundesrat diese Grenzwerte ausklammert, verstösst er nach Ansicht des Bundesamts für Justiz (BJ) gegen das Gewässerschutzgesetz. Dies hält das BJ in seiner Stellungnahme eindeutig fest: Aus landwirtschaftspolitischen Gründen auf eine Anpassung zu verzichten, sei rechtswidrig. Beim Festlegen von Grenzwerten sei einzig entscheidend, wie schädlich der Stoff ist, so das BJ.
Besonders heikel ist der Verzicht auf einen Grenzwert beim hochgiftigen Nervengift Deltamethrin, das etwa im Rapsanbau eingesetzt wird. Erst im Januar wurde bekannt, dass im Fluss Wyna bei Luzern eine 4200fache Überschreitung des empfohlenen Grenzwerts gemessen wurde. Leider fehlt vielerorts noch das Verständnis dafür, in welch extrem kleinen Konzentrationen ein Mittel wie Deltamethrin wirkt: So reicht ein Tropfen aus, um einen ganzen Bach zu vergiften (siehe Grafik unten). Da es keinen Grenzwert für Deltamethrin gibt, können die Behörden in Luzern nicht sicherstellen, dass das Wyna-Wasser wieder sauber wird.

Es braucht ein starkes Signal der Zivilgesellschaft
Jetzt wegschauen und zu meinen: «Es gibt keine Grenzwerte, also haben wir auch kein Problem», wie es der Bundesrat macht, ist falsch. Auch weniger häufig zu kontrollieren, den Zeitraum zwischen den Proben zu verlängern oder nur noch in grösseren Gewässern zu messen, wie das parlamentarische Vorstösse teilweise fordern, geht in die falsche Richtung.
Leider wird seitens Bundesrat und Parlament derzeit alles darangesetzt, den Gewässerschutz zu schwächen – zu Lasten der Natur und unserer Gesundheit. Deshalb hat eine breite Allianz aus Organisationen der Zivilgesellschaft den Appell für gesundes Trinkwasser lanciert. Die Schweizer Bevölkerung kann Bundesrat und Parlament jetzt ein klares Signal senden: Unser Trinkwasser muss konsequent geschützt werden. Über 25 000 Personen haben den Appell bereits unterzeichnet.
Nationalrat debattiert über Versäumnisse des Bundesrates
Am 16. März wird der Nationalrat dringlich über genau diese Versäumnisse debattieren und Bundesrat Rösti muss sich kritischen Fragen stellen: Weshalb wurden Gewässerschutz- und Gesundheitsinteressen zugunsten der Agrarlobby übergangen? Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass kantonale Fachstellen mangels Grenzwerten keine wirksamen Schutzmassnahmen ergreifen können? Und wie will der Bundesrat seiner Verantwortung gerecht werden, die Bevölkerung vor schädlichen Stoffen schützen, wenn er weder Grenzwerte noch Absenkpfade definiert? Denn wie bereits erwähnt, selbst das Bundesamt für Justiz stuft das Vorgehen als rechtswidrig ein.
Fachleute der Interessengemeinschaft 4aqua zeigen sich alarmiert: «Grenzwerte für diese Problemstoffe sind ökologisch geboten und gewässerschutzrechtlich verlangt», sagt Umweltrechtsexperte Hans Maurer. Die Debatte vom 16. März bietet dem Nationalrat die Chance, Verantwortung zu übernehmen, bevor die Rechnung für unsere Gesundheit und Umwelt immer höher wird. Denn heutige Versäumnisse bedeuten morgen finanzielle, gesundheitliche und ökologische Folgekosten.
- Faktenblätter zu den drei Stoffen Deltamethrin, Foramsulfuron, Lambda-cyhalothrin
- Appell «Sauberes Wasser für eine gesunde Schweiz»





Wir vergiften die Umwelt – wir vergiften uns selber. Würden mehr Konsumenten, konsequent beim Gemüsekauf auf Bio oder noch höhere Standarde, wie Demeter setzen, und auch bereit sein etwas mehr zu zahlen (Denn aktuell geben wir ja nur gerade 6,8 % des Bruttoeinkommens für Lebensmittel aus! Das war vor hundert Jahren noch ganz anders, wo es noch 40 – 50 % waren, oder gar noch mehr.) Heute gibt es nur noch den Wettstreit von Migros, Coop, Aldi, Lidl, Denner usw. – wer ist noch günstiger…immer will man dieses «Geiz ist geil» – Denken noch fördern!
Und zu den Giften, die durch Pesti-/ Herbi-/ Fungizide in die Umwelt kommen, gibt es ja auch noch die Verschmutzung durch Plastikmüll (5’000 Tonnen jedes Jahr in der Schweiz), durch Reifenabrieb durch den Verkehr, und ebenso landen jährlich 6 Mia. Zigarettenkippen in der Schweiz in der Umwelt, wo man lesen kann, dass eine einzige Kippe 1’000 Liter Trinkwasser verschmutzen/ vergiften kann!