StartNewsPolitikBis 2027: Pestizidbelastung soll stark reduziert werden

Bis 2027: Pestizidbelastung soll stark reduziert werden

Endlich kommen deutliche Signale aus der Politik: Beim Einsatz von Pestiziden soll das Risiko bis 2027 halbiert werden. Dies besagt die am Dienstag veröffentlichte Mitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats. Ein Vorentwurf der Kommission will die mit dem Pestizideinsatz verbunden Risiken um 50 Prozent reduzieren und so die Qualität des Trinkwassers, der Oberflächengewässer und des Grundwassers verbessern.

Die Risiken, die durch den Einsatz von Pestiziden für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser entstehen, sollen stark reduziert werden – so sieht es der Vorentwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats vor. In sieben Jahre soll die Pestzidbelastung um 50 Prozent reduziert werden, verglichen mit den Referenzjahren 2012 bis 2015. Eine Minderheit der Kommission will zusätzlich eine 70-prozentige Reduktion der Pestizidbelastung bis 2035 in den Gesetzestext aufnehmen. Ende Januar wurde der Vorentwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig von den Ständeräten der Kommission angenommen, am Montag hat die Vernehmlassungsphase begonnen.

Auslöser waren Volksinitativen

Ausschlaggebend für die Formulierung eines Vorentwurfs zur Riskioverminderung des Pestizideinsatzes sind zwei Initiativen, die derzeit eine starke Regulierung der Pestizideinsätze in der Landwirtschaft fordern. Die beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasserinitiative) und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (Pestizidverbotsinitiative) wurden im vergangen Herbst von der Kommission in die Beratung aufgenommen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission beschlossen, die parlamentarische Initiative «Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» zu formulieren.

Die Anforderung an die Wasserqualität von Grundwasser und Oberflächengewässern werden in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) geregelt. Derzeit gelten die Höchstwerte von maximal 0.1 μg/L für organische Pestizide, beziehungsweise 0.5 μg/L für die Summe der Wirkstoffe. Ihre Abbauprodukte, sogenannten Metabolite, werden in zwei Kategorien eingeteilt: Relevante und nicht-Relevante. Während für die relevanten Metaboliten der Grenzwert von 0.1 μg/L gilt, gibt es keine rechtlichen Anforderungen für die nicht-relevanten Abbauprodukte.

Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Analysen zur Wasserqualität von kleinen und mittleren Fliessgewässern haben teils massive Überschreitungen dieser Höchstwerte aufgezeigt. Auch die Meldungen zur sinkenden Qualität des Grundwassers häufen sich. So wurden einige Chlorothalonil-Metabolite, die als potentiell krebserregend gelten, in erhöhten Konzentrationen in Grundwasserfassungen nachgewiesen – naturschutz.ch berichtete. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung will die Kommission den Einsatz von Pestiziden restriktiver regeln und die Risikoreduktion gesetzlich verankern.

Die Branchen werden in die Pflicht genommen

Weil in unterschiedlichen Branchen die gleichen Wirkstoffe eingesetzt werden, ist die Bestimmung der Herkunft der Pestizide und deren Metabolite oft nicht möglich. Deshalb schlägt die Kommission vor, dass bei der Realisierung der Vorlage die Branchenorganisationen die Massnahmen selber definieren, planen, quantifizieren und publizieren. Der Bund soll dabei nur eine begleitende Rolle einnehmen und beispielsweise mit Direktzahlungen an die ProduzentInnen die Umsetzung der Massnahmen unterstützen.

Ob sich die Branchen ihrer Verantwortung stellen, wird sich bei einer Annahme der Initiative wohl zeigen. Die Kommission zeigt sich zuversichtlich, formuliert aber dennoch weiterführende Massnahmen, falls die Ziele und Zwischenziele nicht erreicht werden. Sollte sich abzeichnen, dass die Verminderungsziele nicht erreicht werden, muss der Bundesrat bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist die erforderlichen Massnahmen ergreifen.

So seien beispielsweise der Widerruf der Genehmigung gefährlicher Wirkstoffe oder auch das Einführen von Lenkungsabgaben auf Pestiziden mögliche Instrumente. Bei Lenkungsabgaben sollen toxische Pestizide stärker besteuert werden. Dadurch werden Anreize geschaffen, keine Pestizide, geringere Mengen oder weniger-toxische Wirkstoffe einzusetzen. Auch eine Förderung von pestizidfreieren Landbausystemen, Verbote der Privatanwendung oder Anpassung der Zulassungskriterien von Wirkstoffen seien denkbar.

Auch Biozide müssen geregelt werden

Als biologisch aktive Wirkstoffe werden Pestizide nicht nur in der Landwirtschaft verwendet, sondern auch in vielen nicht-agrarischen Sektoren. Diese Wirkstoffe werden als Biozide bezeichnet. Biozide finden etwa in der Klimatechnik Anwendung, um die Verkeimung im Wasserkreislauf zu verhindern. Auch Holzschutzmittel oder Farben für Fassaden- und Schiffsanstriche enthalten oft Pestizide, um das Material vor Schädlingsbefall zu schützen. Und sogar Textilien werden teilweise mit Bioziden behandelt, um die Farben der Stoffe zu konservieren.

Dementsprechend sollen auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Bioziden verbunden sind, vermindert werden. So schliesst die Neuregelung explizit sämtliche Anwendungsbereiche ein, neben der Landwirtschaft also auch die öffentliche Hand, die Industrie und private AnwenderInnen.

Es braucht ein schweizweites Monitoring

Um die Entwicklung der Reduktionsziele zu berechnen, braucht es eine umfassende Überwachung des Pestizideinsatzes. Zu diesem Zweck soll der Bund ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von allen zugelassenen Pestiziden und Bioziden betreiben, in welchem sämtliche beruflichen, gewerblichen oder privaten Anwendungen dieser Produkte erfasst werden.

Um ein solch schweizweit angelegtes Monitoring umzusetzen, sind finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich. Allein für den landwirtschaftlichen Sektor wird für den Aufbau des Informationssystems eine einmalige Investition von einer Million Franken geschätzt. Zusätzlich rechnet die Kommission mit jährlich 500’000 Franken Betriebskosten sowie zwei permanenten Bundesstellen.

Wie weiter?

Der Gesetzesvorentwurf wurde in der Gesamtabstimmung von der Kommission einstimmig angenommen. Dadurch kommt endlich ein klares Statement von den Ständeräten: Sie wollen den Einsatz von Pestiziden restriktiver regeln, um die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt deutlich zu reduzieren. Bis Mitte Mai 2020 können Stellungnahmen eingereicht werden.

Laut einem Artikel der NZZ sieht auch die Agrarallianz den Vorentwurf als eine «echte Alternative» zu den beiden Pestizidinitativen. Hinter der Agrarallianz stehen sowohl Umwelt- und Tierschutzorganisationen wie Pro Natura, BirdLife oder der Schweizer Tierschutz, als auch die Forschung, vertreten durch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL, wie auch Organisationen der produzierenden Landwirtschaft, mit IP-Suisse oder Bio Suisse als Vertreterinnen. Dies ist zielführend, denn eine breite Aufstellung der BefürworterInnen eines Gesetzesentwurfes zur Reduktion der Pestizidbelastung erhöht die Chance einer konkreten Umsetzung deutlich.

1 Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte Kommentar eintragen
Bitte geben Sie ihren Namen hier ein

Newsletter Anmeldung

Erhalten Sie die neusten Jobs und News.

Dank Ihrer Hilfe können wir spannende Artikel aufbereiten, den Veranstaltungskalender pflegen und die Job-Platform betreuen.

TOP-NEWS