StartNewsPolitikBodenrechtsrevision gefährdet Hochwasserschutz

Bodenrechtsrevision gefährdet Hochwasserschutz

Eine ursprünglich harmlos wirkende Revision des bäuerlichen Bodenrechts könnte verheerende Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben. Naturschutzorganisationen befürchten, dass viele Projekte für den Natur- und Hochwasserschutz verunmöglicht werden.

Das eigentliche Ziel der Revision ist unter anderem die Stärkung der Stellung der Ehepartner:innen im bäuerlichen Bodenrecht. Doch während der Überarbeitung fügte die Begleitgruppe weitere Themen hinzu. Die Revision würde es nun sowohl den Kantonen und Gemeinden sowie Umweltorganisationen erschweren, Landwirtschaftsland für Natur- oder Hochwasserschutzprojekte zu kaufen.

Landkauf für Naturschutzprojekte deutlich erschwert

Bisher war es Gemeinden und Kantonen erlaubt, bewilligungsfrei Landwirtschaftsland zu erwerben «zum Zweck des Hochwasserschutzes, der Revitalisierung von Gewässern […] sowie des Realersatzes für diese Bedürfnisse.» Das heisst konkret, Kantone können Land als Ersatz für betroffene Bauern kaufen, wenn auf ihrem Land Hochwasserschutzprojekte geplant sind. Mit der Revision würde sich dies ändern: Die Bestimmung «sowie des Realersatzes für diese Bedürfnisse» soll gestrichen werden, zukünftig wäre ein solcher Kauf also bewilligungspflichtig. Die geplante Gesetzesänderung würde Revitalisierungen und den Hochwasserschutz verzögern und verteuern.

Auch die Kriterien für den Kauf von Landwirtschaftsland für Naturschutzzwecke würden sich drastisch ändern. Neu wäre der Landkauf ohne Selbstbewirtschaftung nur noch möglich, wenn ein Objekt von nationaler Bedeutung betroffen ist. Objekte von kommunaler Bedeutung werden so von der Ausnahme ausgeschlossen. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass «die Schutzinteressen des Objekts dadurch langfristig besser gesichert sind».

Naturschutz soll eingeschränkt werden, nicht aber Bauland

Naturschutzorganisationen warnen, dass es mit der geplanten Revision praktisch unmöglich sein könnte, Landwirtschaftsland für Naturschutzprojekte zu erwerben — ein Unterfangen, das auch heute schon schwierig ist. Interessanterweise enthält der Gesetzesentwurf keine Einschränkungen für die Umwandlung von Landwirtschaftsland in Bauland.

Mehrere Kantone lehnen die umstrittenen Änderungen ab. So schreibt beispielsweise der Zürcher Regierungsrat, dass angesichts des anerkannten Handlungsbedarfs betreffend Biodiversität eine solche Verschärfung nicht gerechtfertigt ist. Es wird sich zeigen, ob der Gesetzesentwurf noch einmal angepasst wird, bevor er ins Parlament kommt.

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