StartNewsPolitikBund überprüft biodiversitätsschädigende Subventionen - aber nur 8 von 162

Bund überprüft biodiversitätsschädigende Subventionen – aber nur 8 von 162

Über 160 Subventionen und finanzielle Anreize des Bundes schädigen die Biodiversität. Jetzt hat der Bundesrat die Verwaltung beauftragt, die Wirkung von acht dieser Anreize vertieft zu untersuchen. Die Ämter haben bis Ende 2024 Zeit für Vorschläge.

Der Bund finanziert zahlreiche Massnahmen, um den Biodiversitätsschwund aufzuhalten. Gewisse Subventionen haben jedoch einen gegenteiligen Effekt und schädigen die Umwelt direkt oder indirekt. Mit dem Beitritt zur Biodiversitätskonvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen abzuschaffen oder umzugestalten.

Wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt, hat er dieses Ziel in der Strategie Biodiversität Schweiz festgeschrieben und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Wirkung von Bundessubventionen und weiteren Anreizen mit Folgen für die Biodiversität zu evaluieren. An seiner Sitzung Anfang Juni nahm er die Vorstudie dazu zur Kenntnis. Gleichzeitig gab er den Auftrag, für vertiefte Untersuchungen, allerdings nur für acht Subventionen.

Nur acht Subventionen ausgewählt

Die Vorstudie identifizierte nämlich nur acht Instrumente, welche vertieft untersucht werden sollte. Wichtige Kriterien bei der Auswahl waren nicht nur die ökologische Relevanz, sondern auch das «Reformpotential» sowie der «politische Kontext». Von den im Grundlagenbericht erwähnten 162 Subventionen wurden in der Vorstudie 154 gefiltert, so dass jetzt nur gerade acht finanzielle Anreize näher untersucht werden sollen.

Zwei davon betreffen den Wald: Hier geht es um Finanzhilfen für die Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes und Investitionskredite, welche der Bund Forstbetrieben oder Waldeigentümern gewährt. Auch Kontingente und Zölle für Fleischprodukte und die Versorgungssicherheits- und Strukturverbesserungsbeiträge in der Landwirtschaft sollen genauer analysiert werden.

Absatzförderung für Fleisch wird untersucht

Auch die vieldiskutierte Absatzförderung für Milch, Fleisch und Eier soll untersucht werden. Dabei will der Bunde «prüfen, ob die Massnahme eine konsumsteigernde Wirkung hat» – eigentlich wäre das ja erklärtes Ziel der Absatzförderung. Ebenfalls ein heisses Eisen dürfte die Rückerstattung der Mineralölsteuer in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Pistenfahrzeuge sein. Der Bund verteilt über dieses Instrument jährlich 65 Millionen Franken an die Landwirtschaft, durchschnittlich rund 1’500 Franken pro Betrieb. Bei den Pistenfahrzeugen beträgt die Rückerstattung jährlich fast 9 Millionen Franken. Diese Subvention erzeugt «einen Anreiz für die Erstellung von flächenintensiven Skipisten, für eine stark mechanisierte Forstwirtschaft und intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Kulturen – mit einhergehender Biodiversitätsschädigung», wie der Bund im Bericht selber schreibt. Allerdings soll nun untersucht werden, wie die Subventionsziele (Unterstützung Bergtourismus, Unterstützung der Landwirtschaft generell etc.) mit anderen Massnahmen erreicht werden könne.

Schon jetzt jahrelange Verspätung

Die Schweiz hat sich 2010 in Nagoya im Rahmen der internationalen Biodiversitätskonvention verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen und Anreize bis 2020 (!) abzuschaffen, zu reduzieren oder umzugestalten. Nun wird die Bundesverwaltung aber zuerst den Reformbedarf nur bei diesen acht, ausgewählten Finanzhilfen analysieren und dem Bundesrat mögliche Vorschläge unterbreiten – der Abgabetermin ist Ende 2024. Immerhin steht im vom Bundesrat genehmigten Bericht: «Umso dringender wird eine zeitnahe Erarbeitung konkreter Massnahmen und deren Umsetzung.»

Weitere Infos: Subventionsdatenbank WSL

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